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   VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15   

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VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15 (https://dejure.org/2017,42046)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20.10.2017 - 7 A 2207/15 (https://dejure.org/2017,42046)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 7 A 2207/15 (https://dejure.org/2017,42046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Anl 1 Nr XIII.1.1.5.5 VetVwGO ND 2014; § 1 Anl 1 Nr XIII.1.2.3.1.5 VetVwGO ND 2014; § 1 Anl 1 Nr XIII.1.2.3.2.2.4 VetVwGO ND 2014; § ... 7 LegRegG; § 5 VwKostG ND; § 3 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND; Art 24 EGV 589/2008
    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche Routinekontrollen; Gebührenhöhe; Gebührenkalkulation; Kostendeckungsprinzip; Marktüberwachung; Risikoanalyse; Äquivalenzprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Eine gebührenpflichtige Amtshandlung ist dem Betroffenen auch dann individuell zurechenbar im Sinne des bundesverfassungsrechtlichen Gebührenbegriffs, wenn sie an eine besondere, aus der Sache selbst ableitbarer Verantwortlichkeit des Betroffenen anknüpft oder im Pflichtenkreis des Betroffenen erfolgt (BVerwG, Beschluss v. 12. Oktober 1994 -1 BvL 19/90 -, BVerfGE 91, 207, 223; BVerwG, Urteil v. 10. Dezember 2015 - 3 C 3.15 -, BVerwGE 153, 321, 328; zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.I.2.b. m.w.N.).

    Das OVG Lüneburg (Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.I.1.) hat zu der Frage, wann nach den Vorschriften des niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes Anlass zu einer Amtshandlung gegeben wird, ausgeführt:.

    Im Übrigen grenzen sich die Routinekontrollen nach dem Marktüberwachungsrecht ebenso wie diejenigen nach dem Lebensmittelrecht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.I.2.b.) insbesondere mit der vorgesehenen Planmäßigkeit ihrer Durchführung deutlich von allgemeinen Verkehrskontrollen ab.

    Ein Verstoß gegen die - hier allein maßgeblichen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.III.1.c.) Vorgaben des § 3 Abs. 2 NVwKostG, der wahlweise eine Orientierung an dem Wert der Amtshandlung (§ 3 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 NVwKostG) oder dem Maß des Verwaltungsaufwandes (§ 3 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 NVwKostG) vorsieht, liegt nicht vor.

    Unabhängig davon, dass das Äquivalenzprinzip im vorliegenden Fall gar nicht anwendbar sein dürfte, weil sich dem Gegenstand der Amtshandlung - die Routinekontrolle - ein konkreter Wert für die Klägerin nicht beimessen lässt (so OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.III.1.c ), liegt ein Verstoß dagegen auch dann nicht vor, wenn man das Äquivalenzprinzip begrifflich auf das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Höhe einer Gebühr erstrecken wollte oder jedenfalls fordert, dass danach die Gebühr nicht völlig losgelöst von dem Verwaltungsaufwand für die Behörde bemessen werden darf.

    Denn das Bestimmtheitsgebot bezieht sich nur darauf, welche Gebührenhöhe für eine einzelne planmäßige Routinekontrolle zu erwarten ist (OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.III.1.b.).

    Die zutreffende Häufigkeit bzw. die Frage des "wann" einer einzelnen Kontrolle ist mithin ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal eines Gebührentatbestandes (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 27. September 2017 - 13 LC 218/16 - unter B.III.1.a.).

  • VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen von

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Dies ergebe sich bereits aus den Erwägungen der erkennenden Kammer im Urteil vom 8. September 2015 zum Az. 7 A 2567/14, die auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.

    Dabei ist unter Bezugnahme auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 8. September 2015 zum Az. 7 A 2567/14 zur Gebührenerhebung bei Routinekontrollen von Futtermittelbetrieben für die individuelle Zurechenbarkeit ausreichend, dass die Kontrollmaßnahme durch die Produktions- bzw. Handlungsweise des Herstellers als eine bestimmte Betätigung der allgemeinen Handlungsfreiheit ausgelöst wird.

    Dieser auch für Futtermittel- oder Fleischhygienekontrollen geltende Grundsatz (vgl. BVerwG, Urteil v. 26. April 2012 - 3 C 20/11 -, juris Rn. 18 ff. ; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16 -, juris Rn. 46; VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14) ist auch auf Routinekontrollen nach der VO (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG anwendbar, da die Behörden andernfalls nicht in der Lage wären, ihren auch hier bestehenden gesetzlichen Kontrollauftrag nach Art. 24 Abs. 1 VO (EG) Nr. 589/2008 und § 7 Abs. 1 - 4 LegRegG zu erfüllen.

    Eingeschränkt wird die Geltendmachung der Kosten nur dadurch, dass die Häufigkeit und der Umfang der amtlichen Kontrolle und damit auch der hierfür anfallende personelle und sachliche Aufwand nicht über das Maß hinausgehen darf, das für die ordnungsgemäße Durchführung der Kontrollaufgabe notwendig ist (BVerwG, Urteil v. 26. April 2012, a. a. O., Rn. 32; VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 82).

    Es genügt, wenn die Kalkulation, die der Gebühr zugrunde liegt, im gerichtlichen Verfahren erläutert wird (VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14 -, juris Rn. 86).

    Unter anderem würden größere Betriebe in unzulässiger Weise gegenüber kleineren Betrieben bevorzugt (vgl. bereits VG Oldenburg, Urteile v. 8. September 2015 - 7 A 2983/14 und 7 A 2567/14).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    "Das Verbot der Kostenüberdeckung ist dem Begriff der Gebühr nicht immanent und daher nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162; BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, NJW 1979, 1345 und Beschl. v. 27.8.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550).

    Durch eine von vornherein gewollte Überdeckung ist deshalb das Kostendeckungsprinzip grundsätzlich verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, a.a.O.: "Wenn die Gebühren von vornherein als zusätzliche Einnahmequellen ausgestaltet sind").

    (...) Eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips kann zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, allenfalls dann zu einer Aufhebung angefochtener Gebührenbescheide führen, wenn die Gebühreneinnahmen die besonderen öffentlichen Aufwendungen erheblich übersteigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, a.a.O.).".

  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, Ge-wArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).".

    Zwar spricht einiges dafür, dass die ursprünglich im Zeitpunkt des Erlasses des Kostenbescheides geltende Fassung des § 3 Abs. 2 GOVV unwirksam gewesen ist (vgl. VG Hannover, Urteil v. 22. September 2016 - 15 A 610/15 -, juris; VG Lüneburg, Urt. v. 23. März 2017 - 6 A 174/15).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat sich bewusst für diesen weiten Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verhalten eines Betroffenen und der gebührenpflichtigen Amtshandlung entschieden (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 8) und nicht gefordert, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.5.2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; Beschl. v. 13.7.2000 - 11 L 312/00 -, juris Rn. 13).

    Einen hinreichenden Anlass gibt danach auch derjenige, der eine bloße Ursache für die Amtstätigkeit setzt (vgl. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren und Auslagen in der Verwaltung, LT-Drs. 4/222, S. 11; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, Ge-wArch 1981, 346), der objektiv einen Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz für Aufsichts- oder Ordnungsbehörden eine Ermächtigung für ein Einschreiten knüpft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2012 - 8 LA 3/12 -, juris Rn. 18; Urt. v. 20.2.1984, a.a.O., S. 466), oder derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung erfolgt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.7.2000, a.a.O., Rn. 14; VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016 - 15 A 610/15 -, juris Rn. 17).".

  • VG Oldenburg, 27.09.2016 - 7 A 1341/16

    Abgabengerechtigkeit; Bestimmtheit; Gebührenkalkulation; Gebührenrahmen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Dieser auch für Futtermittel- oder Fleischhygienekontrollen geltende Grundsatz (vgl. BVerwG, Urteil v. 26. April 2012 - 3 C 20/11 -, juris Rn. 18 ff. ; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16 -, juris Rn. 46; VG Oldenburg, Urteil v. 8. September 2015 - 7 A 2567/14) ist auch auf Routinekontrollen nach der VO (EG) Nr. 589/2008 oder dem LegRegG anwendbar, da die Behörden andernfalls nicht in der Lage wären, ihren auch hier bestehenden gesetzlichen Kontrollauftrag nach Art. 24 Abs. 1 VO (EG) Nr. 589/2008 und § 7 Abs. 1 - 4 LegRegG zu erfüllen.

    Der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verlangt, dass eine Gebührenstaffelung nur nach Gesichtspunkten erfolgen darf, die eine Differenzierung sachlich rechtfertigen (VGH Kassel, Urteil v. 17. Dezember 2013 - 5 A 1635/12 -, juris Rn. 35; VG Oldenburg, Urteil v. 27. September 2016 - 7 A 1341/16).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Vielmehr werde heute ein strengerer Maßstab bezüglich der Bejahung der individuellen Zurechenbarkeit zu Grunde gelegt, wie sich aus dem Urteil vom 25. August 1999 zum Az. 8 C 12/98 ergebe.

    Dem steht auch nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1999 zum Az. 8 C 12/98 (juris, dort insbesondere Rn. 22) entgegen.

  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78

    Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Das BVerwG (Urteil vom 7. November 1980 zum Az. 1 C 22.78) habe zwar in früheren Entscheidungen die Betätigung der allgemeinen Handlungsfreiheit als Auslöser für die Kontrolle angeführt, diese Formulierung werde jedoch heute nicht mehr verwendet.

    Auch für den vorliegenden Fall gelten die vom Bundesverwaltungsgericht niedergelegten Grundsätze, dass dem Gesetzgeber ein weitgehendes Ermessen zusteht, den Zusammenhang zwischen der gebührenpflichtigen Leistung und der Person des Gebührenpflichtigen im Sinne einer individuellen Zurechenbarkeit anhand einer Vielzahl von - sich teilweise überschneidenden und überlagernden - Gesichtspunkten herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. November 1980 - 1 C 22/78 - , juris Rn. 23).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    "Das Verbot der Kostenüberdeckung ist dem Begriff der Gebühr nicht immanent und daher nur bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 -, BVerwGE 12, 162; BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, NJW 1979, 1345 und Beschl. v. 27.8.1999 - 1 BvL 7/96 -, NJW 1999, 3550).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere (wie hier) bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt seien, so lange die durch jede Typisierung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen der Typisierung steht (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteil v. 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13

    Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 4.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 146/16

    Gebührenerhebung für lebensmittelrechtliche amtliche Regelkontrollen weitgehend

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2015 - 8 LB 191/13

    Äquivalenzprinzip; allgemeiner Gleichheitssatz; IHK;

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 13 LC 114/08

    Zulässigkeit der Erhebung kostendeckender Gebühren für amtstierärztliche

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 8 LA 3/12

    Vorliegen von Zweifeln im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO bei Bestehen von

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 LC 116/02

    Erhebung von Gebühren für eine regelmäßige Arzneimittelüberwachung nach

  • VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2983/14

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1980 - 9 A 114/78
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 3.15

    Kfz-Halter; Fahrzeugzulassung; Kfz-Zulassung; Kfz-Haftpflichtversicherung;

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Mit Urteil vom 20. Oktober 2017 (- 7 A 2207/15 -, juris) hat das Verwaltungsgericht das Verfahren eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Den Stundensatz i.H.v. 74, 55 EUR legt der Beklagte auch in anderen Verfahren für die Mitarbeiter im Dezernat Marktüberwachung zu Grunde und die Kostenleistungsrechnung wurde dort nachvollziehbar dargelegt (vgl. im Einzelnen auch VG Oldenburg, Urteil v. 20. Oktober 2017 - Az. 7 A 2207/15).
  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309

    Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium

    Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass sich die Gebühr allein nach dem Aufwand für die gebührenpflichtige Leistung bemisst und dieses nicht überschritten werden darf (vgl. zur Emissionshandelsgebühr BVerwG, B.v. 1.10.2009 - 7 B 24/09 - juris Rn. 8; VG Oldenburg, U.v. 20.10.2017 - 7 A 2207/15 - beck-online Rn. 33), was regelmäßig durch die Anwendung eines zusätzlichen wirtschaftlichen Wertfaktors der Fall wäre.
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