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   VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98   

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https://dejure.org/2000,25873
VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98 (https://dejure.org/2000,25873)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.08.2000 - 2 A 2536/98 (https://dejure.org/2000,25873)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 (https://dejure.org/2000,25873)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 3 S. 1 NGefAG; § 26 NGefAG; § 66 NGefAG; § 2 NGefAG; § 4 NGefAG
    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des Fahrzeugs; Rechtmäßige Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe; Kostenerstattung einer Sicherstellung oder Ersatzvornahme; Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr; Verstoß gegen Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des Fahrzeugs; Rechtmäßige Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe; Kostenerstattung einer Sicherstellung oder Ersatzvornahme; Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr; Verstoß gegen Grundsatz der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98
    Eine Sicherstellung liegt vor, wenn es der Behörde vom Zweck der Maßnahme her darauf ankommt, die Sache in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Insbesondere war die Beklagte nicht verpflichtet, zeitraubende und wenig Aussicht auf Erfolg versprechende Ermittlungen nach dem Fahrzeughalter oder -führer vorzunehmen, zumal nicht erkennbar war, zu welchem Zeitpunkt sich die Klägerin oder der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges zu diesem zurückbegeben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl. 1994, 60).

    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigem Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1980 - 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931, OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl.

  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98
    Dieses Interesse hat deshalb erhebliches Gewicht, weil das verbotswidrige Parken eines Fahrzeugs erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu ähnlichem verbotswidrigem Verhalten veranlassen kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1980 - 7 B 179.89 -, NJW 1990, 931, OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 L 6214/92 -, Nds. VBl.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1988 - 12 A 191/88

    Voraussetzung für die Heranziehung des Halters eines Personenkraftwagens zur

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98
    Zwar ist eine Abschleppmaßnahme regelmäßig nur dann angemessen, wenn der übrige Verkehr - Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr - durch das Fahrzeug am betreffenden Ort gefährdet oder zumindest erheblich behindert wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 12 A 191/88 -, NVwZ-RR 1989, 647, 648) [OVG Niedersachsen 08.12.1988 - 12 A 191/88] .
  • VG Oldenburg, 03.03.2006 - 2 A 479/03

    Abschleppkosten; angemessen; Breite; Durchsage; Eingriff; Ersatzvornahme;

    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. BayVGH, a.a.O.; Urteile der Kammer - Einzelrichter - vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 -, und vom 28. September 2004 - 2 A 4306/00 -, jeweils V.n.b.).
  • VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02

    Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer

    Dagegen liegt ein bloßes Umsetzen oder Versetzen eines Kraftfahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme vor, wenn das Kraftfahrzeug lediglich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes an eine andere Stelle platziert werden soll (vgl. Urteil der Kammer - Einzelrichter - vom 23. August 2000 - 2 A 2536/98 -, V.n.b.).
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