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   VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563   

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https://dejure.org/2012,12910
VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563 (https://dejure.org/2012,12910)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - RN 1 K 11.563 (https://dejure.org/2012,12910)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - RN 1 K 11.563 (https://dejure.org/2012,12910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz im Hinblick auf Beförderungsdienstposten; Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten als Schwerbehinderter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schadensersatz im Hinblick auf Beförderungsdienstposten - Schadensersatz wegen Verletzung von Rechten als Schwerbehinderter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563
    Die Schadensersatzpflicht des Dienstherrn wird nicht nur gemindert, sondern ausgeschlossen, wenn und soweit der betroffene Beamte es vorsätzlich oder fahrlässig, d.h. unter zurechenbarem Verstoß gegen sein eigenes Interesse unterlassen hat, durch Gebrauch eines möglichen Rechtsmittels oder sonstiger Rechtsbehelfe gegen das pflichtwidrige Verhalten des Dienstherrn eine rechtzeitige Korrektur zu erreichen und damit Schaden abzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29/34; zuletzt Urt. v. 11.2.2009, NVwZ S. 787).

    Nimmt aber ein Beamter eine von ihm für rechtswidrig gehaltene Benachteiligung hin, muss er dies in einem späteren Schadensersatzprozess gegen sich gelten lassen (BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, DVBl 1998, 1083 m.w.N.).

    Die Schadensersatzpflicht des Dienstherrn wird nicht nur gemindert sondern ausgeschlossen, wenn und soweit der betroffene Beamte es vorsätzlich oder fahrlässig, d.h. unter zurechenbarem Verstoß gegen sein eigenes Interesse, unterlassen hat, durch Gebrauch eines möglichen Rechtsmittels oder sonstiger möglicher Rechtsbehelfe gegen das pflichtwidrige Verhalten des Dienstherrn eine rechtzeitige Korrektur zu erreichen und damit den Schaden abzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29/34).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563
    Die zulässigen Klagen - das Schadensersatzbegehren wurde mit Antrag an den Dienstherrn vom 15.7.2010 entsprechend den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, 28.6.2001 - 2 C 48/00) konkretisiert, sind unbegründet.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563
    Als Rechtsbehelf kommen insbesondere bei einem Unterlassen oder sonst rein tatsächlichem Verhalten des Dienstherrn auch formlose Gegenvorstellungen in Betracht, ohne dass aber eine mögliche Inanspruchnahme des förmlichen Rechtsschutzes durch Widerspruch bzw. Gerichtsverfahren entbehrlich wird (vgl. BVerwG v. 17.10.1985, ZBR 1986, 179).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 6 E 349/10

    Festsetzung eines Streitwerts nach § 52 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 1

    Auszug aus VG Regensburg, 02.05.2012 - RN 1 K 11.563
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 5 Nr. 1, Satz 2 GKG (26.198,57 EUR) und § 52 Abs. 3 GKG (10.000,- EUR) (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26.1.2011, 6 E 349/10).
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