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   VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668   

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https://dejure.org/2015,547
VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668 (https://dejure.org/2015,547)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668 (https://dejure.org/2015,547)
VG Regensburg, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - RN 3 K 14.30668 (https://dejure.org/2015,547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sorgfaltspflichten bei E-Mail-Versand; Asylbewerber aus Pakistan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung nationaler Abschiebungsverbote bei einem pakistanischen Asylbewerber

  • rewis.io

    Klägers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668
    Voraussetzung hierfür ist eine außergewöhnliche Situation, die durch einen so hohen Gefährdungsgrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein auf Grund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer solchen Bedrohung ausgesetzt ist (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 Az. 10 C 9.08).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668
    Ihm selbst obliegt es, seine Gründe für das Vorliegen politischer Verfolgung folgerichtig, substantiiert und mit genauen Einzelheiten vorzutragen (vgl. BVerwG vom 21.7.1989 Az. 9 B 239/89).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2002 - 23 U 92/02

    Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsmittel

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668
    Beispielsweise kann man sich hierzu der Funktionen der Eingangs- oder Lesebestätigung bedienen, über die E-Mail-Programme regelmäßig verfügen (vgl. OLG Düsseldorf vom 4.10.2002 Az. 23 U 92/02).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Regensburg, 09.01.2015 - RN 3 K 14.30668
    Dieser Begriff ist völkerrechtlich zu verstehen und setzt eine gewisse Qualität voraus (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 44/07).
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