Rechtsprechung
   VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2973
VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331 (https://dejure.org/2013,2973)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331 (https://dejure.org/2013,2973)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - RO 8 K 12.1331 (https://dejure.org/2013,2973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Verweigerung der gerichtlich angeordneten Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010

    Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

    Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

    Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

    Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

    Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Die im Hauptsacheverfahren angeordnete Beweiserhebung ist rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, so dass der Schluss auf die Nichteignung zulässig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 und vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Die im Hauptsacheverfahren angeordnete Beweiserhebung ist rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, so dass der Schluss auf die Nichteignung zulässig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 und vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
    Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
  • VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches

    Andererseits ist auch im gerichtlichen Verfahren die Verweigerung der Gutachtensvorlage dahingehend zu werten, dass die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - nach § 11 Abs. 8 FeV als erwiesen angesehen werden kann (vgl. für den Fall einer gerichtlich angeordneten Vorlage eines Gutachtens in einem Hauptsacheverfahren: VG Regensburg, U.v. 11.2.2012 - RO 8 K 12.1331 - juris unter Verweis auf OVG NW, B.v. 10.7.2002 - 19 E 808/01 - juris; BayVGH B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht