Rechtsprechung
VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung - Verweigerung der gerichtlich angeordneten Begutachtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
- VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 ZB 13.413
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 10.09.2008 - 11 CS 08.2010
Angeordnete Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84
Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01
Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere …
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Verweigert ein Kläger die im Rahmen der Beweiserhebung gerichtlich angeordnete Begutachtung (zur Klärung seiner Fahreignung) ohne ausreichenden Grund, so kann dieses Verhalten dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).Das Verhalten des Klägers ist im Rahmen der Beweiswürdigung dahingehend zu werten, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat, und deswegen nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444, 446 ZPO die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BVerwGE 71, 73; OVG NW vom 10.7.2002 Az. 19 E 808/01; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Die im Hauptsacheverfahren angeordnete Beweiserhebung ist rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, so dass der Schluss auf die Nichteignung zulässig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 und vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010). - BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung …
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Die im Hauptsacheverfahren angeordnete Beweiserhebung ist rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, so dass der Schluss auf die Nichteignung zulässig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 Az. 3 C 25/04 und vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.). - BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 12.1331
Die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Aufforderung habe zur Folge, dass die Behörde nicht nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung des Klägers schließen durfte (vgl. BVerwGE 11, 274; 71, 93; BayVGH vom 10.9.2008 Az. 11 CS 08.2010).
- VG Bayreuth, 07.07.2023 - B 1 S 22.1097
Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medizinal-Cannabis, Gutachten um gerichtliches …
Andererseits ist auch im gerichtlichen Verfahren die Verweigerung der Gutachtensvorlage dahingehend zu werten, dass die zu beweisende Tatsache - also seine Nichteignung - nach § 11 Abs. 8 FeV als erwiesen angesehen werden kann (vgl. für den Fall einer gerichtlich angeordneten Vorlage eines Gutachtens in einem Hauptsacheverfahren: VG Regensburg, U.v. 11.2.2012 - RO 8 K 12.1331 - juris unter Verweis auf OVG NW, B.v. 10.7.2002 - 19 E 808/01 - juris; BayVGH B.v. 10.9.2008 - 11 CS 08.2010 - juris).