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VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Wegen Erledigung erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Prüfungsentscheidung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
- VGH Bayern, 21.06.2017 - 19 ZB 16.2254
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG München, 20.04.2005 - M 15 K 04.3722
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Die isolierte Anfechtung der Kostenlastentscheidung eines einstellenden Widerspruchsbescheids ist in analoger Anwendung des § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO statthaft (…vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 79 Rn. 9; VG München U. v. 20.4.2005, Az: M 15 K 04.3722).Das Gericht ist nicht befugt, seine eigene Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Widerspruchs an die Stelle der Ermessensentscheidung der Behörde zu setzen (vgl. VG München U. v. 20.4.2005, Az: M 15 K 04.3722).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Erforderlich hierfür wäre nämlich, dass der Fehlversuch der Klägerin zu einer Stigmatisierung führt, die geeignet ist, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld erheblich herabzusetzen (vgl. BVerwG, U. v. 16.5. 2013 - 8 C 14/12). - BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92
Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Keine Erledigung nach bestandener Wiederholungsprüfung wurde vom Bundesverwaltungsgericht beispielsweise im Falle der Abiturprüfung (BVerwG, U. v. 12.4.1991, Az: 7 C 36/90) und des juristischen Staatsexamens (BVerwG, U. v. 21.10.1993, Az: 6 C 12/92) angenommen.
- BVerwG, 04.09.1989 - 7 B 132.89
Wiederholungsprüfung - Unrechtmäßiges Nichtbestehen - Fortsetzung der …
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Soweit die Klägerin nämlich vorträgt, es stehe zu befürchten, dass sie wegen des Fehlversuchs in Zukunft in Jägerkreisen nicht als richtige Jägerin angesehen werde, ist festzustellen, dass der gute Ruf eines Jägers nicht vom Ergebnis einer Prüfung abhängt, sondern von seiner Qualität als Jäger und dem Ansehen, dass er sich bei Ausübung der Jagd zu erwerben vermag (so auch BVerwG, B. v. 4.9.1989, Az: 7 B 132/89). - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Eine Ausdehnung des Folgenbeseitigungsanspruchs auf diese Fälle würde ansonsten keine klare Abgrenzung zwischen diesem und dem Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG mehr ermöglichen (vgl. BVerwG, U. v. 19.7.1984, Az: 3 C 81/82). - BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …
Auszug aus VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 15.1970
Keine Erledigung nach bestandener Wiederholungsprüfung wurde vom Bundesverwaltungsgericht beispielsweise im Falle der Abiturprüfung (BVerwG, U. v. 12.4.1991, Az: 7 C 36/90) und des juristischen Staatsexamens (BVerwG, U. v. 21.10.1993, Az: 6 C 12/92) angenommen.