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   VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236   

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https://dejure.org/2012,8045
VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236 (https://dejure.org/2012,8045)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.02.2012 - RN 5 K 11.236 (https://dejure.org/2012,8045)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - RN 5 K 11.236 (https://dejure.org/2012,8045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eine Eintragung in die Bayerische Architektenliste kann nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BauKaG nur erfolgen, wenn eine erfolgreiche Abschlussprüfung in einem Architektenstudium nachgewiesen ist. Es genügt nicht, wenn der Antragsteller zwar alle Prüfungen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung als freiberuflicher Architekt in die Architektenliste bei Vorliegen der Voraussetzung eines abgeschlossenen Studiums und der sog. "Autodidaktenregelung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung in die Architektenliste ohne Abschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Eintragung in Architektenliste setzt durchgeführtes Architekturstudium nebst erfolgreicher Abschlussprüfung voraus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung in die Bayerische Architektenliste: Nur (noch) mit Diplomzeugnis! (IBR 2012, 719)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Insoweit handelt es sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, der auf der niedrigsten Stufe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten 3-Stufen-Theorie angesiedelt ist und der zur Erreichung eines im Gemeinwohls liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist (grundlegend dazu: BVerfG vom 11.6.1958, BVerfGE 7, 377 - sog. Apothekenurteil).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Eine solche liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG vom 24.7.1957, BVerfGE 7, 89; vom 19.12.1961, BVerfGE 13, 261; vom 7.12.2010, BVerfGE 128, 90 und vom 21.7.2010, Az. 1 BvL 11/06 ).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Eine solche liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG vom 24.7.1957, BVerfGE 7, 89; vom 19.12.1961, BVerfGE 13, 261; vom 7.12.2010, BVerfGE 128, 90 und vom 21.7.2010, Az. 1 BvL 11/06 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Auch bei "unechter Rückwirkung" ist das Vertrauen enttäuscht, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Berechtigte nicht zu rechnen brauchte, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfG vom 16.7.1985, BVerfGE 69, 272; vom 26.6.1979, BVerfGE 51, 356).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Eine solche liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG vom 24.7.1957, BVerfGE 7, 89; vom 19.12.1961, BVerfGE 13, 261; vom 7.12.2010, BVerfGE 128, 90 und vom 21.7.2010, Az. 1 BvL 11/06 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    In den Fällen, in denen ein begünstigender Verwaltungsakt mit Hilfe einer Verpflichtungsklage erreicht werden soll, rechtfertigt grundsätzlich nicht einmal die Tatsache, dass der begehrte Verwaltungsakt zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht hätte erteilt werden müssen, eine Zugrundelegung alten Rechts, um den Kläger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Behördenentscheidung noch unter Geltung des alten Rechts getroffen worden wäre (BVerwG vom 26.4.1968, BVerwGE 29, 306; vom 20.8.1992, NVwZ-RR 1993, 65; BayVGH vom 27.4.1981, NJW 1982, 2627; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rnr. 227).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Eine solche liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift oder wenn der Beginn seiner zeitlichen Anwendung auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm durch ihre Verkündung rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG vom 24.7.1957, BVerfGE 7, 89; vom 19.12.1961, BVerfGE 13, 261; vom 7.12.2010, BVerfGE 128, 90 und vom 21.7.2010, Az. 1 BvL 11/06 ).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Auch bei "unechter Rückwirkung" ist das Vertrauen enttäuscht, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Berechtigte nicht zu rechnen brauchte, den er also bei seinen Dispositionen nicht berücksichtigen konnte (BVerfG vom 16.7.1985, BVerfGE 69, 272; vom 26.6.1979, BVerfGE 51, 356).
  • BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04

    Werbende Nutzung geschützter Berufsbezeichnungen durch Unternehmen, deren

    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    Dementsprechend dienen die Eintragungsvoraussetzungen dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Architektenleistungen, denen fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige zur Verfügung stehen sollen (BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 ).
  • VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876
    Auszug aus VG Regensburg, 16.02.2012 - RN 5 K 11.236
    In den Fällen, in denen ein begünstigender Verwaltungsakt mit Hilfe einer Verpflichtungsklage erreicht werden soll, rechtfertigt grundsätzlich nicht einmal die Tatsache, dass der begehrte Verwaltungsakt zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht hätte erteilt werden müssen, eine Zugrundelegung alten Rechts, um den Kläger so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die Behördenentscheidung noch unter Geltung des alten Rechts getroffen worden wäre (BVerwG vom 26.4.1968, BVerwGE 29, 306; vom 20.8.1992, NVwZ-RR 1993, 65; BayVGH vom 27.4.1981, NJW 1982, 2627; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 113 Rnr. 227).
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