Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41362
VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.08.2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. August 2004 - 2 A 21/04 (https://dejure.org/2004,41362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,41362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Frankfurt/Main, 21.07.1995 - 11 O 33/94

    Anspruch auf Beseitigung von Blendwirkungen eines Glasdaches; Beurteilung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Das in die Wohnung der Klägerin einwirkende Sonnenlicht ist nämlich kein Naturereignis, sondern die insoweit störende Ablenkung des Lichts hat ihre Ursache in der besonderen Gestalt des Glasdaches und ist deshalb der Beklagten zurechenbar (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 1995, Aktenzeichen 11 O 33/94; zitiert nach Juris).

    Das Maß der Beeinträchtigung durch die Sonnenlichtreflexe ist entgegen der Ansicht der Beklagten nicht durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln, sondern kann anhand des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen beurteilt werden (vgl. Landgericht Frankfurt, Urteil vom 21. Juli 1995, aaO.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Die §§ 22 ff. BImSchG und damit auch die Vorschrift des § 22 Abs. 1 BImSchG begründen nämlich nur Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den Errichtern und Betreibern einer Anlage im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG einerseits und der für die Genehmigung und Überwachung emittierender Anlagen zuständigen Behörden andererseits; sie begründen aber keine Abwehransprüche im Nachbarschaftsverhältnis zwischen Störer und Gestörtem, mag der Störer auch, wie hier die Beklagte, ein Hoheitsträger sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988, Aktenzeichen 7 C 33/87; NJW 88, 2396 mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen von einer öffentlichen Einrichtung ausgehende Immissionen besteht, wobei lediglich Uneinigkeit über die dogmatische Herleitung des Abwehranspruches herrscht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 1993, Aktenzeichen 12 L 68/90; NVwZ 1994, 317 mwN.).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 B 214.97

    Möglichkeit sich gegen Lärmimmissionen zu wehren, die durch den Betrieb einer in

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Kommen verschiedene Maßnahmen für die Abwehr einer Störung in Betracht, so kann der Gestörte nicht die Vornahme konkreter Maßnahmen beanspruchen, sondern hat es vielmehr dem hoheitlichen Störer zu überlassen, auf welchem Wege er die Störung beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.August 1997, Aktenzeichen 7 B 214/97 mwN.; zitiert nach Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 1 M 72/94

    Hauptsache; Nachbar; Abänderungsentscheidung; Interessenabwägung; Aufschiebende

    Auszug aus VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 21/04
    Die Klägerin muss deshalb die streitbefangenen Sonnenlichtreflektionen in ihrer Wohnung nicht dulden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 14. Februar 1995, Aktenzeichen 1 M 72/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht