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   VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04   

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VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04 (https://dejure.org/2004,21201)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.06.2004 - 12 B 13/04 (https://dejure.org/2004,21201)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 12 B 13/04 (https://dejure.org/2004,21201)
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  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Hierbei ist zu beachten, dass Enteignungsbetroffene grundsätzlich einen Anspruch auf eine gesetzmäßige, d. h. objektiv rechtmäßige Entscheidung haben, so dass es nicht darauf ankommt, ob der rechtliche Mangel auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die die Belange des Eigentümers schützen sollen (BVerwG, U. v. 28.02.1996 - 4 A 27/95 -, NuR 1996, 517; BVerwG, U. v. 18.03.1983, a.a.O., S. 77).

    Im übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: selbst wenn insoweit ein Ausgleichsdefizit vorhanden wäre, könnte das allenfalls zu einer Planergänzung, nicht aber zu der - allein im Hauptsacheverfahren beantragten - Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen (vgl. BVerwG, U. v. 28.02.1996 - 4 A 27/95 -, NuR 1996, 517 (519)); denn der Antragsteller vermag nicht aufzuzeigen und es liegen der Kammer diesbezüglich auch keine Anhaltspunkte vor, dass die Fehler, die dem Antragsgegner nach Meinung des Antragstellers bei Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unterlaufen sind, im Gesamtplanungsgeflecht schwer genug wiegen, um die Planfeststellung insgesamt zu Fall zu bringen.

    Insbesondere ergeben sich daraus keine Zwangspunkte dergestalt, dass die Verwirklichung der Bauleitplanung der Gemeinde B. sowie die mögliche Anbindung zwischen der Anschlussstelle der K 80 an die BAB A 1 und dem Hamburger Ring 3 durch die streitgegenständliche Planfeststellung unüberwindbaren Hindernissen gegenübersteht (vgl. hierzu die zur Abschnittsbildung bei Autobahnen und Bundesstraßen aufgestellten Grundsätze: BVerwG, U. v. 28.02.1996 - 4 A 27/95 -, UPR 1996, 270f.).

    Die Wahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Trassenvarianten ist ein wesentlicher Teil der planerischen Entscheidung (std. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 28.02.1996 - 4 A 27/95 -, NuR 1996, 517).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.2003 - 4 MR 18/03
    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs den begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. BVerwG, B. v. 22.11.1965 - 4 CB 224/65 -, DVBl. 1966, 273 (274); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.07.2003 - 4 MR 18/03 - m.w.N. in NordÖR 2004, 74).

    Dabei ist zunächst grundsätzlich zu beachten, dass eine möglicherweise nicht sachgerechte Begründung des Sofortvollzuges durch den Antragsgegner im Rahmen des hier vorzunehmenden Verfahrens nach § 80 a VwGO nicht etwa schon wegen eines solchen Begründungsmangels zur Aufhebung des Sofortvollzuges bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führen würde; dem Gericht obliegt in diesem Rahmen vielmehr eine eigenständige Abwägung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (st. Rspr. OVG Schleswig-Holstein, zuletzt: B. v. 28.07.2003 - 4 MR 18/03 -, NordÖR 2004, 74 (77)).

    Demgegenüber muss das Interesse des Beigeladenen an der zügigen Realisierung - auch im Hinblick darauf, dass ein späterer Baubeginn die Maßnahme erheblich verteuern kann und die Verkehrsfreigabe der hier streitbefangenen Verkehrsverbindung hinsichtlich der belegten Verkehrsentwicklung in S. und B. nachhaltig verzögert würde - eines offensichtlich rechtmäßigen Planfeststellungsbeschlusses schon für sich genommen den Vorrang haben (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holstein, B. v. 28.07.2003, a.a.O., S. 78).

    Unter diesen Umständen wäre ein Zuwarten auf die Ausnutzung des in seinem Grundbestand offensichtlich rechtmäßigen Planfeststellungsbeschlusses dem Beigeladenen nicht zuzumuten und daher unbillig (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 26.06.1990 - 4 B 61/90 -, NVwZ 1991, 159; OVG Schleswig-Holstein, B. v. 28.07.2003, a.a.O., S. 78; OVG Hamburg, B. v. 23.09.1996 - Bs III 68/96 -, juris; VGH BW, B. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; OVG NRW, B. v. 25.09.1989 - 23 B 1264/89 -, juris).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Die Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung und ist nicht Regelungsgegenstand des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. BVerwG, U. v. 20.05.1999 - 4 A 12/98 -, NVwZ 2000, 555 (558)).

    Die Untersuchung im Rahmen einer tabellarischen Übersicht ist entgegen der Ansicht des Antragstellers ausreichend (vgl. BVerwG, U. v. 20.05.1999 - 4 A 12/98 -, NVwZ 1999, 555 (557)).

    Es genügt zur Kritik der Abwägung nicht - soll sie die Rechtswidrigkeit der Planungsentscheidung dartun -, einzelne Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassenvarianten herauszugreifen, denn es ist gerade Aufgabe der zur planerischen Gestaltung berufenen Behörde, sich selbst ein wertendes Gesamturteil über den Trassenverlauf zu bilden (vgl. BVerwG, U. v. 20.05.1999, a.a.O., S. 557).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    "Offensichtlich" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dem damals gleichlautenden § 155 b Abs. 2 BBauG 1979 alles, was zur äußeren Seite des Abwägungsvorgangs in der Weise gehört, dass es auf objektiv erfassbaren Sachumständen beruht (vgl. BVerwG, U. v. 21.08.1981 - 4 C 57/80 -, BVerwGE 64, 33 (38f.)).

    Das Tatbestandsmerkmal "von Einfluss gewesen" ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, U. v. 21.08.1981, a.a.O., S. 38f.).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Die grundsätzliche Abgrenzung zu Art. 12 GG erfolgt dahingehend, dass Art. 14 Abs. 1 GG das Erworbene, das Ergebnis der Betätigung schützt, Art. 12 Abs. 1 GG hingegen den Erwerb, die Betätigung selbst (vgl. BVerfG, B. v. 16.03.1971 - 1 BvR 52, 665, 667, 754/66 -, BVerfGE 30, 292 (335)).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U. v. 25.01.1996 - 4 C 5/95 -, BVerwGE 100, 238 (249f.) m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18.03.1983 (- 4 C 80/79 -, BVerwGE 67, 74) davon aus, dass es unerheblich sei, aus welchen Beweggründen der Kläger das Eigentum an dem mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Grundstück erworben hat.
  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Unter diesen Umständen wäre ein Zuwarten auf die Ausnutzung des in seinem Grundbestand offensichtlich rechtmäßigen Planfeststellungsbeschlusses dem Beigeladenen nicht zuzumuten und daher unbillig (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 26.06.1990 - 4 B 61/90 -, NVwZ 1991, 159; OVG Schleswig-Holstein, B. v. 28.07.2003, a.a.O., S. 78; OVG Hamburg, B. v. 23.09.1996 - Bs III 68/96 -, juris; VGH BW, B. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; OVG NRW, B. v. 25.09.1989 - 23 B 1264/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91

    Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei

    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Unter diesen Umständen wäre ein Zuwarten auf die Ausnutzung des in seinem Grundbestand offensichtlich rechtmäßigen Planfeststellungsbeschlusses dem Beigeladenen nicht zuzumuten und daher unbillig (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 26.06.1990 - 4 B 61/90 -, NVwZ 1991, 159; OVG Schleswig-Holstein, B. v. 28.07.2003, a.a.O., S. 78; OVG Hamburg, B. v. 23.09.1996 - Bs III 68/96 -, juris; VGH BW, B. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; OVG NRW, B. v. 25.09.1989 - 23 B 1264/89 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602
    Auszug aus VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
    Die Untersuchung im Rahmen einer tabellarischen Übersicht ist entgegen der Ansicht des Antragstellers ausreichend (vgl. BVerwG, U. v. 20.05.1999 - 4 A 12/98 -, NVwZ 1999, 555 (557)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1989 - 23 B 1264/89
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von

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