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   VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15   

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https://dejure.org/2015,50346
VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15 (https://dejure.org/2015,50346)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2015 - 6 A 94/15 (https://dejure.org/2015,50346)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 6 A 94/15 (https://dejure.org/2015,50346)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98

    Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Die Kammer schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach bergrechtliche Bewilligungen nicht geeignet sind, die Rechtsstellung von Gemeinden zu beeinträchtigen und Gemeinden daher keine Klagebefugnis gegen entsprechende Bewilligungen haben (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Leitsatz 2).

    Zu einem früheren Zeitpunkt besteht ein solches Schutzbedürfnis noch nicht." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 5- 6).

    Als öffentliche Interessen, die einem Bergbauvorhaben entgegenstehen können, werden im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 8/1315, S. 87) beispielhaft die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Raumordnung, des Verkehrs und des Gewässerschutzes genannt." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 3).

    Für andere Fälle wurde dies jedoch ausdrücklich offengelassen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 3).

    Der Schutzzweck von § 15 BBergG betrifft aber insbesondere nicht die möglicherweise zu beteiligenden Gemeinden, weil diese durch eine bergrechtliche Bewilligung nicht in einer Weise betroffen sein können, dass die Wahrung ihrer Rechte gegenüber einer künftigen Ausübung der Bergbauberechtigung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wäre (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 4).

    Die Annahme, dass der Gesetzgeber eine so weitreichende Rechtsposition hat einräumen wollen, liegt schon deshalb gänzlich fern, weil eine Gemeinde durch eine bergrechtliche Bewilligung materiellrechtlich nicht in einer Weise betroffen sein kann, daß die Wahrung ihrer Rechte gegenüber einer künftigen Ausübung der Bergbauberechtigung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wäre." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Die Klägerin verweist diesbezüglich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 zum Aktenzeichen 1 BvR 3139/08.

    Soweit die Klägerin sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 3139/08 beruft, betraf dieses eine nicht mit der vorliegenden vergleichbare Situation.

    Das Urteil zu den Verfahren 1 BvR 3139/08 und 3386/08 vom 17. Dezember 2013 ("Garzweiler II", zitiert nach juris) bezog sich gerade nicht auf eine bergrechtliche Bewilligung, sondern auf die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans.

    Im Verfahren 1 BvR 3139/08 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Rahmenbetriebsplan, anders als vom Beschwerdeführer geltend gemacht, nicht das Recht des Beschwerdeführers aus Artikel 11 Grundgesetz verletze.

    Im Verfahren 1 BvR 3386/08 klagte ein anerkannter Naturschutzverband, der Eigentümer an einem Grundstück war.

    Das Verfahren 7 B 21/08 war das dem genannten Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zum Aktenzeichen 1 BvR 3139/08 vorgehende Verfahren.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Auch der Verweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Aktenzeichen 7 B 21/08 und 7 C 11/05 geht fehl.

    Das Verfahren 7 C 11/05 betraf eine im Wesentlichen identische Konstellation.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00

    Diabas-Abbau hat keinen Vorrang vor Naturschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Soweit die Klägerin auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21. November 2003 zum Aktenzeichen 2 K 341/00 verweist, um ihre Position zu unterstützen, verkennt sie, dass das dieses eine völlig andere Situation betraf und nicht geeignet ist, eine Aussage zur Klagebefugnis von Gemeinden gegen bergrechtliche Bewilligungen zu treffen.

    Das Gericht bejahte die Antragsbefugnis, weil die Verordnung die Klägerin in ihren Rechten betreffen konnte (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. November 2003, Aktenzeichen 2 K 341/00, zitiert nach juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    In der Regel kann es erst auf dieser zweiten Stufe zu einer Kollision zwischen gemeindlichen und bergbaulichen Interessen kommen, die eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit möglich erscheinen lässt und einen Rechtsschutzbedarf auslöst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 102.94 - Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 4).
  • VG Lüneburg, 29.07.2015 - 6 B 41/15

    Aufgabentext; Beurteilungsfehler; Bewertungsfehler; Bewertungsmaßstab;

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Der vom Gericht im Beschluss zum Aktenzeichen 6 B 41/15 mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geäußerten Rechtsauffassung widerspreche sie.
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