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   VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19   

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VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19 (https://dejure.org/2019,40156)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2019 - 1 B 96/19 (https://dejure.org/2019,40156)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2019 - 1 B 96/19 (https://dejure.org/2019,40156)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Gleichwohl stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, so dass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (vgl. bereits BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 18, juris, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris).

    Jedenfalls dann, wenn die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36, juris, und vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 21, juris).

    Wenn das Bleibeinteresse - wie im Falle des Antragstellers - besonders schwer wiegt, kann nach einer Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer eine relevante Wiederholungsgefahr allerdings dann bejaht werden, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage als derjenigen der Strafvollstreckungskammer getroffen wird, etwa wenn Ausländerbehörde oder Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, welches eine Abweichung zulässt, oder - dies ist vorliegend der Fall - wenn die vom Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen lassen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 24, juris).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Gleichwohl stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, so dass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (vgl. bereits BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 18, juris, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris).

    Die der Ausweisung zugrundeliegende Prognoseentscheidung bezieht sich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen anderen Zeithorizont in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris, vom 16. November 2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442 [444]; und vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, 389 [390 - Rn. 18]).

  • VG Schleswig, 06.11.2018 - 1 B 119/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Die Anträge auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 6. November 2018 - 1 B 119/18 - und Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 18. September 2018 und den Widerspruchsbescheid vom 5. November 2019 sowie auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Verpflichtung des Antragsgegners, die Abschiebung unter Erteilung einer Duldung auszusetzen, haben keinen Erfolg.

    Die Kammer hält auch unter Berücksichtigung des Berichts der Justizvollzugsanstalt Neumünster vom 2. September 2019 mit den darin auch geschilderten positiven Entwicklungen, aufgrund der bereits in dem Beschluss vom 6. November 2018 - 1 B 119/18 - genannten Gründe immer noch eine hohe Wiederholungsgefahr mit Straftaten gegen hohe Rechtsgüter für gegeben.

  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Jedenfalls dann, wenn die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, Rn. 36, juris, und vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Vielmehr können sich besonders schwerwiegender Ausweisungsgründe je nach ihrem Gewicht und je nach dem Gewicht gegenläufiger Gründe in einer derartigen Konstellation ohne Erteilung eines Aufschubes der Vollziehung der Ausreisepflicht durchsetzen mit der Folge, dass die sofortige Vollstreckung der Ausreisepflicht nicht als unverhältnismäßig anzusehen wäre (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - juris, Rn. 24, 25).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Die der Ausweisung zugrundeliegende Prognoseentscheidung bezieht sich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen anderen Zeithorizont in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris, vom 16. November 2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442 [444]; und vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, 389 [390 - Rn. 18]).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Die der Ausweisung zugrundeliegende Prognoseentscheidung bezieht sich nicht nur auf die Dauer der Bewährungszeit, sondern hat einen anderen Zeithorizont in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris, vom 16. November 2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442 [444]; und vom 2. September 2009 - 1 C 2/09 -, NVwZ 2010, 389 [390 - Rn. 18]).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Gleichwohl stellt die strafgerichtliche Einschätzung eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr dar, so dass sie eine erhebliche Bedeutung im Sinne einer Indizwirkung besitzt (vgl. bereits BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2120/99 -, Rn. 18, juris, und stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2013 - 1 C 10/12 -, Rn. 18, juris).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Liegt eine derartige Änderung nicht vor, ist dem Gericht eine Entscheidung in der Sache verwehrt, weil sie auf eine unzulässige Rechtsmittelentscheidung hinausliefe (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 VR 1/08 -, Rn. 6, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08. August 2002 - 2 BvR 291/99 -, Rn. 5, juris; Nichtannahmebeschluss vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 43/03 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Sachsen, 18.04.2018 - 1 B 141/16

    Verwirkung; Abänderungsantrag; vorbeugender Brandschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2019 - 1 B 96/19
    Es eröffnet vielmehr die Möglichkeit, einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage Rechnung zu tragen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. April 2018 - 1 B 141/16 -, Rn. 13, juris).
  • BVerwG, 29.01.1999 - 11 VR 13.98
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 43/03

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 7 MS 54/18

    Befugnis des erstinstanzlichen Gerichts zur Aufhebung eines vorangegangenen

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2013 - 4 MC 56/13

    Änderung oder Aufhebung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.1998 - 11a B 993/98

    Normenkontrolle; Einstweilige Anordnung; Nachträgliche Änderung; Anspruch auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 9 S 66.13

    Änderungsantrag; Anschlussbeitrag; veränderte oder im ursprünglichen Verfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 1 S 1895/93

    Abänderungsantrag nach VwGO § 80 Abs 7: neues Beweismittel - fehlende

  • BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 291/99
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