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   VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18   

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VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18 (https://dejure.org/2020,38092)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2020 - 17 A 11/18 (https://dejure.org/2020,38092)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2020 - 17 A 11/18 (https://dejure.org/2020,38092)
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  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Bei einem Beamten, der noch im aktiven Dienst steht, macht dies grundsätzlich dessen Entfernung erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 - juris Rn. 21), einem Beamten, der sich bereits im Ruhestand befindet, ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 LDG das Ruhegehalt abzuerkennen.

    Entlastungsgründe sind bereits dann mit einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - juris, Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Diese Maßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 - juris, Rn. 4; Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 - juris, Rn. 29; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 27.11.2018 - 14 LB 2/17 - juris, Rn. 51).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2018 - 14 LB 2/17

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des innerdienstlichen Dienstvergehens des

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Diese Maßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 - juris, Rn. 4; Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 - juris, Rn. 29; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 27.11.2018 - 14 LB 2/17 - juris, Rn. 51).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Diese Maßnahme beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 - juris, Rn. 4; Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 - juris, Rn. 29; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 27.11.2018 - 14 LB 2/17 - juris, Rn. 51).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Folge des in rentenrechtlichen Bestimmungen geregelten gesetzlichen Umfangs der Nachversicherung, die nur mittelbar auf die Ahndung mit der disziplinaren Höchstmaßnahme zurückzuführen ist (BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - 1 D 32/00 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 - juris, Rn. 39).
  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Eine solche Situation setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses voraus, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2000 - 1 D 24.98 - juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Die Bedeutung der Erheblichkeit i.S.v. § 21 StGB hängt von der Bedeutung der Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten ab und wird die Schwelle der Erheblichkeit damit bei Zugriffs- und Aneignungsdelikten nur in Ausnahmefällen erreichen, mit anderen Worten (lediglich) verminderte Schuldfähigkeit kann die Fortsetzung eines seiner Vertrauensgrundlage beraubten Beamtenverhältnisses grundsätzlich dann nicht rechtfertigen, wenn es sich - wie hier - um die Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten des Beamten handelt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 - juris, Rn. 29 und Beschluss vom 27.10.2008 - 2 B 48.08 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Diese Vorschriften rechtfertigen es jedenfalls dann, von einer gerichtlichen Beweisaufnahme abzusehen, wenn die anderweitig festgestellten Tatsachen im gerichtlichen Disziplinarverfahren unstreitig sind bzw. nicht substantiiert bestritten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 - juris Rn. 39; OVG Münster, Urteil vom 11.01.2017 - 3 dA 204/16.O - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 2 B 15.14

    Zur Bewertung der Folgen eines regelmäßigen Cannabiskonsums sowie eines

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 11/18
    Einer Mitwirkung des Personalrates bedurfte es - weil der Beklagte Ruhestandsbeamter ist - nicht (BVerwG, Beschluss vom 28.01.2015 - 2 B 15/14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

  • BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02

    Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion;

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

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