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   VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02   

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VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02 (https://dejure.org/2004,27483)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.04.2004 - 14 A 218/02 (https://dejure.org/2004,27483)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. April 2004 - 14 A 218/02 (https://dejure.org/2004,27483)
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  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Das somit erforderliche Maß der Intensität ist nicht abstrakt vorgegeben, es muss vielmehr der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht prägt, nämlich demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 80, 315, 335).

    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung können asylrechtsbegründend sein, es sei denn, sie dienen ausschließlich der Abwehr des Terrorismus und bedrohen den Betroffenen nicht härter als dies sonst bei der Verfolgung ähnlicher, nicht politischer Straftaten der Fall ist (BVerfGE 80, 315, 336 ff.; 81, 142, 149 ff.).

    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwGE 70, 169 ff., BVerwG InfAuslR 1988, 194, 196).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Auch wenn insoweit - wie sich bereits aus dem Gefahrenbegriff ergibt - eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ausreicht und deshalb ein "voller Beweis" nicht erbracht werden kann, ändert dies nichts daran, dass das Gericht von der Richtigkeit seiner gewonnenen Prognose politischer Verfolgung die "volle richterliche Überzeugung" erlangt haben muss (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 f. = NVwZ 1985 S. 658).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung können asylrechtsbegründend sein, es sei denn, sie dienen ausschließlich der Abwehr des Terrorismus und bedrohen den Betroffenen nicht härter als dies sonst bei der Verfolgung ähnlicher, nicht politischer Straftaten der Fall ist (BVerfGE 80, 315, 336 ff.; 81, 142, 149 ff.).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwGE 70, 169 ff., BVerwG InfAuslR 1988, 194, 196).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwGE 70, 169 ff., BVerwG InfAuslR 1988, 194, 196).
  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 308.89

    Tatsachengericht - Asylbewerber - Vormund - Politische Verfolgung -

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Als wesentliche Voraussetzung für eine Glaubhaftmachung ist von Seiten des Asylsuchenden jedenfalls hinsichtlich derjenigen Umstände, die seinen eigenen Lebensbereich betreffen, ein in sich stimmiger, nicht wechselnder Vortrag unter Angabe genauer Einzelheiten zu fordern, wobei die Glaubhaftmachung regelmäßig an widersprüchlichen Angaben scheitert, wenn die Widersprüche nicht eine überzeugende Auflösung erfahren (vgl. BVerwG Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 113; InfAuslR 1989, 350).
  • VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 112/01

    Georgien, Swiadisten, Gamsachurdia, Loti Kobalia, Sympathisanten, Politische

    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    Eine Stellungnahme der IGFM wurde nicht abgewartet, nachdem diese auf eine spätere Anfrage im Verfahren 14 A 112/01 durch Schreiben vom 13.02.2004 mitgeteilt hatte, dass die für Georgien zuständige Mitarbeiterin gekündigt habe und entsprechende Beweisanfragen nicht mehr beantwortet werden könnten.
  • KG, 14.07.2000 - 3 Ws 313/00
    Auszug aus VG Schleswig, 22.04.2004 - 14 A 218/02
    1983 bis 1985 habe er in Moskau den Wehrdienst absolviert und 1986 in S. seine heutige Ehefrau geheiratet (die Klägerin im Verfahren 14 A 314/00).
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