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   VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12   

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VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12 (https://dejure.org/2013,31305)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04.09.2013 - 7 A 1141/12 (https://dejure.org/2013,31305)
VG Schwerin, Entscheidung vom 04. September 2013 - 7 A 1141/12 (https://dejure.org/2013,31305)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Dafür genügte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Anordnung jedenfalls zu der Zeit bestand, als die Abschleppmaßnahme veranlasst und durchgeführt wurde; denn der Kläger war, unabhängig von seinem seinerzeitigen Aufenthaltsort, Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das geparkte Fahrzeug und schon damit Verkehrsteilnehmer und auch Adressat der dem Parken entgegenstehenden verkehrsrechtlichen Anordnung (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, amtliche Sammlung BVerwGE 102, S. 316 [319]).

    Da die Praxis der mobilen Halteverbots-Beschilderung wesentlich durch die Frage der Kostenüberbürdung für Abschleppvorgänge und der notwendigen mehrtägigen "Vorwarnzeiten" (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996, a. a. O., S. 320, und etwa den Überblick im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 -, amtliche Sammlung ESVGH Bd. 47, S. 14 [15 ff.]) geprägt ist, spricht zwar wenig für eine Außerkraftsetzung "konkurrierender" Beschilderungen zum ruhenden Verkehr sogleich mit der Aufstellung der Halteverbotsschilder; im Verordnungsgebungsverfahren 2009 fand die Problematik aber offenbar keine Erwähnung (vgl. die amtliche Begründung in der Bundesrats-Drucksache 153/09, S. 34 f. und 112).

  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08

    Zum Abschleppen eines im Halteverbot geparkten Fahrzeugs

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Denn mindestens in diesem Zusammenhang kommt es dann doch auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage an, ob das Verkehrszeichen 314 nebst Zusatzzeichen für den Kläger erkennbar war, als er die Schwerbehindertenparkplätze anfuhr, das Fahrzeug dort abstellte und sich danach bis zu seinem Aufbruch zum Stadtbummel am Abstellort aufhielt, und zwar nach objektiven Maßstäben und bei Aufbringung der gesteigerten Sorgfalt, die einem Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in größeren Städten abzuverlangen ist (vgl. etwa die Nachweise einer dies für die wirksame Verlautbarung einer verkehrsrechtlichen Anordnung fordernden Rechtsprechung im Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris Rdnr. 20).

    Der erkennende Einzelrichter konnte die Erkennbarkeit im hier maßgeblichen Zeitpunkt, als der Kläger das Fahrzeug parkte und den Abstellort noch überwachen konnte, zwar nicht selbst beobachten, jedoch ist üblicherweise ein Anscheinsbeweis für die durchgehende Wahrnehmbarkeit eines den ruhenden Verkehr regelnden Verkehrszeichens für die betroffenen Verkehrsteilnehmer anzuerkennen, wenn dieses, wie im Streitfall, bei der Feststellung verbotswidrigen Parkens erkennbar ist und - was im Streitfall zu unterstellen ist - seine Anbringung die ordnungsgemäße Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Anordnung darstellt (vgl., zu sogar nur vorübergehenden oder "mobilen" Beschilderungen, etwa die Urteile der Verwaltungsgerichte Potsdam vom 14. März 2012 - 10 K 59/08 -, juris Rdnr. 18, Köln vom 20. Dezember 2010 - 20 K 4677/10 -, juris Rdnr. 18 ff., Bremen vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris Rdnr. 18, Leipzig vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris Rdnr. 34, sowie Ansbach vom 12. Juli 2001, a. a. O. Rdnr. 15 ff.).

  • VG Ansbach, 12.07.2001 - AN 5 K 01.00419
    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Da keine weiteren Ermittlungsansätze erkennbar sind, können die Voraussetzungen jedenfalls für die Kostenpflichtigkeit des Abschleppens für den Kläger nicht festgestellt werden; die Folgen trägt die Beklagte, deren Bescheid hierauf zu stützen wäre (vgl. den Beschluss des BVerwG vom 20. Mai 2003 - 3 B 37/03 -, juris Rdnr. 17, und das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. März 2008 - 20 K 2070/06 -, juris Rdnr. 16, die allerdings beide bereits die Rechtmäßigkeit des Abschleppens als Voraussetzung für die Kostenerhebung hierfür in Frage stellen; wie hier unter Bezugnahme auf eine polizeirechtliche Billigkeitsvorschrift das Urteil vom 2. November 2006 - AN 5 K 06.01310 -, juris Rdnr. 13 ff., des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, das dagegen im Urteil vom 12. Juli 2001 - AN 5 K 01.00419 -, juris Rdnr. 16, in diesem Zusammenhang die Frage nach der Störereigenschaft der für das abgeschleppte Fahrzeug verantwortlichen Personen aufwarf).

    Der erkennende Einzelrichter konnte die Erkennbarkeit im hier maßgeblichen Zeitpunkt, als der Kläger das Fahrzeug parkte und den Abstellort noch überwachen konnte, zwar nicht selbst beobachten, jedoch ist üblicherweise ein Anscheinsbeweis für die durchgehende Wahrnehmbarkeit eines den ruhenden Verkehr regelnden Verkehrszeichens für die betroffenen Verkehrsteilnehmer anzuerkennen, wenn dieses, wie im Streitfall, bei der Feststellung verbotswidrigen Parkens erkennbar ist und - was im Streitfall zu unterstellen ist - seine Anbringung die ordnungsgemäße Umsetzung einer verkehrsrechtlichen Anordnung darstellt (vgl., zu sogar nur vorübergehenden oder "mobilen" Beschilderungen, etwa die Urteile der Verwaltungsgerichte Potsdam vom 14. März 2012 - 10 K 59/08 -, juris Rdnr. 18, Köln vom 20. Dezember 2010 - 20 K 4677/10 -, juris Rdnr. 18 ff., Bremen vom 13. August 2009 - 5 K 3876/08 -, juris Rdnr. 18, Leipzig vom 14. November 2007 - 1 K 483/06 -, juris Rdnr. 34, sowie Ansbach vom 12. Juli 2001, a. a. O. Rdnr. 15 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Die Anforderungen an die notwendige Gefahrenintensität für das zügige behördliche Eingreifen und an dessen Verhältnismäßigkeit durften die Mitarbeiterinnen der Beklagten beim Parken auf einem nur für Schwerbehinderte vorgesehenen Sonderstellplatz, das zur Behinderung Berechtigter führen konnte, als erfüllt ansehen (s. die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RechtsprechungsReport - NVwZ-RR - 2003, S. 647 [648], des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 558, und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 2005 - 7 K 11726/04 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2005, S. 551 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Die Bergung und Verbringung durch einen Abschleppwagen stellt sich dann als Ersatzvornahme dar, die im Sinne von § 89 Abs. 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes - SOG M-V - die (sofort) vollziehbare verkehrsrechtliche Anordnung vollstreckte, welche das Verkehrszeichen verlautbarte (vgl. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 -, Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland 2005, S. 328 [329 ff.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Die Anforderungen an die notwendige Gefahrenintensität für das zügige behördliche Eingreifen und an dessen Verhältnismäßigkeit durften die Mitarbeiterinnen der Beklagten beim Parken auf einem nur für Schwerbehinderte vorgesehenen Sonderstellplatz, das zur Behinderung Berechtigter führen konnte, als erfüllt ansehen (s. die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RechtsprechungsReport - NVwZ-RR - 2003, S. 647 [648], des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 558, und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 2005 - 7 K 11726/04 -, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2005, S. 551 f.).
  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Da die Praxis der mobilen Halteverbots-Beschilderung wesentlich durch die Frage der Kostenüberbürdung für Abschleppvorgänge und der notwendigen mehrtägigen "Vorwarnzeiten" (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996, a. a. O., S. 320, und etwa den Überblick im Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 -, amtliche Sammlung ESVGH Bd. 47, S. 14 [15 ff.]) geprägt ist, spricht zwar wenig für eine Außerkraftsetzung "konkurrierender" Beschilderungen zum ruhenden Verkehr sogleich mit der Aufstellung der Halteverbotsschilder; im Verordnungsgebungsverfahren 2009 fand die Problematik aber offenbar keine Erwähnung (vgl. die amtliche Begründung in der Bundesrats-Drucksache 153/09, S. 34 f. und 112).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03

    Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Da keine weiteren Ermittlungsansätze erkennbar sind, können die Voraussetzungen jedenfalls für die Kostenpflichtigkeit des Abschleppens für den Kläger nicht festgestellt werden; die Folgen trägt die Beklagte, deren Bescheid hierauf zu stützen wäre (vgl. den Beschluss des BVerwG vom 20. Mai 2003 - 3 B 37/03 -, juris Rdnr. 17, und das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. März 2008 - 20 K 2070/06 -, juris Rdnr. 16, die allerdings beide bereits die Rechtmäßigkeit des Abschleppens als Voraussetzung für die Kostenerhebung hierfür in Frage stellen; wie hier unter Bezugnahme auf eine polizeirechtliche Billigkeitsvorschrift das Urteil vom 2. November 2006 - AN 5 K 06.01310 -, juris Rdnr. 13 ff., des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, das dagegen im Urteil vom 12. Juli 2001 - AN 5 K 01.00419 -, juris Rdnr. 16, in diesem Zusammenhang die Frage nach der Störereigenschaft der für das abgeschleppte Fahrzeug verantwortlichen Personen aufwarf).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - 5 A 5109/04

    Anforderungen an die Regelung der jeweiligen Verkehrssituation

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Unter der Geltung der StVO von 1970 waren aber durch mobile Verkehrszeichen aufzuhebende Schilder zu entfernen oder abzudecken, um zu geltungsfähigen, widerspruchsfreien Verkehrsregelungen zu gelangen (vgl. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2005 - 5 A 5109/04 -, juris Rdnr. 9 ff. m. w. Nachw.); widersprachen sich gleichzeitig sichtbare Verkehrsschilder zur Regelung des ruhenden Verkehrs, so konnte ihr Sinn vom Adressaten nicht erfasst werden und blieb unklar und damit unverbindlich (vgl. den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. April 2010 - 14 K 8083/09 -, juris Rdnr. 24, auch für die Zeit nach der Einführung der neuen Anlage 2 zur StVO).
  • VG Düsseldorf, 23.04.2010 - 14 K 8083/09

    Unrechtmäßiger Gebührenbescheid für Abschleppkosten

    Auszug aus VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12
    Unter der Geltung der StVO von 1970 waren aber durch mobile Verkehrszeichen aufzuhebende Schilder zu entfernen oder abzudecken, um zu geltungsfähigen, widerspruchsfreien Verkehrsregelungen zu gelangen (vgl. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2005 - 5 A 5109/04 -, juris Rdnr. 9 ff. m. w. Nachw.); widersprachen sich gleichzeitig sichtbare Verkehrsschilder zur Regelung des ruhenden Verkehrs, so konnte ihr Sinn vom Adressaten nicht erfasst werden und blieb unklar und damit unverbindlich (vgl. den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. April 2010 - 14 K 8083/09 -, juris Rdnr. 24, auch für die Zeit nach der Einführung der neuen Anlage 2 zur StVO).
  • VG Potsdam, 14.03.2012 - 10 K 59/08

    Verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug kann für Bauarbeiten umgesetzt werden!

  • VG Leipzig, 14.11.2007 - 1 K 483/06
  • VG Köln, 03.03.2008 - 20 K 2070/06

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • VG Köln, 20.12.2010 - 20 K 4677/10

    Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit eines

  • VG Ansbach, 02.11.2006 - AN 5 K 06.01310
  • VG Schwerin, 14.09.2016 - 7 A 31/16

    Straßenverkehrsrecht: Abschleppkosten für die Durchsetzung eines Parkverbots

    Zwar kann es unverhältnismäßig sein, einen Kraftfahrer zu den Kosten einer (rechtmäßigen) Ersatzvornahme heranzuziehen, die der Umsetzung eines verkehrsrechtlich bestimmten Wegfahrgebots dient, wenn ihm dieses nach objektiven Maßstäben und trotz Aufbringung der gesteigerten Sorgfalt, die einem Teilnehmer am ruhenden Verkehr gerade in größeren Städten abzuverlangen ist, nicht bekannt war (zur normativen Herleitung einer Einwendung gegen die Kostenforderung in einem derartigen Fall s. das Urteil des erkennenden Einzelrichters vom 4. September 2013 - 7 A 1141/12 -, juris Rdnr. 22).
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