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   VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01   

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VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01 (https://dejure.org/2003,21036)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18.09.2003 - 8 K 1442/01 (https://dejure.org/2003,21036)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18. September 2003 - 8 K 1442/01 (https://dejure.org/2003,21036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Rückforderung von zu Lebzeiten eines Versorgungsempfängers eingetretenen Überzahlungen wegen gleichzeitigen, verschwiegenen Rentenbezugs - Erbenhaftung - Beurteilungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Zwar ist in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände die Berufung des Bereicherten auf den Wegfall der Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung beachtlich, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung der verschärften Haftung des Schuldners die den allgemeinen Vorschriften zugehörenden Grundsätze von Treu und Glauben verletzen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 2 C 21.97 - OVG Münster, Urt. v. 12.04.2002 - 1 A 192/00 -).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, dass von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder dass die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder dass eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 2 C 21/97).

    Eine darüber hinausgehende Aufklärungspflicht besteht nicht (vgl. hierzu insgesamt: BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 2 C 21/97).

    Daraus folgt jedoch zugleich, dass der Beurteilungszeitpunkt der Billigkeitsprüfung - letzte Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 a.a.O. - auch für die Frage der Dürftigkeit Geltung beansprucht.

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein offensichtlicher Mangel i.S. des zu § 52 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesoldG gegeben, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.11.1996 - 2 B 42/96 - BVerwG, Urt. v. 28.02.1985 - 2 C 16/84 -).

    Diese Rechtslage wurde insbesondere angenommen, wenn die Anwendung von Ruhensvorschriften der §§ 53 f BeamtVG auf die Zahlung von Versorgungsbezügen in Betracht kommt, wobei es dann keine Rolle spielt, ob der Versorgungsempfänger seinen Anzeigeobliegenheiten nachgekommen ist und die maßgeblichen Umstände der Versorgungsbehörde bekannt waren (vgl. hierzu umfassend: BVerwG, Urt. v. 28.02.1985 - 2 C 16/84).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Da der Rückforderungsanspruch in der Regel durch Verwaltungsakt geltend gemacht wird, betrifft das Fehlen einer Billigkeitsentscheidung die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, der dann gegebenenfalls auf die Anfechtungsklage des Beamten aufzuheben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.02.1996 - 4 S 68/95 - BVerwG, Urt. v. 27.01.1994, ZBR 1994, 247).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Er ist gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfragen bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 14/81 -).
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Der Charakter des Rückforderungsanspruches als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch wird durch den Übergang im Wege der Universalsukzession auf den Erben nicht geändert (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 11.03.1971 - BVerwG II C 36.68 - Kilian, Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen den Erben des Leistungsempfängers, NJW 1962, 1279 ff.).
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Deshalb darf ein Rückforderungsbescheid gegen den Erben nicht ergehen, wenn im Nachlass nichts vorhanden ist und der Erbe sich hierauf beruft (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 09.01.1963 - 5 C 74/62 - VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1985 - 6 S 2606/83 -).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Denn für die öffentlich-rechtliche Natur des Rechtsverhältnisses ist nicht auf die Person des Verpflichteten abzustellen, sondern auf die Rechtsnatur der geltend gemachten Verbindlichkeit (vgl. BGH, Urt. v. 22.06.1978 - III ZR 109/76 -).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beschwerdegrund der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein offensichtlicher Mangel i.S. des zu § 52 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesoldG gegeben, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 19.11.1996 - 2 B 42/96 - BVerwG, Urt. v. 28.02.1985 - 2 C 16/84 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Zwar ist in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände die Berufung des Bereicherten auf den Wegfall der Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung beachtlich, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung der verschärften Haftung des Schuldners die den allgemeinen Vorschriften zugehörenden Grundsätze von Treu und Glauben verletzen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 2 C 21.97 - OVG Münster, Urt. v. 12.04.2002 - 1 A 192/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1985 - 6 S 2606/83

    Sozialhilfe; Erbenhaftung; Dürftigkeit des Nachlasses

    Auszug aus VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01
    Deshalb darf ein Rückforderungsbescheid gegen den Erben nicht ergehen, wenn im Nachlass nichts vorhanden ist und der Erbe sich hierauf beruft (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urt. v. 09.01.1963 - 5 C 74/62 - VGH Mannheim, Urt. v. 31.07.1985 - 6 S 2606/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten;

  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung;

    Rückforderungsschuldnerin ist in diesem Falle die Erbin, die, ohne dass es hierzu einer gesonderten gesetzlichen Ermächtigung bedürfte, ebenso wie der Erblasser durch Leistungsbescheid zur Rückerstattung herangezogen werden kann (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 18. September 2003 - 8 K 1442/01 -, juris).

    Wie das VG Sigmaringen in seinem Urteil vom 18. September 2003 (- 8 K 1442/01 -, juris) dargelegt hat, scheidet bei einer Anfechtungsklage gegen einen Leistungsbescheid, mit dem der Erbe in Anspruch genommen wird, eine solche Beschränkung aus.

  • VG Berlin, 02.04.2009 - 9 A 85.08

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderung der Hauptentschädigung von den Erben,

    Es kann daher dahin stehen, welcher Zeitpunkt für den Nachweis der Dürftigkeit entscheidend ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. Januar 2006 - VG 9 A 284.05 - und VG Sigmaringen, Urteil vom 18. September 2003, 8 K 1442/01, bei Juris).".
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