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   VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14   

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VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14 (https://dejure.org/2016,44455)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22.11.2016 - 3 K 2905/14 (https://dejure.org/2016,44455)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 22. November 2016 - 3 K 2905/14 (https://dejure.org/2016,44455)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Denn die Fürsorgepflicht in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen wird grundsätzlich abschließend durch die Beihilfevorschriften konkretisiert (st. Rspr. BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, Rn. 25, m. w. N., juris).

    Den Wesenskern der Fürsorgepflicht können allenfalls unzumutbare Belastungen des Beamten berühren (st. Rspr. BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, Rn. 25, m. w. N., juris).

    Denn es ist weder erkennbar noch von der Klägerin dargetan, dass ihre amtsangemessene Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt wird, weil ihr die begehrte Beihilfe als Folge ihrer Erkrankung vorenthalten wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, Rn. 26, juris).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Die Beihilfe ist lediglich als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge verlangt die Fürsorgepflicht jedoch nicht (BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris).
  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 08.11.2012 - 5 C 4/12 -, Rn. 12, m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2011 - 2 S 1369/11 -, Rn. 25, beide nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1816/07

    Zur Einstufung eines Präparats als Arzneimittel iSd Beihilfeverordnung - erhöhter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Die Beweisanregung gibt insbesondere keinerlei Aufschluss darüber, inwiefern das Präparat nach diesen Studien - entgegen dem Gutachten des Amtsarztes - die Voraussetzungen medizinischer Notwendigkeit erfüllen könnte, zu denen u. a. gehört, dass eine Behandlungsmethode bzw. verordnete Arzneimittel wissenschaftlich allgemein anerkannt sind, also von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2010 - 4 S 1816/07 -, Rn. 26, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 804/01

    Abgelehnte Erstattungsfähigkeit - Phytotherapeutika bei MS

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Denn grundsätzlich kann aus einer rechtswidrigen Bewilligung keine Selbstbindung des Beklagten hergeleitet werden, derartige Aufwendungen auch zukünftig ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2003 - 4 S 804/01 -, Rn. 21, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    In derartigen Einzelfällen, in denen in Folge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe im Einzelfall begründen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2008 - 4 S 2725/06 -, Rn. 29, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11

    Beihilfefähigkeit eines Elektromobils

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 08.11.2012 - 5 C 4/12 -, Rn. 12, m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2011 - 2 S 1369/11 -, Rn. 25, beide nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10

    Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln

    Auszug aus VG Sigmaringen, 22.11.2016 - 3 K 2905/14
    Zwar sind unter "Arzneimitteln" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 BVO nach Sinn und Zweck der Beihilfevorschriften grundsätzlich Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zu verstehen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen; maßgeblich ist insoweit ihr "materieller Zweckcharakter" (vgl. ausführlich zum Ganzen nach altem Recht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2012 - 2 S 2631/10 -, Rn. 17 (m. w. N.), juris).
  • VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.00831

    Keine Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel - Diätische Lebensmittel

    Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Sigmaringen, U. v. 22.11.2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, B. v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
  • VG Kassel, 04.10.2023 - 1 K 1703/21

    Zur abschließenden Aufzählung beihilfefähiger Medizinprodukte in Anlage 4 zu § 22

    Die Beihilfe ist als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (VG Ansbach, Urteil vom 12. September 2018 - AN 1 K 17.00831 -, juris Rn. 44; VG Sigmaringen, Urteil vom 22. November 2016 - 3 K 2905/14 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, juris).
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