Rechtsprechung
   VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26182
VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05 (https://dejure.org/2007,26182)
VG Stade, Entscheidung vom 21.03.2007 - 1 A 1225/05 (https://dejure.org/2007,26182)
VG Stade, Entscheidung vom 21. März 2007 - 1 A 1225/05 (https://dejure.org/2007,26182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Umfang und Voraussetzung für die Kostenerstattung einer Ersatzvornahme wegen eines auf der Straße herumlaufenden Rindes.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Heranziehung zu den Kosten eines Polizeieinsatzes im Falle eines auf die Straße gelaufenen Rindes; Voraussetzungen eines Handelns der Gefahrenabwehrbehörde anstelle des Verpflichteten; "Gegenwärtige Gefahr" i.S.d. niedersächsischen Polizei- und Ordnungsrechts; Gefährdung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu den Kosten eines Polizeieinsatzes im Falle eines auf die Straße gelaufenen Rindes; Voraussetzungen eines Handelns der Gefahrenabwehrbehörde anstelle des Verpflichteten; "Gegenwärtige Gefahr" i.S.d. niedersächsischen Polizei- und Ordnungsrechts; Gefährdung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    In Bezug auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch abgestellte Kraftfahrzeuge kommt nach einhelliger Rechtsprechung regelmäßig die Benachrichtigung des Fahrzeugführers, um diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug freiwillig zu entfernen, nicht in Betracht, wenn der Fahrzeugführer nicht sofort greifbar und eine sofortige Entfernung des Fahrzeuges damit ungewiss ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 und vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067; OVG NRW, Urt. v. 24.03.1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001 -3 Bf 429/00-, NJW 2001, 3647 ; Hess. VGH, Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).

    Nach zutreffender, von der Kammer geteilter Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen in Bezug auf den Halter selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem Fahrer/Halter zu ergreifen (vgl. auch OVG Schleswig v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 07.02.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).

    Nur dann, wenn der Störer selbst den Ermittlungsaufwand reduziert und gleichzeitig die Erfolgsaussichten dadurch vergrößert, dass er einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des Fahrzeuges gibt, kann eine Benachrichtigung vor dem Einleiten des Abschleppvorgangs ausnahmsweise geboten sein (BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 1 S 528/86

    Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlung aus Anlaß eines Fehlalarms

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    Lässt die Behörde die Ersatzvornahme nicht durch einen beauftragten Unternehmer, sondern durch eigenes Personal durchführen, kann sie deshalb insbesondere auch die Erstattung ihrer Personalkosten verlangen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.05.1986 - Bf II 6/86 - , DöV 1987, 257).

    Mit der Einbeziehung der Selbstvornahme durch die Polizei in die Ersatzvornahme können deshalb die Kosten und auch die eigenen Aufwendungen der Verwaltungsbehörden, wie insbesondere ihre Personalkosten von dem Pflichtigen verlangt werden (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 29.05.1986, - Bf II 6/86 -, DöV 1987, 257, 258).

  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    In Bezug auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch abgestellte Kraftfahrzeuge kommt nach einhelliger Rechtsprechung regelmäßig die Benachrichtigung des Fahrzeugführers, um diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug freiwillig zu entfernen, nicht in Betracht, wenn der Fahrzeugführer nicht sofort greifbar und eine sofortige Entfernung des Fahrzeuges damit ungewiss ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 und vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067; OVG NRW, Urt. v. 24.03.1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001 -3 Bf 429/00-, NJW 2001, 3647 ; Hess. VGH, Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    Nach zutreffender, von der Kammer geteilter Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen in Bezug auf den Halter selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem Fahrer/Halter zu ergreifen (vgl. auch OVG Schleswig v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 07.02.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    In Bezug auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch abgestellte Kraftfahrzeuge kommt nach einhelliger Rechtsprechung regelmäßig die Benachrichtigung des Fahrzeugführers, um diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug freiwillig zu entfernen, nicht in Betracht, wenn der Fahrzeugführer nicht sofort greifbar und eine sofortige Entfernung des Fahrzeuges damit ungewiss ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 und vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067; OVG NRW, Urt. v. 24.03.1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001 -3 Bf 429/00-, NJW 2001, 3647 ; Hess. VGH, Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    Nach zutreffender, von der Kammer geteilter Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 285 f.) besteht wegen der regelmäßig ungewissen Erfolgsaussicht von Ermittlungen in Bezug auf den Halter selbst bei einer hinter der Windschutzscheibe eines rechtswidrig abgestellten Kfz angebrachten Adresse und (Handy-)Telefonnummer keine Verpflichtung der verantwortlichen Behörden, vor einer Abschleppmaßnahme insoweit weitere Ermittlungen nach dem Fahrer/Halter zu ergreifen (vgl. auch OVG Schleswig v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 - NVwZ-RR 2003, 647 f sowie VGH Mannheim v. 07.02.2003 - 1 S 1248/02 - NVwZ-RR 2003, 558 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 183/96

    Abschleppen eines Kfz

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    In Bezug auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch abgestellte Kraftfahrzeuge kommt nach einhelliger Rechtsprechung regelmäßig die Benachrichtigung des Fahrzeugführers, um diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug freiwillig zu entfernen, nicht in Betracht, wenn der Fahrzeugführer nicht sofort greifbar und eine sofortige Entfernung des Fahrzeuges damit ungewiss ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 und vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067; OVG NRW, Urt. v. 24.03.1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001 -3 Bf 429/00-, NJW 2001, 3647 ; Hess. VGH, Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    In Bezug auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung durch abgestellte Kraftfahrzeuge kommt nach einhelliger Rechtsprechung regelmäßig die Benachrichtigung des Fahrzeugführers, um diesem Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug freiwillig zu entfernen, nicht in Betracht, wenn der Fahrzeugführer nicht sofort greifbar und eine sofortige Entfernung des Fahrzeuges damit ungewiss ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 18.02.2002 - 3 B 149.01 -, NJW 2002, 2122 und vom 06.07.1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066, 1067; OVG NRW, Urt. v. 24.03.1998 - 5 A 183/96 -, NJW 1998, 2465; OVG Hamburg, Urt. v. 14.08.2001 -3 Bf 429/00-, NJW 2001, 3647 ; Hess. VGH, Urt. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    Zwar kommt ein Handeln der Gefahrenabwehrbehörde anstelle des Verpflichteten, ohne diesen zuvor durch Verwaltungsakt zur Vornahme der Handlung aufzufordern, immer nur in besonderen Eilfällen und nur dann in Betracht, wenn alle anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sorgfältig geprüft worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 27.03.2002 - 7 LB 153/01 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG Göttingen, 12.12.1996 - 4 A 4700/94
    Auszug aus VG Stade, 21.03.2007 - 1 A 1225/05
    § 66 Abs. 1 Nds. SOG stellt nämlich eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Kostenerstattung auch insoweit dar, als die Verwaltungsbehörde im Wege der Selbstvornahme eigene Dienstkräfte und Fahrzeuge eingesetzt hat (vgl. VG Göttingen, Urt. v. 12.12.1996 - 4 A 4700/94 - ).
  • VG Cottbus, 04.05.2017 - 6 K 531/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Hiernach sind Personalkosten jedenfalls dann grds. ansetzbar, wenn sie in nachprüfbarer Weise dargestellt werden und vom Umfang her notwendig waren (wie hier zum dortigen Landesrecht OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 1986 - Bf II 6/86 -, DÖV 1987, 257; VG Göttingen, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 A 4700/94 -, zit. nach juris; VG Stade, Urteil vom 21. März 2007 - 1 A 1225/05 -, zit. nach juris).
  • VG München, 23.04.2014 - M 7 K 13.2792

    Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes

    Ein die Fahrbahn kreuzender oder gelegentlich auf ihr verweilender Hund gefährdet ohne eine ihn kontrollierende Begleitperson aufgrund seiner Unberechenbarkeit und seiner nicht unerheblichen Größe grundsätzlich stets den öffentlichen Verkehr (vgl. OVG BB, B. v. 20. Dezember 2012 - OVG 5 S 22.12 - juris Rn 6; VG Stade, U. v. 21. März 2007 - 1 A 1225/05- juris Rn 21).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2017 - 2 K 4554/15

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Verbringen eines umherstreunenden Hundes

    Aufgrund der nicht unerheblichen Größe des Hundes und der von ihm ausgehenden Tiergefahr, die von der Unberechenbarkeit eines unbegleiteten Tieres in zudem fremder Umgebung geprägt wird, bestand auch eine hinreichend konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit für die dem Hund begegnenden Menschen und Tiere (vgl. HessVGH, Urt. v. 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2012 - OVG 5 S 22.12 -, OVGE BE 33, 282 = juris; VG München, Urt. v. 23.04.2014 - M 7 K 13.2792 -, juris; VG Stade, Urt. v. 31.03.2007 - 1 A 1225/05 -, RdL 2008, 344).
  • VG Stade, 01.04.2015 - 1 A 3418/13

    Erstattung der Kosten für den Einsatz der Wasserbehörde zum Zwecke der

    Es ist nicht erforderlich, einen Dritten mit der Vornahme zu beauftragen (vgl. VG Stade, Urteil vom 21.3.2007 - 1 A 1225/05, juris; Saipa, Nds. SOG, Loseblatt Stand Mai 2013, § 66 Rn. 2 f.).
  • VG Stade, 02.09.2013 - 1 A 2744/12

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Kostentragung für wasserrechtliche

    Es ist nicht erforderlich, einen Dritten mit der Vornahme zu beauftragen (vgl. VG Stade, Urteil vom 21.3.2007 - 1 A 1225/05, juris; Saipa, Nds. SOG, Loseblatt Stand Mai 2013, § 66 Rn. 2 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht