Rechtsprechung
VG Stade, 30.06.2016 - 1 A 475/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 63 Abs 1 KomVerfG ND
Abweichen vom Verhandlungsgegenstand; Kommunalverfassungsstreit; Ordnungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 15 A 785/12
Zulässigkeit einer Klage bzgl. Feststellung der Rechtswidrigkeit eines einem …
Auszug aus VG Stade, 30.06.2016 - 1 A 475/15
Eine Ordnungsmaßnahme des Vorsitzenden gegenüber einem Kreistagsmitglied stellt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO dar (vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.05.2016 - 15 A 785/12 -, juris) und es besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung.Dabei gilt, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle umso intensiver ist, je deutlicher der Sachruf gegen den Inhalt der Äußerung gerichtet ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2013 - 15 A 785/12 -, juris; VerfGH Sachsen, Urteil vom 03.12.2010 - Vf 12-I-10 -, juris m.w.N.).
Diese sind so lange hinzunehmen, wie die Darstellung nicht in einer Weise geschieht, welche die Funktionsweise des Kommunalorgans als solches in Frage stellt oder beeinträchtigt oder es sich offensichtlich nicht mehr um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema handelt, sondern die bloße Provokation im Vordergrund steht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2013 - 15 A 785/12 -, juris; VerfGH Sachsen, Urteil vom 03.12.2010 - Vf. 12-I-10-, juris m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 12-I-10
Ordnungsruf verletzt Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 39 Abs.3 SächsVerf
Auszug aus VG Stade, 30.06.2016 - 1 A 475/15
Dabei gilt, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle umso intensiver ist, je deutlicher der Sachruf gegen den Inhalt der Äußerung gerichtet ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2013 - 15 A 785/12 -, juris; VerfGH Sachsen, Urteil vom 03.12.2010 - Vf 12-I-10 -, juris m.w.N.).Diese sind so lange hinzunehmen, wie die Darstellung nicht in einer Weise geschieht, welche die Funktionsweise des Kommunalorgans als solches in Frage stellt oder beeinträchtigt oder es sich offensichtlich nicht mehr um die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema handelt, sondern die bloße Provokation im Vordergrund steht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2013 - 15 A 785/12 -, juris; VerfGH Sachsen, Urteil vom 03.12.2010 - Vf. 12-I-10-, juris m.w.N.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1989 - 10 L 29/89
Auszug aus VG Stade, 30.06.2016 - 1 A 475/15
Vor diesem Hintergrund sollen Regelungen in der Geschäftsordnung, die das Rederecht begrenzen, im Interesse der Funktionsfähigkeit der Vertretung dazu dienen, einen sachgerechten Sitzungsverlauf zu gewährleisten, insbesondere für ein Mindestmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme sorgen, so dass jedes Mitglied der Vertretung seine mitgliedschaftlichen Rechte ungestört wahrnehmen kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18.04.1989 - 10 L 29/89 -, juris).