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   VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09   

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VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09 (https://dejure.org/2009,12993)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.04.2009 - 11 K 1296/09 (https://dejure.org/2009,12993)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. April 2009 - 11 K 1296/09 (https://dejure.org/2009,12993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer Gefahr i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz (PassG) anhand der Erkenntnismöglichkeiten des konkret handelnden Beamten zum Zeitpunkt des Einschreitens; Erforderlichkeit einer hinreichenden Aktualität der vom Passgesetz für eine ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passrecht - internationales Ansehen; NATO-Gipfel; Strasbourg; Anscheinsgefahr; ex-ante-Sicht; Ausreiseuntersagung; polizeiliche Erkenntnisse; szenetypische Bekleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).

    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.; Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - NJW 2005, 88; Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 - NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Einem Restverdacht kommt im Verhältnis zu einer strafrechtlichen Verurteilung im Rahmen der Gefahrenprognose ein geringeres Gewicht zu (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.12.2004 aaO.).

    11 Hinzu kommt Folgendes: Mit Blick auf den aus den Gesetzgebungsmaterialien erkennbaren Willen des Normgebers (vgl. BTDrucks. 14/2726), wonach in die Gefährdungsprognose nur Vorfälle innerhalb der letzten 12 Monate einfließen dürfen, sowie in Ansehung des mit einer Ausreiseuntersagung verbundenen gravierenden Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Ausreisefreiheit muss die in § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG vorausgesetzte Gefährdungslage eine hinreichende Aktualität aufweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Diese Bestimmung schränkt die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32).

    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 - I C 67.67 - DÖV 1969, 74 und Beschl. v. 17.09.1998 - 1 B 28/98 - Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.01.1957 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 - I C 67.67 - DÖV 1969, 74 und Beschl. v. 17.09.1998 - 1 B 28/98 - Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Um zu vermeiden, dass ein im Rahmen dieser Aufgabe als Dienstpflicht auferlegtes Handeln in die Illegalität gedrängt wird, ist bei der Beurteilung der Gefahr allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkret handelnden Beamten zum Zeitpunkt des Einschreitens abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.2.1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNr. 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.; Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - NJW 2005, 88; Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 - NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).
  • VG Düsseldorf, 13.11.2009 - 11 K 1302/09

    Sonnensegel; Rücksicht; Abstand; gebäudegleich; Markise

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.11 K 1302/09.
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Zwar hat die Rechtsprechung - gerade auch die der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.09.2005 - 11 K 3156/05 - NJW 2006, 1017) für Ausschreitungen deutscher Fußball-"Hooligans" anlässlich von internationalen Fußballspielen im Ausland eine solche mögliche Schädigung des internationalen Ansehens Deutschlands angenommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Ba.-Wü., Urt. v. 07.12.2004 a.a.O.; Urt. v. 22.7.2004 - 1 S 410/03 - NJW 2005, 88; Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 - VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 - NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

  • OVG Bremen, 28.06.2000 - 1 B 240/00

    Zulässigkeit eines befristeten Ausreiseverbots für Hooligans; Beschränkung des

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1990 - 8 S 2087/90

    Verpflichtung des Anscheinsstörers, Untersuchungen durchzuführen bei Gefahr für

  • BVerwG, 17.09.1998 - 1 B 28.98
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2009 - 1 S 809/09
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2009 - 1 S 808/09

    Ausreiseverbot zwecks Verhinderung der Begehung von Straftaten

  • VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen

    Ebenso wenig kommt es daher darauf an, ob die Beamten auch aus dem Verhalten des Klägers anlässlich der Ausreisekontrolle und aus dem Umstand, dass er Kleidungsstücke mit sich führte, die theoretisch zur Vermummung geeignet gewesen wären, eine Gefahre prognostizieren durften (vgl. insoweit aber VG Stuttgart, Beschluss vom 04. April 2009 - 11 K 1296/09 -, juris Rn.13, wonach "angesichts des hohen Rangs der grundgesetzlich garantierten Reisefreiheit [...] irgendwelche der Polizei nicht genehmen Bekleidungsstücke [im konkreten Fall Schals und Kleidung mit Kapuzen] eine Ausreiseuntersagung nicht rechtfertigen [können].").
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