Rechtsprechung
VG Stuttgart, 07.10.1996 - 5 K 3183/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis an einen unanfechtbar Ausreisepflichtigen; Abschiebungshindernis wegen Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95
Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der …
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- VG Lüneburg, 22.04.2002 - 1 A 1/98
Aufenthaltsgenehmigung in Form der Aufenthaltsbefugnis; Gewährung von Asyl unter …
2.1 Der Kläger ist ohne Frage unanfechtbar ausreisepflichtig: Hierfür reicht es aus, dass er kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig iSv § 42 AuslG ist (VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423).Die Weigerung Vietnams ist belegt durch die nachhaltigen Bemühungen des Beklagten in einer Reihe von Fällen, die jedoch nicht zu einem Rückführungserfolg geführt haben (vgl. dazu VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423/424).
- VG Lüneburg, 29.05.2002 - 1 A 189/00
Aufenthaltsbefugnis; Duldung
2.1 Die Kläger sind ohne Frage unanfechtbar ausreisepflichtig: Hierfür reicht es aus, dass sie kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig iSv § 42 AuslG sind (VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423).Die Weigerung Vietnams ist belegt durch die nachhaltigen Bemühungen des Beklagten in einer Reihe von Fällen, die gerichtsbekannt sind und die nicht zu einem Rückführungserfolg geführt haben (vgl. dazu auch VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423/424).
- VG Lüneburg, 20.02.2002 - 1 A 135/97
Aufenthaltsbefugnis; Härteklausel; N-Liste; Rücknahme; Vietnam
2.1 Die Klägerin ist ohne Frage unanfechtbar ausreisepflichtig: Hierfür reicht es aus, dass sie kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig iSv § 42 AuslG ist (VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423).Der Versuch ist gescheitert (vgl. dazu VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423/24).
- VG Lüneburg, 08.04.2002 - 1 A 135/98
Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Dauerduldung; Ermessensreduzierung; …
2.1 Der Kläger ist ohne Frage unanfechtbar ausreisepflichtig: Hierfür reicht es aus, dass er kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig iSv § 42 AuslG ist (VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423).Die Weigerung Vietnams ist belegt durch die nachhaltigen Bemühungen des Beklagten in einer Reihe von Fällen, die jedoch nicht zu einem Rückführungserfolg geführt haben (vgl. dazu VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423/424).
- VG Lüneburg, 15.11.2006 - 1 A 391/03
Abschiebung; Abschiebungsverbot; Anerkennung; Anhörung; Asyl; Asylanerkennung; …
Zwar ist der Grund für diese Verweigerungshaltung des vietnamesischen Staates nicht bekannt gemacht oder offen gelegt worden, jedoch ist gerichtsbekannt, dass in der Vergangenheit eine große Zahl von Rückführungsanträgen auf vietnamesischer Seite "ohne Einzelfallbegründung" an die Grenzschutzdirektion Koblenz zurückgegeben worden sind, was als "völkerrechtswidrige Weigerung" gewertet worden ist (…vgl. dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer v. 22.4.2002 - 1 A 1/98 - , in InfAuslR 2002, S. 367 f/ 368 m. w. Nachweisen; siehe auch VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423/424). - VG Lüneburg, 29.05.2002 - 1 A 61/97
Abschiebungshindernis; Asyl; Asylrecht; Aufenthaltsbefugnis; Auffangtatbestand; …
2.1 Die Kläger sind ohne Frage unanfechtbar ausreisepflichtig: Hierfür reicht es aus, dass sie kraft Gesetzes vollziehbar ausreisepflichtig iSv § 42 AuslG ist (VG Stuttgart, InfAuslR 1996, 423).