Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22348
VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18 (https://dejure.org/2019,22348)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2019 - 8 K 6604/18 (https://dejure.org/2019,22348)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 (https://dejure.org/2019,22348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuständigkeit für den Erlass von Abschiebungsandrohungen, die im Zusammenhang mit der Ablehnung von Anträgen auf Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstiteln ergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 19641/17

    Notwendigkeit der Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    Am 14.12.2017 erhoben die Kläger Klage auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen beim VG Stuttgart (Az.: 8 K 19641/17).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akten des Beklagten sowie der beigezogenen Gerichtsakten 8 K 19641/17 (nebst den dort vorgelegten Behördenakten der Landeshauptstadt S. und des Regierungspräsidiums Stuttgart) sowie 5 K 576/13 Bezug genommen.

    Die beim Verwaltungsgericht Stuttgart am 14.12.2017 erhobene Klage ist unter dem Aktenzeichen 8 K 19641/17 noch anhängig.

    Denn jedenfalls lässt sich weder der im vorliegenden Verfahren vorgelegten Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe noch der im Verfahren 8 K 19641/17 vorgelegten Ausländerakte der Landeshauptstadt S. entnehmen, dass der dortigen Ausländerbehörde eine dementsprechende Weisung zum Erlass einer Abschiebungsandrohung erteilt worden wäre.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    Dieser Umstand ist vorliegend zu berücksichtigen, da es auch im Rahmen der Prüfung der Rechtsmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 - juris).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    In der behördlichen Befristungsentscheidung kann zwar regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden, wobei die erforderliche Rechtsgrundlage für die unionsrechtlich geforderte Einzelfallentscheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots in Fällen eines zwingend zu erlassenden Einreiseverbots jedenfalls aus einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung des § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG folgt (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    Auf dieser bundesgesetzlichen Regelung beruhen die Zuständigkeitsregelungen in der AAZuVO (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 1 C 18/10 -, juris).
  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 19.94

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    Der Verstoß gegen die Zuständigkeitsordnung verletzt die Antragsteller im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch in ihren Rechten, denn es besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass hier abweichend von allgemeinen Grundsätzen die Zuständigkeitsregeln nicht auch dem Schutz des Betroffenen dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1996 - 1 C 19.94 -, juris).".
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 11 S 97/00

    Sachlich zuständige Behörde für die Ausweisung straffälliger Ausländer

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.06.2019 - 8 K 6604/18
    Vielmehr legen es sowohl der systematische Zusammenhang, in dem die Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 AAZuVO zu sehen ist, als auch Erwägungen der Praktikabilität nahe, dass die unteren Ausländerbehörden, sofern sie mit der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels befasst sind, bis zu deren Bestandskraft auch noch für den Erlass der Abschiebungsandrohung zuständig sind (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris, zur Frage der Auslegung von Regelungen der AAZuVO, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1880/19

    Erledigung des Rechtsstreits um Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; Wechsel der

    Der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 - wird entsprechend geändert.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 2 K 79/20
    Erweist sich die Abschiebungsandrohung als rechtswidrig, so kann auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot keinen Bestand haben, weil es das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung teilt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 -, juris, Rn. 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.03.2021 - 2 K 885/19

    Asylrecht, Dublin-Verfahren, Polen, Abschiebungsandrohung

    Erweist sich die Abschiebungsandrohung als rechtswidrig, so kann auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot keinen Bestand haben, weil es das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung teilt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 -, juris, Rn. 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.03.2021 - 2 K 1468/19
    Erweist sich die Abschiebungsandrohung als rechtswidrig, so kann auch das Einreise- und Aufenthaltsverbot keinen Bestand haben, weil es das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung teilt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 -, juris, Rn. 32).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 597/18

    Russische Föderation: Dublin: Abschiebungsandrohung bzgl. Polen rechtswidrig

    Demzufolge erweist sich auch das befristete Einreise- und Aufenthaltsverbot als rechtswidrig, weil es das rechtliche Schicksal der Abschiebungsandrohung teilt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 12. Juni 2019 - 8 K 6604/18 -, juris, Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht