Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9505
VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09 (https://dejure.org/2009,9505)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2009 - 11 K 237/09 (https://dejure.org/2009,9505)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 (https://dejure.org/2009,9505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichen eines mehr als ein Jahr zurückliegenden Verdachts auf Landfriedensbruchs bei Einstellung wegen Beweismangels für ein passrechtliches Ausreiseverbot; Schädigung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland durch gewalttätiges Auftreten deutscher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PassG §§ 10 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 7 Abs. 1 Nr. 1
    Pass- und Ausweisrecht - Fortsetzungsfeststellungsklage; Ausreiseverbot; Belange der Bundesrepublik Deutschland; Grundsätze der Anscheinsgefahr; bestimmte Tatsachen; INPOL (Gewalttäter Sport)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Verbotsverfügung der Beklagten vom 19.06.2008 ist als Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 -, mit weiteren Nachweisen) und auch sonst zulässig.

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.1994, DVBl. 1995, 360; Beschluss vom 07.06.1995, NVwZ-RR 1996, 420; Beschluss vom 14.06.2000, NJW 2000, 3658 und Urteil vom 07.12.2004, VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000, NordÖR 2001, 107).

    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog. "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2004, - 1 S 410/03 -, NJW 2005, 88; Urteil vom 10.05.1990, - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990, - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Wie der VGH Bad.-Württ. (Urteil vom 07.12.2004, aaO.) entschieden und das Gericht in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, wird die Anwendbarkeit der Grundsätze über die Anscheinsgefahr nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Beklagte möglicherweise selbst den Anschein der Gefahr zurechenbar (mit-)verursacht hat.

    In einem solchen Fall muss jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig geprüft werden, ob die herangezogene Tatsache im Zeitpunkt der Entscheidung über die Ausreiseuntersagung noch so schwer wiegt, dass die Annahme einer hinreichend konkreten Gefährdungslage weiterhin gerechtfertigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, aaO.).

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Dem entspricht auch die Rechtsprechung der erkennenden Kammer: Wie das Gericht bereits im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel im April 2009 (u.a. mit Beschluss vom 04.04.2009, - 11 K 1293/09 -, ) entschieden hat, kann eine "bestimmte Tatsache" im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG nicht schon darin gesehen werden, dass es in einer sicherheitsrelevanten Datei überhaupt "Erkenntnisse" gibt.

    Wie der VGH Bad.-Württ. (aaO. unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 29.9.2003 - 1 S 2145/02 -) und im Anschluss daran die erkennende Kammer (vgl. Beschluss vom 04.04.2009, aaO.) ausgeführt haben, schließt diese Form der Verfahrenseinstellung einen gegen den Beschuldigten fortbestehenden Tatverdacht zwar nicht notwendig aus.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.1994, DVBl. 1995, 360; Beschluss vom 07.06.1995, NVwZ-RR 1996, 420; Beschluss vom 14.06.2000, NJW 2000, 3658 und Urteil vom 07.12.2004, VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000, NordÖR 2001, 107).

    Bei Hooligans handelt es sich um Personen, die in Gruppen Fußballspiele zum Anlass für gewalttätige Auseinandersetzungen nehmen und dabei auch schwere Straftaten begehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 -, ).

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Unter sonstigen erheblichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. PassG sind solche Interessen zu verstehen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29.08.1968, DÖV 1969, 74 und Beschluss vom 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.1968 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Die Aufnahme des Klägers in die polizeiliche Datei "Gewalttäter Sport" und die dem zugrunde liegende Einschätzung von (womöglich) szenekundigen Polizeibeamten allein sind keine solche Tatsachen, sondern allenfalls daraus oder aus anderen Fakten gezogene Schlussfolgerungen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 02.09.2008, - 1 A 161/06 -, , Rz. 70 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2009 - 1 S 809/09
    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Ohne genaue Kenntnis des der Eintragung des Betroffenen in dem Datenbestand INPOL zugrundeliegenden Geschehens ist eine realistische Gefahrenprognose aber nicht möglich (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.04.2009 - 1 S 809/09).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.1994, DVBl. 1995, 360; Beschluss vom 07.06.1995, NVwZ-RR 1996, 420; Beschluss vom 14.06.2000, NJW 2000, 3658 und Urteil vom 07.12.2004, VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000, NordÖR 2001, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog. "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2004, - 1 S 410/03 -, NJW 2005, 88; Urteil vom 10.05.1990, - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990, - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Um zu vermeiden, dass ein im Rahmen dieser Aufgabe als Dienstpflicht auferlegtes Handeln in die Illegalität gedrängt wird, ist bei der Beurteilung der Gefahr allein auf die Erkenntnismöglichkeiten des konkret handelnden Beamten zum Zeitpunkt des Einschreitens abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1974, - 1 C 31.72 -, BVerwGE 45, 51; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O. RdNr. 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09
    Unter Anwendung der Grundsätze zur sog. "Anscheinsgefahr" (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004, a.a.O.) ist es hierbei entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2004, - 1 S 410/03 -, NJW 2005, 88; Urteil vom 10.05.1990, - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469 und Beschluss vom 16.10.1990, - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1990 - 8 S 2087/90

    Verpflichtung des Anscheinsstörers, Untersuchungen durchzuführen bei Gefahr für

  • OVG Bremen, 28.06.2000 - 1 B 240/00

    Zulässigkeit eines befristeten Ausreiseverbots für Hooligans; Beschränkung des

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

  • VG München, 24.01.2018 - M 7 K 16.5096

    Klage gegen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei - Unzulässige

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass deutsche Fußballfans im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich einen französischen Polizisten schwerste Verletzungen mit dauerhaften Folgeschäden zugefügt haben (vgl. VG Stuttgart, U.v. 17.8.2009 - 11 K 237/09 - juris Rn. 19).

    Bei diesen sog. "Hooligans" handelt es sich um Personen, die in Gruppen Fußballspiele zum Anlass für gewalttätige Auseinandersetzungen nehmen und dabei auch schwere Straftaten begehen (vgl. VG Stuttgart, U.v. 17.8.2009, a.a.O. Rn. 19).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 1 U 285/19

    Amtshaftung bei Ausreiseuntersagung

    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 19 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12258/17
    VG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18.

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann, VG Frankfurt, Urteil vom 22.07.2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 25, 26 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.

  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12259/17
    VG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18.

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann, VG Frankfurt, Urteil vom 22.07.2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 25, 26 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.

  • VG Berlin, 07.02.2017 - 23 K 524.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein passrechtliches Ausreiseverbot gegen

    Dabei ist grundsätzlich anerkannt, dass das gewalttätige Auftreten deutscher Fußballfans im Ausland das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schädigen kann (VG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2014 - 5 K 4684/13.F -, juris Rn. 25, 26 m.w.N.; VG Stuttgart, Urteil vom 17. August 2009 - 11 K 237/09 -, juris Rn. 18, 19 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 14.04.2010 - 3 K 2309/09

    Anspruch auf Datenlöschung aus polizeilicher Gewalttäterdatei

    Auf die Fortsetzungsfeststellungsklage des Klägers stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.08.2009 fest, dass das Ausreiseverbot rechtswidrig war (Az.: 11 K 237/09).
  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2014 - 5 K 4684/13
    25 Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (VG Stuttgart, Urteil vom 17.08.2009, Az 11 K 237/09, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 23.04.2004, Az 1 A 219/02, juris; Hornung/Möller, PassG, 2011, § 7 Rn 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht