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   VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01   

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VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01 (https://dejure.org/2002,16210)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.2002 - 10 K 4293/01 (https://dejure.org/2002,16210)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 10 K 4293/01 (https://dejure.org/2002,16210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anliegerrechte zur Anbindung an Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Die Vorschrift ist daher grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner ausgerichtet (BVerwG, U.v. 4.6.1986, BVerwGE 74, 234; U.v. 27.1.1993, BVerwGE 92, 32).

    Hierzu ist ferner im Vorfeld der Grundrechte der Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, zu rechnen (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - E 74, 234).

  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Mit Aufstellen des Verkehrszeichens beginnt daher eine einjährige Anfechtungsfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO gegenüber allen betroffenen Verkehrsteilnehmern zu laufen, sodass es nicht darauf ankommt, wann der einzelne Kraftfahrer die konkrete Möglichkeit hatte, das Verkehrszeichen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, BVerwGE 102, 316 ff.; Hess VGH, U.v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 ff.).

    Die Anfechtungsfrist wurde auch durch die Entscheidung der Beklagten vom 8.6.1999, eine erweitere Nutzung des Feldwegs ... nicht zuzulassen, nicht erneut in Gang gesetzt (vgl. hierzu auch Hess VGH, U.v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 ff.).

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Diese Gewährleistung der Zugänglichkeit des Grundstücks bedeutete weder eine Bestandsgarantie hinsichtlich der Ausgestaltung und des Umfangs der Grundstücksverbindung mit der Straße noch die Gewährleistung von Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs und Abgangs (vgl. Urteil vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 = NJW 1983, 770; Beschlüsse vom 13. Mai 1985 - BVerwG 7 C 229.84 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 C 62.89 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 15 und Nr. 19).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Mit Aufstellen des Verkehrszeichens beginnt daher eine einjährige Anfechtungsfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO gegenüber allen betroffenen Verkehrsteilnehmern zu laufen, sodass es nicht darauf ankommt, wann der einzelne Kraftfahrer die konkrete Möglichkeit hatte, das Verkehrszeichen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, BVerwGE 102, 316 ff.; Hess VGH, U.v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 ff.).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Der Inhalt des Anliegergebrauchs richte sich vielmehr nach dem einschlägigen Straßenrecht (BVerwG, U.v. 11.5.1999 - 4 VR 7/99 -).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Die Vorschrift ist daher grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner ausgerichtet (BVerwG, U.v. 4.6.1986, BVerwGE 74, 234; U.v. 27.1.1993, BVerwGE 92, 32).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 27.79

    Keine straßenverkehrsrechtliche Zulassung von widmungswidrigem Verkehr

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    D.h., sie dürfen Art und Ausmaß der widmungsmäßigen Nutzungen nicht erweitern (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1981 - 7 C 27/79 -, BVerwGE 62, 372 ff.) und nur unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Grenzen einschränken (vgl. hierzu Steiner, Jus 1984, S. 1/4).
  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Klagebefugnis dann zu bejahen, wenn das Klagevorbringen es zumindest als möglich erscheinen lässt, dass die angefochtene Maßnahme oder die Ablehnung oder Unterlassung des begehrten Verwaltungsakts eigene Rechte des Klägers verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1983 - 7 C 102.82 - Buchholz 442.115 § 45 StVO Nr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1991 - 5 S 1791/90

    Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Darüber hinaus konkretisiert Nr. 1 zu § 46 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) den Tatbestand des § 46 Abs. 1 StVO dahingehend, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt ist, wobei an den Nachweis der Dringlichkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. VGH BW, U.v. 20.3.1991 - 5 S 1791/90 -, NZV 1991, 485 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1991 - 5 S 1052/90

    Zur Ausnahmegenehmigung vom Halteverbot für eine Apotheke

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01
    Die Klägerin müsste also wesentlich stärker darauf angewiesen sein, die Verkehrsanordnung nicht einhalten zu brauchen, als sonstige Personen in vergleichbarer Lage (vgl. VGH BW, B.v. 5.2.1991 - 5 S 1052/90 -, VBlBW 1991, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2002 - 10 K 4293/01 - wird geändert.

    Mit Urteil vom 18.10.2002 (10 K 4293/01) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2002 - 10 K 4293/01 - .

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