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   VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05   

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VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05 (https://dejure.org/2006,9260)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 (https://dejure.org/2006,9260)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 10 K 3261/05 (https://dejure.org/2006,9260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei zweifelhafter Kraftfahreignung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei zweifelhafter Kraftfahreignung; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignung aufgrund von Zweifel an einer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; ...

  • archive.org
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Insbesondere die Reichweite des Urteils des EUGH vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper -, Slg.2004, I-5205) über den strafrechtlichen Bereich hinaus ist noch ungeklärt.

    Weiter trug der Antragsteller vor, die Verfügung könne sich auf keine Rechtsgrundlage stützen, da nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 (Kapper, NZV 2004, 372) § 28 Abs. 4 FeV unberücksichtigt bleiben müsse.

    Er hat sich auch hier auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper -, Slg.2004, I-5205) und die daraus zu ziehenden Folgerungen berufen.

    Der Antragsteller beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper -, Slg.2004, I-5205).

    Sei nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates bereits abgelaufen, so verbiete es Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sei, abzulehnen (EuGH, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O. Rdnr. 72 u. 76).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Unabhängig von der Zulässigkeit der Fragestellung ist ein vorgelegtes Gutachten auch unter der Geltung der Fahrerlaubnisverordnung weiterhin eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996 - 11 B 14/96 - zu § 15b Abs. 1 StVZO, Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26).

    Denn wenn sich ein Betroffener einer angeordneten Begutachtung gestellt hat und der Fahrerlaubnisbehörde das Gutachten vorliegt, so ist dies eine neue Tatsache, die selbständige Bedeutung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996 - 11 B 14/96 - zu § 15b Abs. 1 StVZO, Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 26 und juris).

    Dagegen spricht im vorliegenden Fall insbesondere noch, dass es sich bei dem vom Antragsteller vorgelegten Gutachten um eine "neue Tatsache" handeln dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1996, a.a.O.), die erst nach der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis bekannt geworden ist.

  • VGH Bayern, 06.10.2005 - 11 CS 05.1505

    Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

    Es muss im Interesse der Verkehrssicherheit gewährleistet sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber nicht durch Vorlage des Führerscheins den Anschein erwecken kann, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt zu sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 S 1057/05

    Abgabe eines ausländischen Führerscheins

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

    Es muss im Interesse der Verkehrssicherheit gewährleistet sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber nicht durch Vorlage des Führerscheins den Anschein erwecken kann, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt zu sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt allerdings einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; Beschluss vom 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Sofern auf den Antragsteller die unter anderem auf die Unterbindung eines "Führerscheintourismus" ausgerichteten Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV anzuwenden sind, könnte es dem Antragsteller zwar schon von Gesetzes wegen an einer Berechtigung fehlen, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, da eine behördliche Erteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 FeV über das Recht zum Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O. für den Sonderfall einer Verpflichtungsklage hinsichtlich des zukünftigen Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 -, zitiert nach juris; s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, zitiert nach juris).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Sofern auf den Antragsteller die unter anderem auf die Unterbindung eines "Führerscheintourismus" ausgerichteten Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV anzuwenden sind, könnte es dem Antragsteller zwar schon von Gesetzes wegen an einer Berechtigung fehlen, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, da eine behördliche Erteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 FeV über das Recht zum Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O. für den Sonderfall einer Verpflichtungsklage hinsichtlich des zukünftigen Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 -, zitiert nach juris; s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, zitiert nach juris).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Sofern auf den Antragsteller die unter anderem auf die Unterbindung eines "Führerscheintourismus" ausgerichteten Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV anzuwenden sind, könnte es dem Antragsteller zwar schon von Gesetzes wegen an einer Berechtigung fehlen, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, da eine behördliche Erteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 FeV über das Recht zum Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O. für den Sonderfall einer Verpflichtungsklage hinsichtlich des zukünftigen Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 -, zitiert nach juris; s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, zitiert nach juris).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Sofern auf den Antragsteller die unter anderem auf die Unterbindung eines "Führerscheintourismus" ausgerichteten Regelungen des § 28 Abs. 4 FeV anzuwenden sind, könnte es dem Antragsteller zwar schon von Gesetzes wegen an einer Berechtigung fehlen, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen, da eine behördliche Erteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 FeV über das Recht zum Gebrauch der tschechischen Fahrerlaubnis nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O. für den Sonderfall einer Verpflichtungsklage hinsichtlich des zukünftigen Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, zitiert nach juris; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 -, zitiert nach juris; s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, zitiert nach juris).

    29 Ob allerdings das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diese Folgerung auch für den hier gegebenen Sachverhalt trägt, bei dem es nicht im eigentlichen Sinne um die vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage geht, ob die von einem Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat von vornherein "ungültig" ist, sondern darum, unter welchen Voraussetzungen diese von dem für den Betroffenen aufgrund von dessen ständigem Wohnsitz zuständigen Mitgliedstaat, der sie als "gültig" ansieht, entzogen werden darf bzw. muss, ist in der Rechtsprechung umstritten und kann im vorliegenden Eilverfahren nicht hinreichend geklärt werden (vgl. einerseits OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.09.2005 - 11 K 1167/05 - VG Neustadt, Beschluss vom 04.07.2005 - 3 L 1031/05.NW - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.11.2004 - Ss 16/04 (42/04); andererseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - und Beschlüsse vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - sowie vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.07.2005 - 4 K 755/05; VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - AG Kassel, Urteil vom 19.07.2005, NZV 2005, 601; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 - differenzierend BayVGH, Beschluss vom 06.10.2005 - 11 CS 05.1505 - s. auch VG München, Vorlagebeschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1975 - XIII B 903/73

    Erteilung der Fahrerlaubnis; Wiedererteilung; Würdigung; Straftaten; Gutachten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
    Die Erwähnung einer danach nicht mehr verwertbaren Verurteilung ist für die Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - hier nach § 11 Abs. 3 Nr. 4, § 13 Nr. 2 Buchst. c) und d) FeV - ohne Belang, wenn sich die getilgte Tat in den formulierten Fragen an den Gutachter nicht entscheidend niederschlägt, also ohne sie ebenso hätte gestellt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.05.1993 - 10 S 852/93 - und vom 22.01.1993 - 10 S 2958/92 - enger OVG Münster, Beschluss vom 03.06.1975 - XIII B 903/73 -, DAR 1976, 221, 223).

    22 Dass der Antragsgegner in seiner Gutachtensaufforderung wie auch in der angefochtenen Verfügung auch die Verurteilung des Antragstellers vom 19.03.1986 genannt hat, dürfte ungeachtet deren Tilgung unschädlich sein, denn die Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung dürfte davon nicht abhängen (vgl. dazu z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.05.1993 - 10 S 852/93 - und vom 22.01.1993 - 10 S 2958/92 - enger OVG Münster, Beschluss vom 03.06.1975 - XIII B 903/73 -, DAR 1976, 221, 223).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 04.07.2005 - 3 L 1031/05
  • AG Kassel, 19.07.2005 - 9831 Js 47054/03

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

  • VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ergänzend zu den nachstehenden Ausführungen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).
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