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   VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09   

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VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09 (https://dejure.org/2009,10309)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.2009 - 12 K 1925/09 (https://dejure.org/2009,10309)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 2009 - 12 K 1925/09 (https://dejure.org/2009,10309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer Abfindung als Erwerbseinkommen iSd § 53 Abs 7 BeamtVG - Verjährung - Aufrechnung des Dienstherrn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge im Falle der Anrechnung einer Abfindung als Erwerbseinkommen; Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung von Bezügen im Wege der Aufrechnung; Hinausschieben der Verjährung einer Forderung durch Einflussnahme auf die Dauer des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge durch Aufrechnung; Verjährung von Rückzahlungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen (vgl. Urt. v. 25.10.1989, a.a.O., und Urt. v. 28.10.1971, NJW 1972, 154).

    Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen im Urteil des BGH vom 28.10.1971 (a.a.O.) hingewiesen.

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Es wäre im Übrigen misslich, wenn es das LBV durch Einflussnahme auf die Dauer des Widerspruchsverfahrens den Eintritt der Verjährung hinausschieben könnte (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.1989, IVa ZR 221/88, juris.).

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen (vgl. Urt. v. 25.10.1989, a.a.O., und Urt. v. 28.10.1971, NJW 1972, 154).

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Die Festsetzung und Auszahlung von Versorgungsbezügen stehen nämlich unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, zu denen auch § 53 BeamtVG gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2008, ZBR 2009, 203, und Urt. v. 25.11.1985, ZBR 1986, 136; vgl. auch Urt. der erkennenden Kammer vom 29.04.2009 - 12 K 4112/08 -).

    Der Auszahlung festgesetzter Versorgungsbezüge steht vielmehr kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen, soweit und so lange die Summe aus Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen die nach § 53 BeamtVG zu ermittelnde Höchstgrenze übersteigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2008, a.a.O., und vom 24.11.1966, BVerwGE 25, 290).

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 137.67

    Widerruf eines Beamtenverhältnisses - Rechtsmäßigkeit einer Entlassungsverfügung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Eine solche Billigkeitsentscheidung muss auch dann getroffen werden, wenn die Rückforderung im Wege der Aufrechnung erfolgt (BVerwG, Urt. v. 13.10.1971, DÖV 1972, 573).

    Sie kann auch in der Gewährung von Ratenzahlungen gesehen werden (BVerwG, Urt. v. 12.10.1967, BVerwGE 28, 68); es muss nicht das gesamte Rechtsverhältnis nochmals erörtert werden (BVerwG, Urt. v. 13.10.1971, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 2.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    52 Der Erlass eines Rückforderungsbescheids ist für das Bestehen des Rückzahlungsanspruchs nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.08.2005 - 2 B 2/05 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche;

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Auch im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.03.1990 (ZBR 1991, 62) ist die Aufrechnung gegenüber noch nicht fälligen Ansprüchen auf Versorgungsbezüge als zulässig erachtet worden, obwohl dort wohl eher von einer zeitlichen Beschränkung ausgegangen wird.
  • RG, 28.06.1943 - III 5/43

    1. Kann der Dienstherr mit einer Forderung an den Beamten auch gegen die erst

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Das LBV konnte auch gegen künftig fällig werdende Versorgungsbezüge der Klägerin aufrechnen (RG, Urt. v. 28.06.1943, RGZ 171, 215; von Feldmann, JuS 1983, 357, 360; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. [2001], RdNr. 751; Erman, BGB, 12. Aufl. [2008], § 387 RdNr. 21 b).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Rechtsunkenntnis kann aber im Einzelfall bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben (vgl. insgesamt BGH, Urt. v. 23.09.2008 - XI ZR 262/07 -, juris).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Offen bleiben kann, ob demgegenüber der Rückzahlungsanspruch nicht sogar schon im Dezember 2004 entstanden war, als die Klägerin die Abfindung erhielt, oder gar schon zum Zeitpunkt der jeweiligen, allerdings erst später den einzelnen Monaten zugeordneten Überzahlungen (vgl. BAG, Urt. v. 23.05.2001, BAGE 98, 25).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
    Die Festsetzung und Auszahlung von Versorgungsbezügen stehen nämlich unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Anwendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriften, zu denen auch § 53 BeamtVG gehört (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2008, ZBR 2009, 203, und Urt. v. 25.11.1985, ZBR 1986, 136; vgl. auch Urt. der erkennenden Kammer vom 29.04.2009 - 12 K 4112/08 -).
  • VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07

    Zur Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 23 K 159/08

    Rücknahme Rückforderung Besoldung Versorgung Familienzuschlag Kinderzuschlag

  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 3572/07

    Beamtenversorgung; Ruhensberechnung hinsichtlich arbeitsrechtlicher Abfindung

  • VG Gießen, 30.03.2006 - 5 E 1435/05

    Berücksichtigung einer Abfindung bei der Ruhensberechnung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2447/09

    Zur Aufrechnung eines Rückforderungsanspruches des Dienstherrn gegenüber

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2009 - 12 K 1925/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2009 - 12 K 1925/09 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung auch von Nr. 1 des Bescheids des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 17.03.2009 und dessen Widerspruchsbescheids vom 16.04.2009 zu verurteilen, ihr nicht durch monatliche ratenweise Einbehaltung der bestehenden Überzahlung verminderte Versorgungsbezüge zu zahlen.

  • VG Köln, 20.09.2017 - 23 K 7079/15
    vgl. für die Parallelvorschrift im Beamtenrecht BVerwG, Urt. v. 15. November 2016 - 2 C 9/15 - ; VG Stuttgart, Urt. v. 25. September 2009 - 12 K 1925/09 -.

    vgl. zur Parallelvorschrift im Beamtenrecht BVerwG, Urt. v. 15. November 2016 - 2 C 9/15 - ; VG Stuttgart, Urt. v. 25. September 2009 - 12 K 1925/09 -.

  • VG Karlsruhe, 14.06.2018 - 12 K 103/17

    Rückforderung von Ruhegehalt von einem wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass sich der Versorgungsempfänger dieses gesetzlichen Vorbehalts im Zeitpunkt der Überzahlung bewusst gewesen ist (vgl. zu § 53 BeamtVG: VG Stuttgart, Urteil vom 15.09.2009 - 12 K 1925/09 -, juris, m.w.N.; vgl. zu § 79a Soldatenversorgungsgesetz a.F.: BVerwG, Urteil vom 25.11.1985 - 6 C 37/83 -, juris).
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