Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16854
VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11 (https://dejure.org/2011,16854)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 (https://dejure.org/2011,16854)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 12 K 288/11 (https://dejure.org/2011,16854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Bei der Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich hat der Dienstherr nach der Verwaltungsvorschrift "Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich" vom 05.12.2001 (K.u.U. 2002 S. 68), zuletzt geändert am 11.11.2009 (K.u.U. S. 223, im Folgenden VwV-Besetzungsverfahren) gemäß Ziff. II. Nrn. 1 und 3 neben der Erstellung einer Anlassbeurteilung als weitere Überprüfungsmaßnahmen die Unterrichtsanalyse mit Beratung und das Bewerbergespräch vorzunehmen (vgl. hierzu VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 20.01.2011 - 4 S 2660/10 juris, und Beschl. v. 14.12.2010 - 4 S 2387/10 -).

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamtergebnis der zu vergleichenden dienstlichen Beurteilungen zu deren inhaltlicher Ausschöpfung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 S 2399/08 - und Beschl. v. 12.01.2010 - 4 S 2455/09 - sowie vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Hess. VGH, Urt. v. 09.03.2010 - 1 A 286/09 -, RiA 2010, 307; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.10.2010 - 1 B 901/10 -, jeweils juris, und vom 25.11.2010 - 6 B 749/10 ZfB 2011, 272f.).

    Auch diese weiteren Überprüfungsmaßnahmen stellen unmittelbar leistungsbezogene Erkenntnisquellen dar und können u. U. einen sich aufgrund des Vergleichs der dienstlichen Beurteilungen festgestellten Leistungsvorsprung relativieren oder gar ausgleichen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.12.2010 - 4 S 2387/10 - sowie Beschl. v. 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, juris).

    Ihnen darf gegebenenfalls auch ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, vorausgesetzt, dass sich aus den dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen ein Qualifikationsgleichstand ergibt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 14.12.2010 und v. 20.01.2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.11.2007 - 1 B 1183/07 -, juris).

    Dem Dienstherrn ist es auch nicht grundsätzlich verwehrt, einen Vorsprung, den er aufgrund eines Vergleichs der dienstlichen Beurteilungen festgestellt hat, durch das Bewerbergespräch als relativiert oder gar ausgeglichen anzusehen, wenn er hierbei die Aussagekraft der dienstlichen Beurteilungen und der Bewerbergespräche - bezogen auf die ausgeschriebene Stelle - hinreichend berücksichtigt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.; unklar hingegen Beschl. v. 14.12.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 4 S 2387/10

    Schulbehörden müssen über die Besetzung der Rektorenstelle an einem Pforzheimer

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Bei der Besetzung von Funktionsstellen im Schulbereich hat der Dienstherr nach der Verwaltungsvorschrift "Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich" vom 05.12.2001 (K.u.U. 2002 S. 68), zuletzt geändert am 11.11.2009 (K.u.U. S. 223, im Folgenden VwV-Besetzungsverfahren) gemäß Ziff. II. Nrn. 1 und 3 neben der Erstellung einer Anlassbeurteilung als weitere Überprüfungsmaßnahmen die Unterrichtsanalyse mit Beratung und das Bewerbergespräch vorzunehmen (vgl. hierzu VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 20.01.2011 - 4 S 2660/10 juris, und Beschl. v. 14.12.2010 - 4 S 2387/10 -).

    Auch diese weiteren Überprüfungsmaßnahmen stellen unmittelbar leistungsbezogene Erkenntnisquellen dar und können u. U. einen sich aufgrund des Vergleichs der dienstlichen Beurteilungen festgestellten Leistungsvorsprung relativieren oder gar ausgleichen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.12.2010 - 4 S 2387/10 - sowie Beschl. v. 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, juris).

    Dem Dienstherrn ist es auch nicht grundsätzlich verwehrt, einen Vorsprung, den er aufgrund eines Vergleichs der dienstlichen Beurteilungen festgestellt hat, durch das Bewerbergespräch als relativiert oder gar ausgeglichen anzusehen, wenn er hierbei die Aussagekraft der dienstlichen Beurteilungen und der Bewerbergespräche - bezogen auf die ausgeschriebene Stelle - hinreichend berücksichtigt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.01.2011, a.a.O.; unklar hingegen Beschl. v. 14.12.2010, a.a.O.).

    Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, die hinsichtlich der zu besetzenden Stelle ähnliche bisherige Tätigkeit des Antragstellers gänzlich außer Acht zu lassen, nachdem es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die sich aus einer kommissarischen Übernahme des zu besetzenden Postens gewonnenen Erkenntnisse in die Eignungsbewertung einzubeziehen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.12.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Dieser Prüfungsmaßstab gilt auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO, wobei die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht strenger sein dürfen als im Hauptsacheverfahren (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2001 -2 BvR 857/02 DVBI 2002, 1633; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, DVBI 2011, 228 und Beschl. v. 20.01.2004 - 2 VR 3.03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23).

    Denn der Dienstherr hat die Pflicht, eine (neue) Auswahlentscheidung dem unterlegenen Bewerber vor der Ernennung mitzuteilen und ab Zugang der Mitteilung weitere zwei Wochen zuzuwarten (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Der Antragsgegner hat im Widerspruchsbescheid - zunächst - zwar zu Recht das höhere Gewicht der dienstlichen Anlassbeurteilung des Antragstellers vom 08.07.2010 erkannt, denn grundsätzlich ist bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten in einem höheren Statusamt besser als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten, weil mit dem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (BVerwG, Beschl. v. 25.04.2007 - 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329; BVerfG, Beschl. v. 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, DVBl. 2007, 563).

    Denn mit der Dienstpostenbeschreibung hat sich der Dienstherr im Hinblick auf die zu besetzende Stelle gebunden mit der Folge, dass die Dienstpostenbeschreibung (Bestimmung der dienstlichen Aufgaben des Dienstposteninhabers bzw. eines Anforderungsprofils) verbindlich ist, andernfalls setzte sich die zuständige Stelle in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58ff; Beschl. v. 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - 6 B 749/10

    Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis eines Abstellens allein auf die Gesamturteile

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamtergebnis der zu vergleichenden dienstlichen Beurteilungen zu deren inhaltlicher Ausschöpfung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 S 2399/08 - und Beschl. v. 12.01.2010 - 4 S 2455/09 - sowie vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Hess. VGH, Urt. v. 09.03.2010 - 1 A 286/09 -, RiA 2010, 307; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.10.2010 - 1 B 901/10 -, jeweils juris, und vom 25.11.2010 - 6 B 749/10 ZfB 2011, 272f.).

    Grundsätzlich ist bei der Betrachtung der Einzelfeststellungen sowohl zur Leistung als auch zur Befähigung zu prüfen, ob diese eine Prognose über die zukünftige Bewährung im Beförderungsamt ermöglichen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.11.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Er kann insbesondere verlangen, dass die Auswahl nach Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG und § 11 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird, wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festlegt (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58).

    Denn mit der Dienstpostenbeschreibung hat sich der Dienstherr im Hinblick auf die zu besetzende Stelle gebunden mit der Folge, dass die Dienstpostenbeschreibung (Bestimmung der dienstlichen Aufgaben des Dienstposteninhabers bzw. eines Anforderungsprofils) verbindlich ist, andernfalls setzte sich die zuständige Stelle in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung (BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58ff; Beschl. v. 25.04.2007 - 1 WB 31/06 -, juris).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Demgegenüber orientiert sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung an den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorgaben, wonach maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO grundsätzlich der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheids ist und nur in dem Fall, in dem ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes von dem in den Akten dokumentierten Sachstand auszugehen ist (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008, BVerwGE 133, 1ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.2008 - 2 B 453/07 - sowie Beschl. v. 20.07.2010 - 2 B 19/10 -, juris).
  • OVG Bremen, 07.04.2008 - 2 B 453/07

    Auswahlverfahren; Beförderung; Beurteilungsrichtlinien; Formblätter

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Demgegenüber orientiert sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung an den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorgaben, wonach maßgeblich für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung des Dienstherrn nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO grundsätzlich der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt des Widerspruchsbescheids ist und nur in dem Fall, in dem ein Widerspruchsbescheid noch nicht ergangen ist, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes von dem in den Akten dokumentierten Sachstand auszugehen ist (BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008, BVerwGE 133, 1ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.2008 - 2 B 453/07 - sowie Beschl. v. 20.07.2010 - 2 B 19/10 -, juris).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (BVerfG, Beschl. v. 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, ZBR 2008, 164; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.04.2010 - 4 S 2297/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 1 B 1183/07
    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11
    Ihnen darf gegebenenfalls auch ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, vorausgesetzt, dass sich aus den dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen ein Qualifikationsgleichstand ergibt (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 14.12.2010 und v. 20.01.2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.11.2007 - 1 B 1183/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

  • VGH Hessen, 09.03.2010 - 1 A 286/09

    Beförderungspraxis mittels Ranglisten nach der Gesamtnote; keine vorrangige

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

  • VG Stuttgart, 02.11.2011 - 12 K 3194/11

    Anspruchsgrundlage für die Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem

    Durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 - wurde dem Vollstreckungsschuldner im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschrieben Stelle eines Studiendirektors als Fachberater in der Schulaufsicht an allgemein bildenden Gymnasien für das Fach Verkehrserziehung mit dem Beigeladenen des Verfahrens 12 K 288/11 zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Vollstreckungsgläubigers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

    Am 01.09.2011 beantragte der Vollstreckungsgläubiger dem Vollstreckungsschuldner für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 - ein Ordnungsgeld anzudrohen.

    Unerheblich ist, dass der Vollstreckungsschuldner bislang nicht gegen die ihm mit Beschluss des Gerichts vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 - auferlegte Verpflichtung verstoßen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2012 - 4 S 3153/11

    Ordnungsgeld zur Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung

    Nachdem das Verwaltungsgericht mit (rechtskräftigem) Beschluss vom 26.07.2011 - 12 K 288/11 - dem Vollstreckungsschuldner im Wege der einsteiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO untersagt hatte, die ausgeschriebene Stelle eines Studiendirektors als Fachberater in der Schulaufsicht an allgemein bildenden Gymnasien für das Fach Verkehrserziehung mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Vollstreckungsgläubigers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Auswahlentscheidung getroffen worden ist, hat der Vollstreckungsgläubiger am 01.09.2011 beantragt, dem Vollstreckungsschuldner für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss ein Ordnungsgeld anzudrohen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht