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   VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09   

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VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09 (https://dejure.org/2009,13306)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2009 - 11 K 1182/09 (https://dejure.org/2009,13306)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2009 - 11 K 1182/09 (https://dejure.org/2009,13306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin zum NATO-Gipfel 2009 in Straßburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmer zum NATO-Gipfel 2009 in Straßburg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passrecht - Ausreiseverbot; vorläufiger Rechtsschutz; NATO-Gipfel 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Die gesetzlichen Regelungen und damit auch die Maßnahmen, die auf ihrer Grundlage erlassen werden, tangieren zwar das Grundrecht der freien Ausreise, doch wird dieses Grundrecht weder durch die gesetzliche Regelung in seinem Wesensgehalt angetastet noch durch das umstrittene befristete und räumlich eingegrenzte Ausreiseverbot bei der Antragstellerin so übermäßig eingeschränkt, dass sich allein hieraus die Rechtswidrigkeit der behördlichen Verfügung ergeben müsste (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.06.1995 - 1 S 3530/94 -, VBlBW 1996, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Für die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten bei einer deutschen Polizeidienststelle zu melden, kann sich aus der polizeilichen Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG die rechtliche Grundlage ergeben und für die Androhung des unmittelbaren Zwangs könnte dies aus den §§ 18 ff. LVwVfG folgen (vgl. dazu schon VG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2005, - 11 K 3156/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 - vgl. auch die Entscheidungen zum G8-Gipfel in Genau 2001: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 - sowie BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, - 6 C 39/06 -, sämtlich in ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Für die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten bei einer deutschen Polizeidienststelle zu melden, kann sich aus der polizeilichen Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG die rechtliche Grundlage ergeben und für die Androhung des unmittelbaren Zwangs könnte dies aus den §§ 18 ff. LVwVfG folgen (vgl. dazu schon VG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2005, - 11 K 3156/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 - vgl. auch die Entscheidungen zum G8-Gipfel in Genau 2001: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 - sowie BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, - 6 C 39/06 -, sämtlich in ).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Für die Auflage, sich zu bestimmten Zeiten bei einer deutschen Polizeidienststelle zu melden, kann sich aus der polizeilichen Generalklausel in den §§ 1 und 3 PolG die rechtliche Grundlage ergeben und für die Androhung des unmittelbaren Zwangs könnte dies aus den §§ 18 ff. LVwVfG folgen (vgl. dazu schon VG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2005, - 11 K 3156/05 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2000, - 1 S 1271/00 - vgl. auch die Entscheidungen zum G8-Gipfel in Genau 2001: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004, - 1 S 2218/03 - sowie BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, - 6 C 39/06 -, sämtlich in ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Geht man, unter Anwendung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die sich anders als vorliegend allerdings auf die Gefahrenprognose durch einen Vollzugsbeamten (Grenzbeamten) bezog, von den Grundsätzen zur sogenannten "Anscheinsgefahr" aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.), kommt es entscheidend darauf an, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004 a.a.O. und Urteil vom 22.07.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • VG Göttingen, 27.01.2004 - 1 A 1014/02

    Auslandsversammlung; Demonstration; Demonstrationsteilnahme; Diskriminierung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Mit der streitgegenständlichen Verfügung ist jedoch in schwerwiegender Weise in das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Ausreisefreiheit eingegriffen worden (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.; zur zusätzlichen Anwendbarkeit der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 GG vgl. VG Berlin, Urteil vom 17.12.2003 - 1 A 309.01 -, , sowie VG Göttingen, Urteil vom 27.1.2004 - 1 A 1014/02 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Geht man, unter Anwendung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die sich anders als vorliegend allerdings auf die Gefahrenprognose durch einen Vollzugsbeamten (Grenzbeamten) bezog, von den Grundsätzen zur sogenannten "Anscheinsgefahr" aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.), kommt es entscheidend darauf an, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2004 a.a.O. und Urteil vom 22.07.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).
  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.08.1968, DÖV 1969, 74).
  • VG Berlin, 17.12.2003 - 1 A 309.01

    Polizeiliche Meldeauflage an einen Angehörigen des

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Mit der streitgegenständlichen Verfügung ist jedoch in schwerwiegender Weise in das durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Ausreisefreiheit eingegriffen worden (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 07.12.2004 a.a.O.; zur zusätzlichen Anwendbarkeit der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 GG vgl. VG Berlin, Urteil vom 17.12.2003 - 1 A 309.01 -, , sowie VG Göttingen, Urteil vom 27.1.2004 - 1 A 1014/02 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09
    Die gesetzlichen Regelungen und damit auch die Maßnahmen, die auf ihrer Grundlage erlassen werden, tangieren zwar das Grundrecht der freien Ausreise, doch wird dieses Grundrecht weder durch die gesetzliche Regelung in seinem Wesensgehalt angetastet noch durch das umstrittene befristete und räumlich eingegrenzte Ausreiseverbot bei der Antragstellerin so übermäßig eingeschränkt, dass sich allein hieraus die Rechtswidrigkeit der behördlichen Verfügung ergeben müsste (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.06.1995 - 1 S 3530/94 -, VBlBW 1996, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1990 - 8 S 2087/90

    Verpflichtung des Anscheinsstörers, Untersuchungen durchzuführen bei Gefahr für

  • VG Stuttgart, 02.04.2009 - 11 K 1217/09

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Untersagung einer Ausreise aus der Bundesrepublik

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2009 - 1 S 808/09

    Ausreiseverbot zwecks Verhinderung der Begehung von Straftaten

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