Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 8 S 175/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6464
VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 8 S 175/91 (https://dejure.org/1991,6464)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.1991 - 8 S 175/91 (https://dejure.org/1991,6464)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 8 S 175/91 (https://dejure.org/1991,6464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,6464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entsprechende Anwendung der AO §§ 228-232 J: 1977 auf das Beitragsverhältnis zwischen Wasserverband und seinen Mitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1228
  • VBlBW 1991, 360 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1990 - 8 S 524/90

    Zusage (Zusicherung) als Rechtsgrund für eine Leistung schließt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 8 S 175/91
    Die Einzelheiten dieses Anspruchs können je nach der Interessenlage den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung entsprechen (s. Urt. des Senats v. 2.7.1990 -- 8 S 524/90 --, NVwZ 1991, 79 = VBlBW 1991, 18 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1990 - 4 S 3826/88

    Anspruch auf Rückzahlung kirchlicher Zahlung eines Versorgungszuschlags an den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 8 S 175/91
    Dieser im allgemeinen Verwaltungsrecht wurzelnde Anspruch geht auf Rückgängigmachung einer im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen ohne Rechtsgrund erfolgten Vermögensverschiebung bzw. auf Rückgewähr eines im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen ohne Rechtsgrund erhaltenen Betrages (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.7.1990 -- 4 S 3826/88 --).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht