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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 - A 11 S 223/16   

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https://dejure.org/2016,10691
VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 - A 11 S 223/16 (https://dejure.org/2016,10691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2016 - A 11 S 223/16 (https://dejure.org/2016,10691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - A 11 S 223/16 (https://dejure.org/2016,10691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs aus AsylVfG § 24 Abs 4, Fassung: 2013-08-28

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch über die Entscheidung eines Asylantrags; Geltendmachung des Antrags während des erstinstanzlichen Verfahrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 4 AsylVfG 1992, Art 31 Abs 6 EURL 32/2013
    Bestehen eines Auskunftsanspruchs aus AsylVfG § 24 Abs 4, Fassung: 2013-08-28

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de

    AsylG § 24 Abs. 4; VRL Art. 31 Abs. 6 Buchst. b)
    Auskunftsanspruch über die Entscheidung eines Asylantrags; Geltendmachung des Antrags während des erstinstanzlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 637
  • NVwZ-RR 2016, 637 DÖV 2016, 699 (Ls.)
  • DÖV 2016, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 19.16

    Inhalt der Auskunftpflicht des BAMF

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 - A 11 S 223/16
    Regelmäßig bedeutet dies, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Angabe dazu zu machen hat, mit welcher weiteren Verfahrensdauer zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.03.2016 - 1 B 19.16 -, juris Rn. 8).

    Dem Bundesamt wird es bei einer derartigen Sachlage in einer Vielzahl von Fällen tatsächlich unmöglich sein, den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt genau mitzuteilen (BVerwG, Beschluss vom 16.03.2016 - 1 B 19.16 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 - A 11 S 223/16
    Aus dem Spannungsverhältnis zwischen § 44a VwGO und dem grundgesetzlich gesicherten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt jedoch eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift in Fällen, in denen ein effektiver Rechtsschutz in Bezug auf die streitbefangene Verfahrenshandlung nicht mehr bei der das Verwaltungsverfahren abschließenden Sachentscheidung erreicht werden kann und der Betroffene dadurch unmittelbar in eigenen, nicht notwendigerweise grundrechtlich fundierten Rechten verletzt wird (vgl. hierzu BVerfG NJW 1991, 415; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 44a VwGO, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2015 - A 11 S 490/15

    Anspruch auf Auskunft, wann mit einer Entscheidung des Asylantrags zu rechnen ist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2016 - A 11 S 223/16
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2015 (- A 11 S 490/15 -, InfAuslR 2016, 125) entschieden:.
  • VG Trier, 02.06.2016 - 5 K 1332/16

    Untätigkeitsklage gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf

    33 Von daher stellt sich die Klage hinsichtlich des Klageantrags zu 2) als unzulässig dar, ohne dass es darauf ankommt, ob der Zulässigkeit dieses Antrags außerdem § 44a VwGO entgegensteht (vgl. hierzu auch: VG Stuttgart, Urteil vom 3. Februar 2015 - A 6 K 3840/14 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2016 - A 11 S 223/16 - und das das vorstehend zitierte Urteil des VG Stuttgart betreffende Berufungsurteil vom 1. Dezember 2015 - A 11 S 490/15 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 44a Rdnrn. 1 und 3).
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