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   VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90   

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https://dejure.org/1991,8285
VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90 (https://dejure.org/1991,8285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.1991 - 5 S 1148/90 (https://dejure.org/1991,8285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 5 S 1148/90 (https://dejure.org/1991,8285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast zum Bau, zur Unterhaltung oder Erweiterung von Straßen ist nicht Planungsleitsatz, sondern Zielbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    § 10 Abs. 1 Satz 2 StrG a.F. (§ 9 Abs. 1 Satz 2 StrG) enthält keinen derartigen gesetzlichen Leitsatz; vielmehr enthält diese Vorschrift lediglich eine gesetzliche Zielbestimmung, die im Rahmen der Planrechtfertigung zu beachten ist (vgl. BVerwG Urt. vom 22.3.1985 - 4 C 15.83 -, Buchholz 407.4 Nr. 59 zu § 17 FStrG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn das Vorhaben unter Berücksichtigung der maßgeblichen Zielbestimmungen vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 22.3.1985 - 4 C 15.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. z.B. BVerwGE 45, S. 309 ff.).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 48, S. 56; BVerwG, Urt. vom 5.12.1986 - 4 C 13.87 -, NVwZ 1987, S. 578; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. vom 4.7.1991 - 5 S 3868/88 - siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rd.Nr. 174 ff.), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 48, S. 56; BVerwG, Urt. vom 5.12.1986 - 4 C 13.87 -, NVwZ 1987, S. 578; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. vom 4.7.1991 - 5 S 3868/88 - siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rd.Nr. 174 ff.), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt.v. 22.3.1985 - 4 C 73.82 -, Buchholz 407.4 Nr. 58 zu § 17 FStrG) enthalten nur diejenigen Vorschriften, die bei der öffentlichen Planung strikte Beachtung verlangen und deswegen durch planerische Abwägung nicht überwunden werden können, einen gesetzlichen Planungsleitsatz.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Zum anderen sei der Kläger darauf hingewiesen, daß die Straßenbauverwaltung sich nicht mit dem geringsten noch vertretbaren Ausbaustandard zufrieden geben muß (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.10.1988 - 5 S 1088/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1991 - 5 S 3868/88

    Umfang der Auslegung von Planunterlagen im Straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 48, S. 56; BVerwG, Urt. vom 5.12.1986 - 4 C 13.87 -, NVwZ 1987, S. 578; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. vom 4.7.1991 - 5 S 3868/88 - siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rd.Nr. 174 ff.), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 C 13.87

    Anfechtungsklage gerichtet auf die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.1991 - 5 S 1148/90
    Dieses Gebot verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 48, S. 56; BVerwG, Urt. vom 5.12.1986 - 4 C 13.87 -, NVwZ 1987, S. 578; zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. vom 4.7.1991 - 5 S 3868/88 - siehe auch Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, Rd.Nr. 174 ff.), daß - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß und daß - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

    § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG und die in Satz 3 in Bezug genommenen technischen Vorgaben zum Verkehrswegeausbau sind in der Abwägung zu berücksichtigen, insbesondere ist der planfestgestellte Wegeausbau einer Fehlerüberprüfung zugänglich (vgl. Senatsurteil vom 4.12.1991 - 5 S 1148/90 - juris Rn. 17, 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG und die in Satz 3 in Bezug genommenen technischen Vorgaben zum Verkehrswegeausbau sind in der Abwägung zu berücksichtigen, insbesondere ist der planfestgestellte Wegeausbau einer Fehlerüberprüfung zugänglich (vgl. Senatsurteil vom 4.12.1991 - 5 S 1148/90 - juris Rn. 17, 19).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2023 - 3 K 2008/16
    Bei der Richtlinie handelt es sich erkennbar um das Ergebnis einer von technischem Sachverstand gespeisten Niederlegung des Standes der Technik und damit um ein antizipiertes Sachverständigengutachten (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1991 - 5 S 1148/90 -, juris Rn. 20).
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