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   VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98   

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VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98 (https://dejure.org/1999,24926)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.1999 - 3 S 2216/98 (https://dejure.org/1999,24926)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 3 S 2216/98 (https://dejure.org/1999,24926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abwägung im Bebauungsplanverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Wird der einer Umlegung zugrunde liegende Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren für nichtig erklärt und kann der Umlegungszweck ohne diesen Bebauungsplan nicht verwirklicht werden, so besteht nämlich grundsätzlich ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplans (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992 - 4 NB 25.90 -, DVBl. 1993, 651f.).

    Der Antragsteller hat diesbezüglich keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, der den Antrag auf Normenkontrolle als rechtsmißbräuchlich oder treuwidrig erscheinen lassen würde (zur Verwirkung vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1992, a.a.O., am Ende).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Die Abwägungsbeachtlichkeit privater Belange beschränkt sich auf solche Belange, die erstens mehr als geringfügig, zweitens in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich, drittens für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979 - 4 N 1.78 -, BVerwGE 59, 87, 103).

    Das so verstandene Erfordernis der Erkennbarkeit bedeutet weiter, daß es für die Abwägungsbeachtlichkeit eines Interesses in zeitlicher Beziehung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bauleitplan ankommt (BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.8.1982 - 5 S 2520/81 -, BRS 39, Nr. 40; s. jetzt auch § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Nach beiden Vorschriften ist es zulässig, einen planbedingten Eingriff durch Maßnahmen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes auszugleichen (s. jetzt ausdrücklich § 1 a Abs. 3 Satz 2 BauGB; zu § 8 a Abs. 1 BNatSchG s. BVerwG, Beschluß vom 9.5.1997 - 4 N 1.96 -, DVBl 1997, 1121 ff.).

    Beide Vorschriften verlangen aber auch die konkrete planerische Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzflächen, die entweder durch Festsetzungen im - auch aus räumlich getrennten Gebieten bestehenden - Bebauungsplan oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen kann (§ 1 a Abs. 3 Satz 1 und 3 BauGB; zu § 8 a BNatSchG s. BVerwG, Beschluß vom 9.5.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Der Antragsteller kann als Eigentümer eines im Plangebiet liegenden Grundstücks eine Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend machen; denn der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die sein Grundstück unmittelbar betreffen und daher eine Bestimmung des Inhalts und der Schranken seines Grundeigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG darstellen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309 und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ff.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97

    Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Hier fehlt es an einer ausdrücklichen Bindung gegenüber einem Außenstehenden, und es besteht die Gefahr, daß die erklärte Maßnahme des Ausgleichs oder des Ersatzes - obwohl zugesagt - nicht alsbald durchgeführt wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18.11.1997 - 4 BN 26.97 -, ZfBR 1998, 158).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Der Bebauungsplan steht auch im Einklang mit § 1 Abs. 4 BauGB, wonach Bebauungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.8.1992 - 4 NB 20.91 - DVBl. 1992, 1438 = PBauE § 1 Abs. 4 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309 und vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1982 - 5 S 2520/81

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der baulichen Nutzbarkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98
    Das so verstandene Erfordernis der Erkennbarkeit bedeutet weiter, daß es für die Abwägungsbeachtlichkeit eines Interesses in zeitlicher Beziehung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bauleitplan ankommt (BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.8.1982 - 5 S 2520/81 -, BRS 39, Nr. 40; s. jetzt auch § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
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