Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Straußwirtschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 14; GastV Baden-Würtemberg § 7
Gewerberecht: Begriff der "einfach zubereiteten warmen Speisen" in einer Straußwirtschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 02.05.2000 - 4 K 1938/00
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00
Die als Zulassungsgrund allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (vgl. §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230) nur begründet, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die angegriffene Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten wird, und bei summarischer Überprüfung der Erfolg des noch zuzulassenden Rechtsmittels überwiegend wahrscheinlich ist. - VGH Baden-Württemberg, 01.12.1992 - 14 S 2038/91
Die Mitnahme von Begleitpersonen bei gewerbsmäßigen Tiertransporten ist …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00
Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 01.12.1992 - 14 S 2038/91 -, GewArch 1993, 203 (204)) setzt die Anwendung des § 15 Abs. 2 GewO (hier i.V.m. § 31 GastG) grundsätzlich nur die formelle Illegalität der gewerblichen Betätigung voraus (…vgl. auch Michel/Kienzle, GastG, 13. Aufl., § 2 Rdn. 11 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 14 S 2795/99
Straußwirtschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.2000 - 14 S 1009/00
Der Senat hat im den Beteiligten bekannten Beschluss vom 02.12.1999 (14 S 2795/99) darauf hingewiesen, dass mit der hier maßgeblichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 GastVO in zulässiger Weise der Zweck verfolgt werden dürfte, die den Straußwirtschaften nach § 14 GastG i.V.m. den §§ 5 ff. GastVO gegenüber den erlaubnispflichtigen Speisewirtschaften eingeräumten Privilegierungen angemessen zu kompensieren, und dass erhebliche Gesichtspunkte dafür sprechen, dieser Zielsetzung bei der Auslegung des Begriffs der "einfach zubereiteten warmen Speisen" Rechnung zu tragen.