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   VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18   

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https://dejure.org/2018,37491
VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18 (https://dejure.org/2018,37491)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.2018 - 12 S 509/18 (https://dejure.org/2018,37491)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 2018 - 12 S 509/18 (https://dejure.org/2018,37491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung höherer Ausbildungsförderung für ein Auslandssemester u. eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Anpassung der Förderungsleistungen bei nachträglicher Minderung des Einkommens des Leistungsberechtigten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 10, § 37 Abs 2 S 3 SGB 10, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 53 BAföG, § 5a S 2 BAföG
    Bewilligung höherer Ausbildungsförderung und Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Fiktion der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, Einkommensänderung im Bewilligungszeitraum; notwendige Ausbildung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabefiktion; Substantiierungsanforderungen an Bestreiten des Zugangs; Einkommensänderung im Laufe des Bewilligungszeitraums; Förderungshöchstdauer; Notwendig im Ausland durchzuführender Teil der Ausbildung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung höherer Ausbildungsförderung für ein Auslandssemester u. eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Anpassung der Förderungsleistungen bei nachträglicher Minderung des Einkommens des Leistungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Behauptung: Bescheid nicht erhalten - Darlegungslast

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Soweit der Zugang eines Verwaltungsaktes überhaupt bestritten wird, ist der betroffenen Person regelmäßig eine Substantiierung nicht möglich, sie ist daher nicht erforderlich (Anschluss an BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07 - juris Rn. 22).

    Der Anscheinsbeweis, bezüglich dessen in der Rechtsprechung umstritten ist, ob er für die Frage der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes überhaupt anwendbar ist (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 - juris Rn. 18), ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGH, Urteil vom 27.05.1957 - II ZR 132/56 - juris Rn. 7).

    In einem solchen Fall ist der betroffenen Person regelmäßig eine Substantiierung nicht möglich (Pattar in Schlegel/Voelzke, Juris-Praxiskommentar SGB X, 2. Aufl., Rn. 105 mwN), sie ist daher nicht erforderlich (so auch BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07 - juris Rn. 22).

  • BFH, 31.05.2005 - I R 103/04

    Nachweis des Zugangs von Verwaltungsakten bei Organisationsmängeln des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    In diesem Zusammenhang sind auch Indizienbeweise zu berücksichtigen, so dass z.B. bestimmte Verhaltensweisen des Empfängers zu seinem Nachteil die Annahme rechtfertigen können, dass tatsächlich ein Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist erfolgt ist (vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 31.05.2005 - I R 103/04 - juris Rn. 13).

    In diesem Zusammenhang sind auch Indizienbeweise zu berücksichtigen, so dass z.B. bestimmte Verhaltensweisen des Empfängers zu seinem Nachteil die Annahme rechtfertigen können, dass tatsächlich ein Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist erfolgt ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 31.05.2005 - I R 103/04 - juris Rn. 13).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Meldeversäumnis - Nachweis des Zugangs der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Soweit der Zugang eines Verwaltungsaktes überhaupt bestritten wird, ist der betroffenen Person regelmäßig eine Substantiierung nicht möglich, sie ist daher nicht erforderlich (Anschluss an BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07 - juris Rn. 22).

    In einem solchen Fall ist der betroffenen Person regelmäßig eine Substantiierung nicht möglich (Pattar in Schlegel/Voelzke, Juris-Praxiskommentar SGB X, 2. Aufl., Rn. 105 mwN), sie ist daher nicht erforderlich (so auch BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 794/09

    Erledigung des Verfahrens durch nachbessernde Änderung eines Bescheides durch die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Somit änderte sich der ursprüngliche Regelungsausspruch der Höhe nach (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011 - 10 S 794/09 - juris Rn. 17 mwN).

    Dies hatte die Erledigung des ursprünglich angegriffenen Verwaltungsakts vom 28. Mai 2015 und des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2015 zur Folge (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2011 - 10 S 794/09 - juris Rn. 17 mwN).

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Der Anscheinsbeweis, bezüglich dessen in der Rechtsprechung umstritten ist, ob er für die Frage der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes überhaupt anwendbar ist (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 - juris Rn. 18), ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGH, Urteil vom 27.05.1957 - II ZR 132/56 - juris Rn. 7).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Denn die volle Überzeugung des Gerichts vom Zugang lässt sich auf eine - wenn auch große - Wahrscheinlichkeit nicht gründen (BFH, Urteil vom 14.03.1989 - VII R 75/85 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15

    Bedarfsgemeinschaft; Befreiung; Eltern; Erstreckung; Fürsorge; Gerichtskosten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2018 - 12 S 509/18
    Zudem ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Person bestimmte Briefsendungen häufiger nicht erhalten haben will, insbesondere wenn keine einzige Sendung bei der Behörde als unzustellbar zurückkam (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05.08.2015 - 4 LA 53/15 - juris Rn. 5).
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