Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.06.1988 - 1 S 2460/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3040
VGH Baden-Württemberg, 06.06.1988 - 1 S 2460/87 (https://dejure.org/1988,3040)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.06.1988 - 1 S 2460/87 (https://dejure.org/1988,3040)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juni 1988 - 1 S 2460/87 (https://dejure.org/1988,3040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 91
  • VBlBW 1989, 96
  • DVBl 1989, 155
  • DÖV 1989, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - 1 S 252/84

    Kein Anspruch eines einzelnen Ratsmitglied auf fehlerfreie Ermessensentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.06.1988 - 1 S 2460/87
    Das in § 34 Abs. 1 S 4 GemO (GemO BW) geregelte Minderheitenrecht umfaßt den Anspruch des einzelnen Gemeinderats, in der Gemeinderatssitzung die Aufnahme eines Gegenstandes in die Tagesordnung einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu beantragen und so das erforderliche Quorum herbeizuführen (Anschluß an das Senatsurteil vom 1984-05-29, BWPr 1984, 187 = VBlBW 1984, 317 = NVwZ 1984, 664).
  • OVG Sachsen, 06.09.2011 - 4 B 152/11

    Ausschuss, Einberufung, Minderheitenrecht, Initiativrecht

    Ihre Ansicht finde auch eine Stütze in den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 6. Juni 1988 (1 S 2460/87; NVwZ-RR 1989, 91), soweit es dort heißt, das Minderheitenrecht auf die Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung dürfe "nicht durch Geschäftsordnungsbeschlüsse in seiner Verwirklichung verhindert werden".

    Auch dort wird ausgeführt, dass das zur Rede stehende Minderheitenrecht auf die Einberufung des Gremiums - dort des Gemeinderats - zu keiner Verpflichtung seiner Mitglieder führt, sich tatsächlich mit den betreffenden Verhandlungsgegenständen zu befassen (NVwZ-RR 1989, 91, 93: "...daher die Möglichkeit besteht, durch einen Geschäftsordnungsantrag die "Behandlung" eines Minderheitenantrages zu vereiteln.").

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1989 - 1 S 3834/88

    Fraktionsmindeststärke; Beschluß in laufender Wahlperiode

    Die den Gemeinderäten durch das Gesetz eingeräumten Mitgliedschaftsrechte sind vom Fraktionsstatus ohnedies nicht abhängig; sie könnten auch durch Regelungen der Geschäftsordnung nicht entzogen werden (Urt. d. Senats v. 6.6.1988 -- 1 S 2460/87 --).
  • VG Gießen, 10.03.2014 - 8 K 846/12

    Auskunftsanspruch in Angelegenheiten eines Kommunalunternehmens; Kommunalaufsicht

    Grundsätzlich besteht nach dem Normtext des § 50 Abs. 2 S. 5 HGO ein Rechtsanspruch auf Beantwortung der Anfrage, sodass mündliche Anfragen nicht durch einen Geschäftsordnungsbeschluss unterbunden werden dürfen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., U.v. 06.06.1988 - 1 S 2460/87 -, NVwZ-RR 1989, 91, 92).
  • VG Cottbus, 19.05.2017 - 1 K 1626/14

    Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht - vgl. Ord. Nr. 110000 ff.)

    Diese Vorschrift der Brandenburgischen Kommunalverfassung schreibt damit die Art der Protokollierung - Ergebnisprotokoll, Verlaufsprotokoll oder gar Wortprotokoll - nicht bindend vor, sondern überlässt diese Frage der jeweiligen Geschäftsordnung des kommunalen Organs bzw. der Entscheidung des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder der Stadtverordnetenversammlung selbst; so kann etwa in der Geschäftsordnung das Recht enthalten sein, allgemeine Erklärungen, etwa als Anlage zur Sitzungsniederschrift, festzuhalten (vgl. Schumacher in: Praxis der Kommunalverwaltung, Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, § 42 BbgKVerf, Rn. 3.2; vgl. auch die Regelungen in anderen Bundesländern, etwa nach § 38 I 2 BadWürttGO, wonach der Vorsitzende und jedes Mitglied des Gemeinderats verlangen können, dass ihre "Erklärungen oder Abstimmungen" in der Niederschrift festgehalten werden, dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06. Juni 1988 - 1 S 2460/87 -, DVBl. 1989, 155, 157 und NVwZ-RR 1989, 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 1 S 1762/91

    Auskunftspflicht des Landrates gegenüber dem Kreisrat

    Eine weitere Begrenzung erfährt das Fragerecht nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 6.6.1988, DÖV 1989, 31) dadurch, daß es nach Form und Inhalt auf Fragen - gegebenenfalls mit der erforderlichen Begründung - beschränkt ist.
  • VG Saarlouis, 22.07.2009 - 11 K 990/08

    Rechte der fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderates

    Mit diesen beiden Möglichkeiten ist die Verwirklichung des Mitbestimmungsrechts hinreichend sichergestellt (vgl. auch VGH Baden Württemberg, Urteil vom 06.06.1988, DÖV 1989, 31 ff. (34)).
  • OVG Brandenburg, 23.02.1998 - 1 B 138/97

    Darlegung der besonderen Eilbedürftigkeit bei einer einstweiligen Anordnung;

    Die Grenze ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen; unzulässig sind deshalb rechtsmißbräuchliche Fragen, Scheinfragen ohne jeglichen realen Hintergrund, aber auch Fragen "ins Blaue hinein", die allein auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet sind (vgl. Muth, Potsdamer Kommentar zur Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, 1995, § 36 Anm. 2; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.03.1992 - 1 S 1762/91 -, DÖV 1992, S. 838, 839, und Urteil vom 06.06.1988 - 1 S 2460/87 -, NVwZ-RR 1989, S. 91, 93).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.1998 - 2 M 164/97

    Akteneinsicht; Rechtsmissbrauch

    Dies lässt sich schon den vom Antragsgegner selbst genannten obergerichtlichen Entscheidungen entnehmen (insbesondere VGH Mannheim, DVBl 1989, 155, 165; VGH München, DÖV 1990, 431, 432) und ergibt sich im Übrigen auch aus allgemeinen Grundsätzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 1 S 1946/96

    Feststellungsklage: zum Rechtsverhältnis

    Ob der Oberbürgermeister aufgrund des Informationsanspruchs des Gemeinderatsmitglieds (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.6.1988 - 1 S 2460/87 -, VBlBW 1989, 96 und Urt. v. 25.9.1989 - 1 S 3239/88 -, VBlBW 1990, 21) selbst dem einzelnen Gemeinderat zur Offenlegung seiner sämtlichen Tätigkeiten verpflichtet ist (§ 24 Abs. 4 GemO), kann offen bleiben, denn das Regierungspräsidium hat jedenfalls allein aufgrund der Vereinbarungen im Innenverhältnis mit dem Oberbürgermeister, nicht aber aufgrund einer besonderen, ein Rechtsverhältnis schaffenden Norm des öffentlichen Rechts gegenüber dem Kläger gehandelt.
  • VG Dessau, 08.03.2005 - 4 A 105/04
    Nach diesen Regelungen steht dem Kläger ein Auskunftsanspruch als "Einzelmitgliedschaftsrecht" zu (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10. Dezember 1998 - A 2 S 502/96 - zit. nach JURIS; VGH Baden-Württemberg Urt. v. 6. Juni 1988 - 1 S 2460/87 -, NVwZ-RR 1989, 91 ff. jeweils zu einem Anspruch eines Gemeinderatsmitglieds).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht