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   VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20   

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https://dejure.org/2020,34495
VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20 (https://dejure.org/2020,34495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2020 - 1 S 3510/20 (https://dejure.org/2020,34495)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2020 - 1 S 3510/20 (https://dejure.org/2020,34495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gegen eine Allgemeinverfügung, mit der bestimmte Regelungen für den Ablauf einer Wahl während der Corona-Pandemie getroffen werden, ist einstweiliger Rechtsschutz vor einer Kommunalwahl grundsätzlich unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    OB-Wahl Stuttgart: Allgemeinverfügung zum Tragen einer Alltagsmaske in Wahlgebäuden und Wahlräumen bleibt bestehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    OB-Wahl Stuttgart: Allgemeinverfügung zum Tragen einer Alltagsmaske in Wahlgebäuden ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1976 - I 785/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    In allen anderen Fällen muss die Verfolgung subjektiver Rechte Einzelner gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Wahl zurücktreten und können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, alleine mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren durchgesetzt werden (vgl. BVerfG Beschl. v. 24.08.2009 - 2 BvR 1898/07 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württemb. Beschl. v. 05.05.1976 - I 785/76 - DÖV 1976, 678).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    Dies beruht auf der Überlegung, dass der reibungslose Ablauf einer (Parlaments-)Wahl nur gewährleistet werden kann, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und im Übrigen einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 15.05.1963 - 2 BvR 194/63 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    Für Parlamentswahlen auf Bundesebene sieht es das Bundesverfassungsgericht daher als zulässig an, dass gem. § 49 BWahlG die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - 10 B 10415/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld einer Kommunalwahl; ausnahmsweise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    Solche Ausnahmefälle liegen allenfalls dann vor, wenn bei summarischer Prüfung bereits vor der Wahl festgestellt werden kann, dass das Wahlverfahren an einem offensichtlichen Fehler leidet, der in einem Wahlprüfungs- oder Wahlanfechtungsverfahren nach §§ 30f. KomWG zur Erklärung der Ungültigkeit der Wahl führen wird (vgl. VGH Bad.-Württemb., Urt. v. 19.03.1979 - I 915/8 - juris Rn. 16; OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 30.04.2014 - 10 B 10415/14.OVG - juris Rn. 6).
  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20

    Corona-Krise; Anordnung der Maskenpflicht in Wahllokalen durch Allgemeinverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 06.11.2020 - 16 K 5374/20 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Eingeschränkte Rechtskontrolle von auf das Bundestagswahlverfahren bezogenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20
    Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens möglich (BVerfG, Beschl. v. 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 - juris Rn. 5).
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