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   VGH Baden-Württemberg, 08.08.1985 - 1 S 2122/83   

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VGH Baden-Württemberg, 08.08.1985 - 1 S 2122/83 (https://dejure.org/1985,9139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.1985 - 1 S 2122/83 (https://dejure.org/1985,9139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 1985 - 1 S 2122/83 (https://dejure.org/1985,9139)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Denn für diese, bereits in der gesetzlichen Regelung angelegte sachbezogene - weil an die räumliche Nähe zum zu reinigenden bzw. zu räumenden Gehweg anknüpfende - Ungleichbehandlung gibt es sachlich einleuchtende Gründe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989 - 4 NB 21.89 -, Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 21; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 - BayVGH, Urt. v. 25.04.1989 - 8 N 87.01583 -, BayVBl 1989, 435; anders HessVGH, Urt. v. 17.06.2008 - 2 UE 203/07 -, ESVGH 59, 18), die auch von solcher Art und solchem Gewicht sind, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.2002 - 2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00 -, BVerfGE 107, 27; Beschl. v. 08.06.2004 - 2 BvL 5/00 -, BVerfGE 110, 412); von einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot führenden evidenten Unsachlichkeit der vorgenommenen Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.01.1993 - BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 -,BVerfGE 88, 87), kann ersichtlich nicht die Rede sein.

    Nur ihm, nicht dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des gegenüberliegenden Grundstücks, bietet der Gehweg einen unmittelbaren Zugang zum Grundstück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1989, a.a.O.; VGH.-Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985 - 1 S 2122/83 -).

    Immer dann, wenn die seitlichen Grundstücksgrenzen nicht einander gegenüberliegen, entstünden gemeinsame Verpflichtungen hinsichtlich von Teilflächen für mehr als zwei gegenüberliegende Straßenanlieger, was letztlich unpraktikabel wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.08.1985, a.a.O.).

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