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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88   

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VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88 (https://dejure.org/1988,4798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.1988 - 8 S 1548/88 (https://dejure.org/1988,4798)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 1988 - 8 S 1548/88 (https://dejure.org/1988,4798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anlegung eines Zugangs nebst Treppen auf einem Gebäudedach innerhalb der Abstandfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägen zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwfGE 67, 335/339 u.v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägen zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwfGE 67, 335/339 u.v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn sich das Vorhaben bei Abwägen zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, für den betreffenden Nachbarn als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130, v. 13.3.1981, DVBl. 1981, 928, v. 5.8.1983, BVerwfGE 67, 335/339 u.v. 19.9.1986, DVBl. 1987, 476).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Der Zugangsweg nebst Treppen verletzt aber auch entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Rechte der Kläger insofern, als er zu dessen Lasten gegen das in § 15 BauNVO zum Ausdruck kommende Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983, NJW 1984, 138) verstößt.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Hinsichtlich dieses rechtswidrigen Teils des Zugangs sind die damit verbundenen Störungen für die Nachbarn so erheblich und die dagegen gerichteten Belange des Beigeladenen demgegenüber so untergeordnet, daß den Klägern insoweit ein Rechtsanspruch auf behördliches Einschreiten deshalb zusteht, weil das der Beklagten nach § 64 S. 2 LBO zustehende Ermessen in der Weise auf Null reduziert ist, daß die Behörde nur die rechtliche Möglichkeit hat, eine Nutzungsuntersagung betreffend den genannten Zugangsteil zu erlassen (zur Ermessensreduktion auf Null bzw. zum Anspruch auf behördliches Einschreiten vgl. BVerwG, Urt. v. 18.6.1960, BVerwGE 11, 95/97; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.1.1971, DVBl. 1971, 268, v. 29.6.1971 -- VIII 618/68 -- u.v. 15.1.1976 -- VIII 1488/75 --).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Für eine Klagbefugnis reicht es aus, daß kein Fall gegeben ist, bei dem offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise in der angefochtenen Baugenehmigung vom 19.9.1986 eine Genehmigung des umstrittenen Zugangsweges einschließlich der dazugehörigen Treppen enthalten ist (zur Klagbefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1963, DÖV 1964, 205, v. 28.10.1970, BVerwGE 36, 192 u.v. 13.7.1973, BVerwGE 44, 1, 3).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Für eine Klagbefugnis reicht es aus, daß kein Fall gegeben ist, bei dem offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise in der angefochtenen Baugenehmigung vom 19.9.1986 eine Genehmigung des umstrittenen Zugangsweges einschließlich der dazugehörigen Treppen enthalten ist (zur Klagbefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.1963, DÖV 1964, 205, v. 28.10.1970, BVerwGE 36, 192 u.v. 13.7.1973, BVerwGE 44, 1, 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86

    Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Darüber hinaus ergibt sich eine Anwendbarkeit des § 6 LBO auch insofern, als die Anlegung des Zuganges eine erhebliche, d.h. die Funktion und damit die Identität des östlichen Gebäudeteils ändernde und den Bestandsschutz insoweit aufhebende Nutzungsänderung zum Inhalt hat (vgl. Urt. d. 3. Senats v. 26.11.1986 -- 3 S 1723/86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1981 - 3 S 1649/81

    Zulässigkeit von Nebenanlagen; Gartenlaube; verglaster Anbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Nicht dagegen stellt eine Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO einen Teil einer Hauptanlage dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.6.1975 -- III 995/74 -- betr. eine an das Gebäude angebaute Terrasse; v. 30.9.1976 -- III 780/75 -- betr. eine unterkellerte Terrasse und vom 2.12.1981 -- 3 S 1649/81 -- betr. einen an das Gebäude errichteten Anbau sowie Bielenberg, BauNVO, § 14 RdNr. 16 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1985 - 8 S 984/84

    Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.1988 - 8 S 1548/88
    Hinsichtlich des auf Erlaß einer Nutzungsuntersagungsverfügung gerichteten Verpflichtungsbegehrens ist das Erfordernis eines vor Klagerhebung bei der Beklagten gestellten Antrages gegeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.3.1972 -- III 65/68 --, v. 25.9.1974 -- III 640/73 -- u.v. 21.11.1985 -- 8 S 984/84 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1972 - III 65/68
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96

    Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen

    Die Systematik der genannten Bestimmungen belegt mithin, daß auch der Gesetzgeber dem Umstand, ob eine (sonstige) bauliche Anlage an ein Gebäude angebaut ist oder nicht, keine entscheidende Bedeutung für ihre Einordnung als bauliche Anlage oder Gebäudeteil beigemessen hat (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.06.1994, a.a.O., für eine an eine Garage angebaute Pergola; Beschl. v. 30.11.1987 - 8 S 2493/87 - für eine an ein Wohnhaus angebaute Mauer; vgl. auch für den als Gebäudeteil eingeordneten Sonderfall eines Treppenaufbaus auf dem ersten Obergeschoß eines Gebäudes VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.11.1988 - 8 S 1548/88 - und hierzu die Beispielsaufzählung von "Treppen" sowohl in § 6 Abs. 9 S. 1 wie auch in § 6 Abs. 4 S. 6 LBO 1983).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1338/93

    (Wintergartenanbau eines Reihenhauses als Wohnzwecken im Sinne des BauGBMaßnG §

    Auch der Blick auf die in § 6 Abs. 9 Satz 1 LBO beispielhaft aufgezählten baulichen Anlagen, die innerhalb der Abstandsflächen zulässig sind, zeigt, daß diese Bestimmung nicht für Gebäude und Gebäudeteile gilt (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.1988 - 8 S 1548/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 1200/91

    Erhebliche Nutzungsänderung

    Zu dieser Kernaussage ist die langjährige Rechtsprechung des Senats zusammenzufassen und fortzuentwickeln (vgl. etwa Urteile vom 26.11.1986 -- 3 S 1723/86 --, und vom 20.6.1989 -- 3 S 3844/88 --; siehe auch Urteil vom 8.11.1988 -- 8 S 1548/88 -- sowie Beschluß vom 27.12.1988 -- 8 S 2757/88 --).
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