Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7137
VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99 (https://dejure.org/2000,7137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.10.2000 - 5 S 1885/99 (https://dejure.org/2000,7137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 5 S 1885/99 (https://dejure.org/2000,7137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 406 (Ls.)
  • DVBl 2001, 406 UPR 2001, 160 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 = DÖV 1996, 608 = DVBl 1996, 684).

    Nr. 1338/1 beziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1996- 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 = DVBl. 1996, 684 = DÖV 1996, 608).

    Mit der Präklusionsregelung verfolgt der Gesetzgeber im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG legitime Ziele (vgl. zur sachlich gleich gelagerten Vorschrift des § 17 Abs. 4 Satz 1 StrG, BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1997, 51): Er hat als Konflikt gesehen, dass bei einer wichtigen Maßnahme der Infrastruktur wie dem Straßenbau zwischen Bürgerbeteiligung, planerischer Informationsaufbereitung und effektivem Rechtsschutz einerseits sowie dem Ziel einer behördlichen Verfahrensbeschleunigung und der Rechtssicherheit der Planungsentscheidung andererseits ein Spannungsverhältnis besteht.

    So muss aus dem Einwendungsschreiben hervorgehen, ob die Einwände die Planung als solche berühren, so dass bei ihrer Berechtigung die gerichtliche Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht kommt, oder ob sie Fragen betreffen, die (nur) Gegenstand bzw. Inhalt planergänzender Auflagen sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.05.1996 - 4 A 38.95 -, a.a.O.).

    Auch insoweit gilt, dass die Einwendungen erkennen lassen müssen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die in Aussicht genommene Planung - aus der Sicht des Einwenders - bestehen könnten; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, "in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll" bzw. was sie "konkret bedenken soll" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 5 S 497/97

    Klagebefugnis eines Grundstückseigentümers wegen Planfeststellung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Eine solche käme nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. V. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).

    Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230.91 -, DVBl. 1992, 1103 u. Beschl. v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 -, NuR 1998, 221 sowie Senatsurteil v. 27.03.1998 - 5 S 497/97).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits - gerade - Belange des betroffenen Grundstückseigentümers schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundstücks kausal (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NuR 1996, 287).

    In Folge der danach eingetretenen Präklusion kommt es nicht mehr darauf an, ob ein - angenommenes - Defizit im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nicht nur zu einer Planergänzung, sondern - entsprechend dem Hauptantrag - zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen könnte, was voraussetzte, dass die Fehler, die der Behörde nach Ansicht der Kläger zu 2 und zu 3 bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unterlaufen sein sollen, im Gesamtplanungsgeflecht schwer genug wiegen, um die Planung insgesamt zu Fall zu bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits - gerade - Belange des betroffenen Grundstückseigentümers schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 -, NVwZ 1996, 1011 = UPR 1996, 270), vorausgesetzt, der Rechtsmangel ist für die enteignende Inanspruchnahme des Grundstücks kausal (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NuR 1996, 287).

    Denn Voraussetzung für einen Planaufhebungsanspruch des mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffenen ist, dass auch in diesem objektiv-rechtlichen Bereich der als striktes Recht anzuwendenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der gerügte Rechtsfehler kausal für die enteignende Überplanung seines Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NuR 1996, 287).

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Die Vorschrift normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren erstreckt, in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 = DÖV 1996, 608 = DVBl 1996, 684).

    Nr. 1338/1 beziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1996- 4 A 38.95 -, NVwZ 1997, 171 = DVBl. 1996, 684 = DÖV 1996, 608).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Kann die Erforderlichkeit des planfestgestellten Vorhabens wegen Präklusion als strikte Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Planung nicht mehr in Zweifel gezogen werden, so gilt dies auch für die Planrechtfertigung als ein in die Abwägung einzustellender öffentlicher Belang, der für das Vorhaben spricht (vgl. für die insoweit vergleichbare umfassende Verbindlichkeit der gesetzgeberischen Bedarfsentscheidung nach § 1 Abs. 2 FStrAbG bei Bundesfernstraßen BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, DVBl. 1996, 914 = UPR 1996, 337).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Eine solche käme nur in Betracht, wenn das Fehlen einer Schutzauflage - ausnahmsweise - von so großem Gewicht sein könnte, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, NVwZ 1996, 901 sowie Senatsurt. V. 27.03.1998 - 5 S 497/97 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230.91 -, DVBl. 1992, 1103 u. Beschl. v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 -, NuR 1998, 221 sowie Senatsurteil v. 27.03.1998 - 5 S 497/97).
  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. BImSchV (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.03.1992 - 4 B 230.91 -, DVBl. 1992, 1103 u. Beschl. v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 -, NuR 1998, 221 sowie Senatsurteil v. 27.03.1998 - 5 S 497/97).
  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 101.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
    Sie stärkt die Bestandskraft des einmal festgestellten Plans gegenüber solchen Drittbetroffenen nach Maßgabe ihrer (Nicht-)Beteiligung am Planaufstellungsverfahren und macht damit für den Vorhabenträger das Risiko der Anfechtbarkeit der getroffenen Planungsentscheidung überschaubar (vgl. zu diesem Aspekt einer materiellen Präklusion auch BVerwG, Urt. v. 17.07.1980 - 7 C 101.80 -, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 169.96

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial;

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, seine Rechte notfalls im Klageweg geltend zu machen, muss er deshalb im Rahmen der Betroffenen-Beteiligung fristgerecht Einwendungen im Sinne einer "Thematisierung" erheben (vgl. Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1885/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 5 M 146/09

    Planfeststellungsverfahren: Auslegung in amtsangehörigen Gemeinden,

    Die im Planfeststellungsbeschluss herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09. Oktober 2000 (- 5 S 1885/99 -, VBlBW 2001, 315ff) sei für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 387/03

    Planergänzung betr. Erschütterung bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

    Dass sich die Behörde im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss auch mit den - verspäteten - Einwendungen dieser Kläger befasst hat (vgl. Planfeststellungsbeschluss S. 311 f. und S. 279 f.), ändert an der eingetretenen materiellen Präklusion, die auch die Beigeladene als Vorhabenträger schützen will (vgl. hierzu Senatsurt. v. 09.10.2000 - 5 S 1885/99 -), nichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 5 S 723/02

    Umfang des mittelbar Planbetroffenen zustehenden Anspruchs auf fehlerfreie

    Ob ihr insoweit die Einwendungen von xxx xxxxx Gxxxxx in dessen Schreiben vom 20.12.2000 zugerechnet werden können und ob in diesem Schreiben subjektiv-rechtliche Einwendungen überhaupt hinreichend "thematisiert" werden (zu den Anforderungen insoweit vgl. Senatsurteile v. 09.10.2000 - 5 S 1883/99 - VBlBW 2001, 278 und - 5 S 1885/99 - VBlBW 2001, 315; auch Stuer/Rieder, Präklusion im Fernstraßenrecht, DVBl. 2003, 479), kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

    Ob ihr insoweit die Einwendungen von xxx xxx Gx in dessen Schreiben vom 20.12.2000 zugerechnet werden können und ob in diesem Schreiben subjektiv-rechtliche Einwendungen überhaupt hinreichend "thematisiert" werden (zu den Anforderungen insoweit vgl. Senatsurteile v. 09.10.2000 - 5 S 1883/99 - VBlBW 2001, 278 und - 5 S 1885/99 - VBlBW 2001, 315; auch Stuer/Rieder, Präklusion im Fernstraßenrecht, DVBl. 2003, 479), kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

    Dessen Säumnis in Bezug auf die Geltendmachung einer Betroffenheit im Grundeigentum muss sich die Klägerin zu 1 entgegenhalten lassen, da sie ihre Planergänzungsansprüche aus dem Eigentum an den betreffenden Grundstücken herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1996, a. a. O.; Senatsurt. v. 09.10.2001 - 5 S 1885/99 - VBlBW 2001, 315/316 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht