Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23722
VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98 (https://dejure.org/2000,23722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2000 - 2 S 2324/98 (https://dejure.org/2000,23722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2000 - 2 S 2324/98 (https://dejure.org/2000,23722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,23722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungskosten; Umlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Der Rechtsgedanke von Treu und Glauben kann daher bewirken, dass eine Leistung, die auf Grund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrags erbracht wurde, nicht mehr zurückgefordert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, NVwZ 2000, 1285; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92 -).

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.5.2000 (aaO) entschiedenen Fall, entbehren die von den Vertragspartnern erbrachten Geldleistungen in den Händen der Beklagten für die Zukunft nicht der Rechtfertigung; denn die vom Senat unterstellte Nichtigkeit beruht nicht darauf, dass der Gesetzgeber die Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung missbilligt, wie dies bei einem Verstoß gegen das Koppelungsverbot (§ 56 Abs. 1 LVwVfG) der Fall ist.

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Vielmehr kann das Ziel, die Grundstücke für eine planentsprechende Bebauung und Erschließung neu zu ordnen, auch durch freiwillige Vereinbarungen erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984, NJW 1985, 989; Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., vor § 45 Rdnrn. 5 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr,  BauGB, 7. Aufl., § 46 Rdnr. 5 ff.).

    Unzutreffend ist ihr Hinweis im Schriftsatz vom 13.11.2000, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 6.7.1984 (aaO) entschieden, im Rahmen einer freiwilligen Umlegung sei ein einvernehmlich vereinbarter Flächenabzug über 30 % hinaus nur zulässig, wenn der Bebauungsplan wegen umfangreicher öffentlicher Nutzungsfestsetzung weniger als 70 % des Umlegungsgebiets als privat nutzbare Baufläche ausweise.

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Der Anspruch des Klägers zu 5 auf Prozesszinsen seit Klageerhebung in Höhe von jährlich 4 % ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 246 BGB (vgl. BVerwGE 71, 85, 93).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Hierunter wird ein in der Kostenabrede modifizierter Erschließungsvertrag verstanden, durch den der Eigentümer eines (meist größeren) Grundstücks dessen Erschließung und ggf. die Erschließung weiterer Grundstücke sog. Fremdanlieger mit der Maßgabe übernimmt, dass die Gemeinde ihm die entstehenden Kosten erstattet, soweit sie nicht von ihm als Erschließungsbeitrag zu tragen sind (vgl. hierzu Driehaus, aaO, § 6 Rdnr. 10; Döring, NVwZ 1994, 853 ff.; Rodegra, NVwZ 1997, 633, 634; BVerwG, Urteil vom 22.3.1996, BVerwGE 101, 12, 23; OVG Saarlouis, Urteil vom 7.11.1988, DÖV 1989, 861).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Derartige Verträge sind jedoch nur zulässig, wenn sie den ausdrücklichen oder sinngemäßen Vorbehalt enthalten, dass die endgültige Abrechnung auf der Grundlage des Gesetzes und der dann geltenden Satzung durch Erlass eines Beitragsbescheids erfolgen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.8.1975, BVerwGE 49, 125; Driehaus, aaO, § 21 Rdnr. 52 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 2 S 2252/92

    Rückabwicklung einer Folgekostenvereinbarung - rechtsmißbräuchliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Der Rechtsgedanke von Treu und Glauben kann daher bewirken, dass eine Leistung, die auf Grund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrags erbracht wurde, nicht mehr zurückgefordert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, NVwZ 2000, 1285; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.1994 - 2 S 2252/92 -).
  • OVG Saarland, 07.11.1988 - 1 R 322/87

    Erschließungsvertrag; Unternehmer; Gemeinde; Erschließung; Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Hierunter wird ein in der Kostenabrede modifizierter Erschließungsvertrag verstanden, durch den der Eigentümer eines (meist größeren) Grundstücks dessen Erschließung und ggf. die Erschließung weiterer Grundstücke sog. Fremdanlieger mit der Maßgabe übernimmt, dass die Gemeinde ihm die entstehenden Kosten erstattet, soweit sie nicht von ihm als Erschließungsbeitrag zu tragen sind (vgl. hierzu Driehaus, aaO, § 6 Rdnr. 10; Döring, NVwZ 1994, 853 ff.; Rodegra, NVwZ 1997, 633, 634; BVerwG, Urteil vom 22.3.1996, BVerwGE 101, 12, 23; OVG Saarlouis, Urteil vom 7.11.1988, DÖV 1989, 861).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 3 A 2570/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98
    Entgegen der von der Beklagten in Anlehnung an das Urteil des OVG Münster vom 19.8.1988 (NJW 1989, 1879 ff.) vertretenen Auffassung dürfte es sich auch nicht um einen sog. Vorfinanzierungsvertrag handeln.
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    BVerwG 4 B 24.01 VGH 2 S 2324/98.
  • VG Stuttgart, 13.12.2019 - 15 K 2499/17

    Verpflichtung des Erschließungsträgers zum Bau von Erschließungsanlagen außerhalb

    Es handelt sich um ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.11.2000 (2 S 2324/98 - juris), welches vom Bundesverwaltungsgericht in der Nichtzulassungsbeschwerde nicht beanstandet wurde (Beschluss vom 17.07.2001 - 4 B 24/01 - juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2011 - 9 N 10.2275

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan der

    Ob eine Erbengemeinschaft als solche im Sinn von § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und demgemäß auch nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt sein kann, ist in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur umstritten (bejahend: Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 9 zu § 61; BayVGH vom 15.9.1983 BayVBl 1984, 186; verneinend: Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 10 zu § 61; BayVGH vom 31.3.1978 BayVBl 1979, 20; VGH BW vom 9.11.2000 Az. 2 S 2324/98 , RdNr. 20; vgl. auch zur mangelnden Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft BGH vom 17.10.2006 NJW 2006, 3715).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht