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   VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95   

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VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95 (https://dejure.org/1995,3402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.07.1995 - 8 S 434/95 (https://dejure.org/1995,3402)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - 8 S 434/95 (https://dejure.org/1995,3402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren - Erstreckung auf Schutzvorkehrungen bezüglich eines Überleitungsverkehrs; Lärmschutzvorkehrungen für Anlieger der Umleitungsstrecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 69
  • NZV 1996, 336 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 310 (Ls.)
  • DVBl 1996, 270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Denn es handelt sich hier nicht um einen Fall "schleichender", nicht durch Maßnahmen des Baulastträgers veranlaßter oder ausgelöster Veränderung der Verkehrsfunktion (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 - S. 7).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Allerdings entbindet auch eine - wie vorliegend - deutliche Unterschreitung der in der 16. BImSchV enthaltenen Immissionsgrenzwerte die Planfeststellungsbehörde nicht von vornherein von der im Rahmen der ihr aufgegebenen Abwägung vorzunehmenden Prüfung, ob im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise darüber hinausgehende Schutzvorkehrungen anzuordnen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Mit den Fällen, in denen der Bau einer Straße erstmalig die Errichtung eines Weidezauns (vgl. BVerwGE 71, 166), oder eines Wildschutzzauns (vgl. BVerwG, B. v. 16.5.1989 - 4 B 90.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 83) erforderlich macht, ist die vorliegende Situation daher nicht zu vergleichen.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94

    Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Daran dürfte auch trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - (B.v. 8.11.1994 -7 B 73.94 -, DVBl. 1995, 514) festzuhalten sein, zumal es dort um die Lösung des Konflikts zwischen dem Bauherrn einer Sportanlage und Nachbarn ging, während hier die der Planfeststellungsbehörde allgemein aufgegebene Abwägung zwischen allen privaten und öffentlichen Interessen zu bewerten ist.
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Zu Recht ist die Planfeststellungsbehörde (offenbar im Gegensatz zur Straßenbaubehörde) vorliegend zu dem Ergebnis gelangt, daß die vorhandenen Kreisstraßen K und K bereits durch die Veränderung des Verkehrsflusses (und wohl auch angesichts der zur Aufnahme des erhöhten Verkehrsaufkommens durchgeführten Verbreiterungsarbeiten) die Funktion einer Bundesstraße erhalten und daß deswegen zugunsten der Anwohner die für den Bau oder die wesentliche Änderung von Straßen maßgeblichen Regelungen insbesondere für den Lärmschutz heranzuziehen sind (vgl. auch BVerwGE 61, 307).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Im übrigen erstreckt sich der Schutzbereich der 16. BImSchV auf das Grundstück des Klägers einschließlich der sogenannten Außenwohnbereiche (Balkons, Terrassen etc.), nicht aber auf Grundstücksteile, auf denen nicht gewohnt wird, z.B.Vorgärten (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 4 C 11.87 - UPR 1989, 110).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Die Planfeststellungsbehörde ist nicht gehindert, in ihre planerische Entscheidung hinreichend sicher zu erwartende künftige Entwicklungen einzustellen (BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17); vielmehr sind gegebenenfalls auch noch offene Entwicklungen in die Abwägung einzubeziehen (Senatsurteil v. 28.11.1994 - 8 S 2412/94 -, NZV 1995, 296).
  • BVerwG, 16.05.1989 - 4 B 90.89

    Straßenbaubehörde - Auflagen - Wildschutzzäune

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Mit den Fällen, in denen der Bau einer Straße erstmalig die Errichtung eines Weidezauns (vgl. BVerwGE 71, 166), oder eines Wildschutzzauns (vgl. BVerwG, B. v. 16.5.1989 - 4 B 90.89 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 83) erforderlich macht, ist die vorliegende Situation daher nicht zu vergleichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94

    Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flughafen wegen Bauarbeiten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Die Planfeststellungsbehörde ist nicht gehindert, in ihre planerische Entscheidung hinreichend sicher zu erwartende künftige Entwicklungen einzustellen (BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17); vielmehr sind gegebenenfalls auch noch offene Entwicklungen in die Abwägung einzubeziehen (Senatsurteil v. 28.11.1994 - 8 S 2412/94 -, NZV 1995, 296).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1993 - 5 S 1778/93

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG betreffend Planfeststellungsverfahren für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95
    Ein Fall des § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG, wonach bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß in einem gesonderten Verfahren - nicht notwendig einem Planfeststellungsverfahren - bei nicht voraussehbaren Wirkungen nachträglich über bestimmte Vorkehrungen zu entscheiden ist, liegt damit hier nicht vor (vgl. hierzu den Beschluß des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs v. 13.9.1993 - 5 S 1778/93 - NVwZ 1995, 179).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2017 - 5 S 907/15

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für auf Ergänzung eines

    Zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs gemäß § 48 Abs. 1 S 1 Nr. 7 VwGO gehören auch Klagen, die - gestützt auf § 74 Abs. 2 S 3 LVwVfG - auf eine Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine nach § 74 Abs. 3 LVwVfG vorbehaltene Entschädigungsregelung zielen, wenn Schutzauflagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar sind (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69).

    Zu diesen Streitigkeiten, die "sämtlich" dem Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug zugewiesen sind, gehören auch Klagen, die auf die Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Schutzvorkehrungen gerichtet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

    Zu diesen Streitigkeiten, die "sämtlich" dem Verwaltungsgerichtshof im ersten Rechtszug zugewiesen sind, gehören auch Klagen, die auf die Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Schutzvorkehrungen gerichtet sind (vgl. Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - 5 S 907/15 -, juris Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.7.1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13

    Zuständigkeit; sachliche Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit;

    Zwar kann ein Rechtsstreit um eine im Sinne von § 74 Abs. 3 VwVfG vorbehaltene Entscheidung von der Zuweisung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO erfasst sein (vgl. zu § 48 VwGO auch VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69; Bier/Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand August 2012, § 48 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    Hiervon ist der Senat auch in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteil vom 11.7.1995 - 8 S 434/95 -, NVwZ-RR 1996, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

    Auch der 8. Senat des erkennenden Gerichtshofs hat einen Anspruch Lärmbetroffener auf Schutzvorkehrungen bei Beeinträchtigungen unterhalb der Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung im Ausnahmefall zugebilligt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1995 - 8 S 434/95 - anders wohl Bay. VGH, Urt. v. 16.03.1993 - 8 A 92.40089 - UPR 1993, 235, der sich ausdrücklich gegen einen Minimierungsanspruch unterhalb der Lärmgrenzwerte ausgesprochen hat; offen gelassen durch BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 11.193 - UPR 1994, 150; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - DVBl. 1991, 810/812 - Unterschreiten der Lärmgrenzwerte als Indiz dafür, daß die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse durch Verkehrslärm noch nicht beeinträchtigt sind; vgl. schließlich BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - DVBl. 1995, 514 zu den Grenzwerten der 18. BImSchV).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    In dem den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.07.1995 -8 S 434/95- bzw. 21.07.1995 -8 S 432/95-, beide juris, zu Grunde liegenden Sachverhalt endete demgegenüber ein Bauabschnitt einer Bundesstraße für eine längere Zeit mit der Überleitung auf vorhandene Kreisstraßen, die zur Aufnahme des erhöhten Verkehrsaufkommens verbreitert worden waren und durch die Veränderung des Verkehrsflusses erstmals die Funktion einer Bundesstraße (vgl. § 14 Abs. 5 FStrG) erhalten hatten.
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    In dem den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.07.1995 -8 S 434/95- bzw. 21.07.1995 -8 S 432/95-, beide juris, zu Grunde liegenden Sachverhalt endete demgegenüber ein Bauabschnitt einer Bundesstraße für eine längere Zeit mit der Überleitung auf vorhandene Kreisstraßen, die zur Aufnahme des erhöhten Verkehrsaufkommens verbreitert worden waren und durch die Veränderung des Verkehrsflusses erstmals die Funktion einer Bundesstraße (vgl. § 14 Abs. 5 FStrG) erhalten hatten.
  • VG Stuttgart, 28.06.2011 - 2 K 2277/11

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts / Verwaltungsgerichtshofs bei Änderung

    Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Verfahren seine sachliche Zuständigkeit bejaht, in dem es um zusätzliche Schutzvorkehrungen ging, die in einem Planfeststellungsbeschluss ablehnend beschieden worden waren (Urt. v. 11.07.1995 - 8 S 434/95 - NVwZ-RR 1996, 69).
  • VGH Bayern, 23.07.2001 - 8 A 01.40028

    Erstinstanzliche Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für Klagen wegen

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  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1999 - 10 S 373/99

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für nachträgliche Anordnung nach

    Die Annahme der Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs widerspricht schließlich auch nicht dessen Urteil vom 11.07.1995 (NVwZ-RR 1996, 69).
  • VG Frankfurt/Main, 22.08.2005 - 12 G 2415/05

    Eilantrag der Stadt Frankfurt zur Verhinderung der Inbetriebnahme des

  • VG Freiburg, 20.08.1996 - 3 K 1655/96

    Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Planfeststellungsverfahren für

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