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   VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91   

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https://dejure.org/1992,10480
VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91 (https://dejure.org/1992,10480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.1992 - 4 S 2998/91 (https://dejure.org/1992,10480)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 1992 - 4 S 2998/91 (https://dejure.org/1992,10480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtaufnahme eines Volljuristen in dem Amtsanwaltsdienst; Bevorzugung von Bewerbern mit Amtsanwaltsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
    Dabei läßt sich die durch Art. 33 Abs. 2 GG bewirkte Bindung des Dienstherrn, wie das Bundesverwaltungsgericht betont hat, auf die einfache, aber zutreffende Formel bringen, daß Bewerber nicht aus unsachlichen Gründen benachteiligt werden dürfen (BVerwG, Beschluß v. 11.2.1983, BVerwGE 61, 325).
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
    Schließlich bestehen auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) keine Zulässigkeitsbedenken, weil die Subsidiaritätsklausel im Beamtenrecht wegen des hier auch bei Feststellungsklagen erforderlichen Antrags und Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) verdrängt wird (BVerwG, Urteil v. 27.10.1970, BVerwGE 36, 179; vgl. auch Leitsatzurteil d. Senats vom 29.5.1984 - 4 S 627/82 -).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
    Es ist den Gestaltungsmöglichkeiten des Dienstherrn insbesondere überlassen, in welcher Weise er den - auf Konkretisierung angelegten - allgemeinen Grundsatz verwirklicht, solange das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil v. 7.5.1981, DÖV 1982, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85

    Zum Auswahlverfahren bei Einstellung in den Schuldienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
    Eine derartige Konkurrenzlage ist im Verhältnis zwischen bereits eingestellten oder bereits mit Einstellungszusage ausgewählten Bewerbern und erst später anstehenden Bewerbern nicht gegeben, so daß anläßlich einer Einstellung Rechte künftiger Bewerber nicht eingreifen (vgl. Urteil des Senats vom 4.2.1986, ZBR 1986, 283 zur Übernahme von Nebenlehrern im Angestelltenverhältnis mit der Zusage einer beamtenrechtlichen Einstellung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - 4 S 627/82

    Vertrag über leitende Funktionen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - 4 S 2998/91
    Schließlich bestehen auch im Hinblick auf die Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO) keine Zulässigkeitsbedenken, weil die Subsidiaritätsklausel im Beamtenrecht wegen des hier auch bei Feststellungsklagen erforderlichen Antrags und Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) verdrängt wird (BVerwG, Urteil v. 27.10.1970, BVerwGE 36, 179; vgl. auch Leitsatzurteil d. Senats vom 29.5.1984 - 4 S 627/82 -).
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