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   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99   

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VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99 (https://dejure.org/1999,18782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1999 - 3 S 76/99 (https://dejure.org/1999,18782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 3 S 76/99 (https://dejure.org/1999,18782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94

    Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99
    Hat die Baurechtsbehörde die Höhe der Baukosten fehlerhaft geschätzt, ist der für die Erteilung der Baugenehmigung ergangene Gebührenbescheid dann nicht in vollem Umfang aufzuheben, wenn in Anwendung der - zulässigerweise - ständig praktizierten Schätzungsmethode keine Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß bei einer erneuten - fehlerfreien - Schätzung die Baukosten nicht wenigstens möglicherweise unter die vom Bauherrn selbst angegebene Baukostenhöhe geschätzt werden können (Abgrenzung zu VGH Bad-Württ, Urteil vom 20.12.1994 - 8 S 1134/94 -, NVwZ-RR 1995, 605).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind grundsätzlich nicht die tatsächlich entstandenen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierenden Ansatz des Abgabenrechts - die sich nach den örtlichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, NVwZ-RR 1995, 605 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist es auch unbedenklich, daß der Ermittlung der (durchschnittlichen) Baukosten Elemente anhaften, die es erforderlich machen, den Baurechtsbehörden einen gewissen Schätzungsspielraum zuzubilligen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Dieser objektive durchschnittliche Maßstab schließt es aus, daß nicht wertbezogene, persönliche Umstände, wie z.B. das besondere kaufmännische Geschick oder Ungeschick des Bauherrn oder eine wirtschaftlich ungewöhnlich günstige oder ungünstige Situation, wertsteigernd oder wertmindernd und damit gebührensteigernd oder -mindernd berücksichtigt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Dabei muß sich aber belegen lassen, daß solche Richtwerte auch tatsächlich dem typischen und in diesem Sinne (nicht nur rein rechnerisch) durchschnittlichen Wert in etwa entsprechen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.), daß es dem Gericht versagt ist, selbst gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Höhe der Baugenehmigungsgebühr festzusetzen.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 5 S 855/96

    Baugenehmigungsgebühr für Nachtragsbaugenehmigung bzw Änderungsbaugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99
    Maßgeblich ist die bei Vornahme der Amtshandlungen geltende Fassung dieser Bestimmungen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284 m.w.N.), hier also das Gebührenverzeichnis vom 28.6.1993 (GBl. S. 381, berichtigt S. 643) i.d.F. der Änderung vom 12.12.1995 (GBl. S. 845).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sind grundsätzlich nicht die tatsächlich entstandenen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierenden Ansatz des Abgabenrechts - die sich nach den örtlichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, NVwZ-RR 1995, 605 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist es auch unbedenklich, daß der Ermittlung der (durchschnittlichen) Baukosten Elemente anhaften, die es erforderlich machen, den Baurechtsbehörden einen gewissen Schätzungsspielraum zuzubilligen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, BWGZ 1998, 284; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 77/99

    Baugenehmigungsgebühr - Schätzung der Baukosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99
    Doch weder aus den weiteren vom Verwaltungsgericht aufgeführten Mängeln (zur Frage des Einflusses des Bauvolumens bei gleichartigen Gebäudetypen auf die Baukosten vgl. Senatsurteil vom 13.10.1999 - 3 S 77/99) noch aus anderen Gründen vermag die Klägerin mit ihrer Klage in vollem Umfang durchzudringen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91

    Anfechtung einer Gebührenfestsetzung und Auslagenfestsetzung in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1999 - 3 S 76/99
    Die Zulässigkeit des verwendeten Werkes als Basis der Gebäudekostenermittlung haben jedenfalls der erkennende und der 8. Senat des Gerichtshofs schon früher ausdrücklich gebilligt (Senatsurteil vom 28.1.1994, NVwZ-RR 1994, 612, 63; Urteil vom 20.12.1994, a.a.O.).
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