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   VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96   

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VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96 (https://dejure.org/1996,7946)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.1996 - 2 S 573/96 (https://dejure.org/1996,7946)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 1996 - 2 S 573/96 (https://dejure.org/1996,7946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beitragserhebung für ein im Umlegungsverfahren neu gebildetes Grundstück richtet sich nach dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96
    Ferner schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.3.1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345; Urt. v. 197.1990 - 2 S 412/90 - Urt. v. 15.11.1990 - 2 S 3022/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89

    Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96
    Ferner schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.3.1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345; Urt. v. 197.1990 - 2 S 412/90 - Urt. v. 15.11.1990 - 2 S 3022/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1989 - 2 S 43/87

    Klärbeitrag bei nichtbeitragsfähiger Kläranlage; wiederholte Veranlagung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96
    Ferner schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 29.3.1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345; Urt. v. 197.1990 - 2 S 412/90 - Urt. v. 15.11.1990 - 2 S 3022/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09

    Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder

    Der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung steht einer erneuten Beitragserhebung dagegen nicht entgegen, wenn Gegenstand der früheren Veranlagung nur eine (parzellenscharf abgegrenzte) Teilfläche des betreffenden Grundstücks war und diese bereits früher veranlagte Teilfläche nicht Gegenstand einer weiteren Veranlagung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.7.1996 - 2 S 573/96 - Juris; Urt. v. 19.3.1992 - 2 S 1355/90 - Urt. v. 5.6.1989 - 2 S 2202/87 - aaO; Birk in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2009, § 8 Rn. 691a).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von der Klägerin herangezogenen Beschluss des Senats vom 15.7.1996 - 2 S 573/96 -.

    Erforderlich ist eine räumlich-gegenständliche, d.h. parzellenscharfe Abgrenzung der Teilfläche (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.06.1985 - 2 S 25/85 - Urteil vom 07.05.1993 - 2 S 994/91 - Beschluss vom 15.07.1996 - 2 S 573/96 -).

  • VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00

    Anforderungen an einen Teilleistungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht

    Diese Festsetzung erfolgte für dieses Stammgrundstück nicht nur insgesamt, sondern auch endgültig (dazu VGH BW, Urt. v. 15.6.1996 -2 S 573/96 und Urt. v. 7.5.1993 - 2 S 994/91).

    Denn das würde voraussetzen, dass die entsprechende Teilfläche im Bescheid ausdrücklich bezeichnet wird und parzellenscharf abgrenzbar ist (vgl. dazu VGH BW, Urt. v. 15.6.1996 -2 S 573/96 und Urt. v. 7.5.1993 - 2 S 994/91; vgl ferner mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rdnr. 691 und 679 zu § 8; Faiß, KAG Kommentar, § 10 Rdnr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.

    Denn Gegenstand des Abwasserbeitragsbescheids vom 15.10.1991 war - wie die Antragsteller nicht verkennen - eine parzellenscharf abgegrenzte Teilfläche auf die sich die hier streitige Beitragsveranlagung nicht erneut bezieht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.7.1996 - 2 S 573/96 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 - 6 A 10724/06

    Entwässerungsbeitrag; Umlegungsverfahren; Entstehen der Beitragspflicht

    Einmal entstandene Beiträge bleiben demnach auch nach einem Umlegungsverfahren dem Teil der Erdoberfläche verhaftet, für den die Beitragspflicht sich konkretisiert hat (so auch VGH BW, 2 S 975/02, juris, NVwZ-RR 2005, 135 [Leitsatz]; in Abgrenzung zu VGH BW, 2 S 573/96, juris).
  • VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05

    Anforderungen an angemessene Gegenleistung bei der vertraglich vereinbarten

    Nachdem aber die Grundstücke der Beklagten - wenn auch möglicherweise schon vor der Aufteilung in 2975/1 und 2976/2 - bereits zu diesen Beiträgen veranlagt worden waren (vgl. Vertrag I. letzter Satz), konnte die Fläche des neu bebaubar gewordenen Grundstücksteils entsprechend dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht nochmals herangezogen werden, da sie nicht im Wege der Umlegung zugeteilt und kein Fall einer zulässigen Nachveranlagung dargelegt ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 - Beschl. v. 15.07.96 - 2 S 573/96 -).
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