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   VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13   

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https://dejure.org/2013,9949
VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13 (https://dejure.org/2013,9949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 (https://dejure.org/2013,9949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 2 S 511/13 (https://dejure.org/2013,9949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation bei Vorliegen eines Beschlusses einer Gemeinde zur nachträglichen Reduzierung der Gebührensätze für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung als Begünstigung für die Bürger

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nachträgliche Gebührenreduzierung durch Kommune; Erforderlichkeit einer neuen Gebührenkalkulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Gebührenkalkulation bei Vorliegen eines Beschlusses einer Gemeinde zur nachträglichen Reduzierung der Gebührensätze für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung als Begünstigung für die Bürger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Gebührenreduzierung ohne neue Kalkulation!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 940
  • DÖV 2014, 127
  • BauR 2013, 1314
  • BauR 2013, 1314 Gemeindehaushalt 2013, 235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Außerdem weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - ab.

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).

    Der in dem Senatsurteil vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - (NVwZ-RR 2000, 710) aufgestellte Grundsatz, wonach im Falle einer Nachkalkulation an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen ist, ist aus den dort im Einzelnen dargelegten Gründen nicht auf den hier vorliegenden Fall anwendbar.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 und vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Insoweit hat der Senat aber bereits entschieden (Senatsurteil vom 11.3.2010 - 2 S 2938/08 - VBlBW 2010, 481), dass der Ausgleich einer Kostenüberdeckung oder Kostenunterdeckung nach Ablauf der Fünfjahresfrist auch dann ausgeschlossen ist, wenn diese überhaupt (oder mit einem höheren Betrag) erst nach Ablauf des zitierten Zeitraums erkannt wird (juris-Rn. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Soweit in die Kalkulation Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren eingestellt worden sind, ist das so ermittelte Ist-Ergebnis um diese Ausgleichsbeträge zu bereinigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 - juris und vom 27.2.2012 - 2 S 2959/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.2.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.4.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 138/10

    Abwassergebühr; Kalkulation; Gebührenzeitraum; Einrichtung; getrennte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10

    Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18

    Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung;

    Soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, müssen sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 - juris Rn. 19; Urteil vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 - juris Rn. 46).

    Dies gilt auch für Fehler, die erst zu einem Zeitpunkt erkannt werden, in dem die Fünfjahresfrist des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG bereits abgelaufen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 24; Urteil vom 11.3.2010 - 2 S 2938/08 - juris Rn. 45).

    Wie bereits dargelegt wurde, müssen, soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 19; Urteil vom 10.02.2011, aaO Rn. 46).

    Der Senat hat deshalb bereits vor der mit Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147) erfolgten Änderung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG, nach der nunmehr ausdrücklich auf das "tatsächliche Gebührenaufkommen" Bezug genommen wird, angenommen, dass die Frage, ob es zu berücksichtigungsfähigen Kostenüber- oder -unterdeckungen gekommen ist, anhand eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen in dem jeweiligen Bemessungszeitraum und den in diesem Bemessungszeitraum angefallenen (tatsächlichen) ansatzfähigen Gesamtkosten zu beantworten ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 23; Urteil vom 11.03.2010, aaO Rn. 43).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 128/13

    Heranziehung eines Gebührenschuldners zu Abwassergebühren i.R.e. Ausgleichs von

    Das heißt, bei einer rückwirkenden Änderung einer Gebührensatzung ist auf die zum Zeitpunkt der Änderung bekannten Umstände abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).

    Das gleiche gilt, soweit die Norm vom Verwaltungsgerichtshof weiterhin so verstanden wird, dass es bei der Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses eines bestimmten Bemessungszeitraums auf den Vergleich zwischen dem Gebührenaufkommen des betreffenden Zeitraums und den Gesamtkosten der Einrichtung ankommt, die in dem gleichen Zeitraum entstanden sind, und dass das so ermittelte Ist- Ergebnis um diejenigen Beträge zu bereinigen ist, die in die Kalkulation zum Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren eingestellt worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 23, und vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2014 - 13 LB 54/12

    Bestimmtheitsgebot; Erforderlichkeit; Fleischuntersuchung; Gebühr;

    In dieser Konstellation sind vielmehr die tatsächlichen Werte zu berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, NVwZ-RR 2013, 940 m. w. Nachw.).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13

    Ausgleich von Kostendeckungen bei einjähriger oder mehrjähriger Gebührenbemessung

    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2014 - 7 K 2374/13

    Erhebung von Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren

    Zum anderen ist im Wege der Ermessensentscheidung festzulegen, in welchem Umfang die ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung über das Gebührenaufkommen finanziert werden sollen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.09.1987 - 2 S 998/86 - und vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 -, juris).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
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