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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02   

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https://dejure.org/2003,11143
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02 (https://dejure.org/2003,11143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2003 - 5 S 723/02 (https://dejure.org/2003,11143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 5 S 723/02 (https://dejure.org/2003,11143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenplanung: Trassenvariantenprüfung; Luftschadstoffe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02
    Der hierfür maßgebliche Beurteilungspegel ist grundsätzlich nicht als Summenpegel unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen durch bereits vorhandene Verkehrswege zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = NVwZ 1996, 1003).

    Zutreffend hat die Planfeststellungsbehörde ausgeschlossen, dass die Gesamtbelastung der Anwohner der Bstraße durch Lärm eine Gesundheitsgefahr bewirkt (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = NVwZ 1996, 1003).

  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02
    Dieses Vorbringen  macht auch deutlich, dass aus der Sicht der Klägerin alle (Alternativ-)Lösungen vorzuziehen sind, bei denen ihr Grundstück nicht oder weniger beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1996 - 4 VR 19.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 109; Urt. v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165 = NVwZ 2002, 726).

    Ein rechtliches Gebot, derartige Werte auch bei trassennahen Standorten einzuhalten, bestehe nicht (BVerwG, Beschl. v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 165 = NVwZ 2000, 726).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 5 S 723/02
    In dieser Situation sei es derzeit rechtlich unbedenklich, wenn die das Straßenbauvorhaben zulassende Behörde sich bei der Abschätzung der gesundheitlichen Risiken und der damit verbundenen Toleranzgrenzen unter anderem an Werten orientiere, die unterhalb der Konzentrationswerte in § 2 der 23. BImSchV lägen und den vom Länderausschuss für Immissionsschutz entwickelten Beurteilungsmaßstäben für kanzerogene Luftverunreinigungen durch Ruß und Benzol entsprächen (BVerwG, Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 148 = NVwZ 2000, 560).

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238.; Urt. v. 18.06.1997 - 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - LKV 1999, 26; Urt. v. 26.02.1999 - 4 A 47.96 - NVwZ 2000, 560).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Dafür besteht indessen - wie ausgeführt - keine Rechtfertigung (vgl. noch VGH Mannheim, Urt. v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 -, Juris, Rn. 36; OVG Koblenz, Urt. v. 17.3.2005 - 1 C 11411/04 -, DVBl. 2005, 720 (nur Ls); das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings gelegentlich die Planrechtfertigung - ohne dies zu problematisieren - auf die Klage einer Gemeinde hin geprüft, vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 24.95 -, UPR 1997, 153; Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160, 1161 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

    Insoweit entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Juli 1998, NVwZ 1999, 70, 71) und des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urteil vom 22. November 2001 - 1 C 10395/01.OVG - Umdruck S. 11 - ESOVGRP -), dass Private, die durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht mit enteignender Vorwirkung, sondern nur mittelbar betroffen sind, sich nicht darauf berufen können, dem planfestgestellten Vorhaben fehle die Planrechtfertigung (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 2003 - 5 S 723/02 - juris, dort Rdziff.
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5909

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5940

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5924

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5926

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Handelt es sich um die Klage eines nur mittelbar betroffenen Grundstückseigentümers, ist dem unter dem Gesichtspunkt des subjektiven Rechtsschutzes eingeschränkten Prüfungsumfang bei der Anwendung der Maßstäbe zur Trassenwahl bzw. Alternativenprüfung dadurch Rechnung zu tragen, dass Fremdbelange bei der Überprüfung allenfalls insoweit in die Betrachtung einbezogen werden können, als sie zu eigenen Belangen in einer erkennbaren Wechselbeziehung stehen (OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 13 LA 108/10 - juris Rn. 9; vgl. auch: VGH BW, U.v. 17.7.2003 - 5 S 723/02 - juris Rn. 61; a.A.: SächsOVG, B.v. 15.12.2005 - 5 BS 300/05 - juris Rn. 10).
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