Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5861
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86 (https://dejure.org/1987,5861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1987 - 5 S 530/86 (https://dejure.org/1987,5861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1987 - 5 S 530/86 (https://dejure.org/1987,5861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86
    In seinem Urteil vom 13.2.1985 - 5 S 1380/83 -, mit dem die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.11.1982 - 16 K 1025/82 - zurückgewiesen wurde, führte der erkennende Senat aus, hinsichtlich der Schürfgruben sei der Rechtsstreit erledigt.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die einschlägigen Akten der Beklagten (3 Bände) sowie die Akten des Vorprozesses 16 K 1025/82 und 5 S 1380/83 vor.

    Die Rechtmäßigkeit eines Teils der Kostenforderung ergibt sich aus dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 13.2.1985 - 5 S 1380/83 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1738/85

    Grundwasserverunreinigung - Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86
    Das beklagte Land hebt insoweit zu Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 11.10.1985 - 5 S 1738/85 - NVwZ 1986, 325) darauf ab, daß die besondere Situation und die Art der in Betracht kommenden Maßnahmen jeweils kurzfristige Entscheidungen über das Vorgehen erforderlich machten und daß deshalb der Erlaß von Verwaltungsakten gegen die Klägerin und deren Vollstreckung schlechterdings ungeeignet gewesen seien.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 4 B 1.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1987 - 5 S 530/86
    (red. Anmerkung: Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos, BVerwG, B. v. 08.03.1988 - 4 B 1.88).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig

    Sie hat in diesem Verfahren einen Schriftsatz vorgelegt, der mit der Berufungsbegründung im Parallelverfahren 5 S 530/86 weitgehend identisch ist und der sich im wesentlichen mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in diesem Verfahren auseinandersetzt.

    Das Berufungsvorbringen der Klägerin sei identisch mit deren Vortrag im Parallelverfahren 5 S 530/86 und richtet sich ausschließlich gegen die Berechtigung der zuvor vom Landratsamt vorgenommenen Maßnahmen zur Störungsbekämpfung und der hierfür geforderten Kostenerstattung.

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Revisionsurteil vermißte und als Aufklärungsmangel beanstandete Auseinandersetzung mit dem die Geeignetheit des zweiten Bohrprogramms bestreitenden Berufungsvorbringen der Klägerin erklärt sich daraus, daß der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 17.9.1987 -- in der auch das Parallelverfahren 5 S 530/86 verhandelt wurde -- ausdrücklich erklärt hatte, es bedürfe keiner Erörterung dieser Sache, die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen werde nicht in Frage gestellt.

    In diesem Verfahren -- 5 S 530/86 -- hat der Senat in dem auf die mündliche Verhandlung vom 17.9.1987 ergangenen Urteil eingehend begründet, daß die Ungewißheiten über die Störereigenschaft der Klägerin in dem für die Bejahung der Kostentragungspflicht erforderlichen Umfang behoben seien.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Ohne dies im einzelnen nochmals darzulegen, stützt sich auch das Urteil des erkennenden Senats vom 17.9.1987 (5 S 530/86) auf diese Rechtsgrundlage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht