Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert - Baugenehmigung für Prismenwerbeanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen Werbetafel; Höhe des Streitwertes bei Klagen auf Errichtung einer Prisma-Hinweis-Werbeanlage mit getaktetem Bildwechsel
- Judicialis
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage - rechtsportal.de
GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 31.01.2001 - 10 K 1562/00
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
Papierfundstellen
- ESVGH 52, 64 (Ls.)
- NVwZ-RR 2002, 470
- BauR 2002, 677
- BauR 2002, 762
- ZfBR 2002, 178 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
Aus den nach § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO maßgebenden Darlegungen der Klägerin im Zulassungsantrag ergeben sich - bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Darlegungsgebot (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392) - keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache. - VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 3 S 1860/90
Baugenehmigung für Werbetafel: Streitwert
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
Beide Gesichtspunkte zusammen genommen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1990 - 3 S 1860/90 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2482/08
Werbeanlage; "Mega-Light-Wechsler-Anlage"; Leitsatz
Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2481/08
Streitwert bei Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für …
Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).
- VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 646/02
Unzulässigkeit einer Himmelsstrahlanlage am Ortsrand.
Dies rechtfertigt es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 5 S 785/01 -).