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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01   

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https://dejure.org/2001,4889
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 5 S 785/01 (https://dejure.org/2001,4889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert - Baugenehmigung für Prismenwerbeanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen Werbetafel; Höhe des Streitwertes bei Klagen auf Errichtung einer Prisma-Hinweis-Werbeanlage mit getaktetem Bildwechsel

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage

  • rechtsportal.de

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert - Werbetafel, Prisma-Hinweis-Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 64 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 470
  • BauR 2002, 677
  • BauR 2002, 762
  • ZfBR 2002, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
    Aus den nach § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO maßgebenden Darlegungen der Klägerin im Zulassungsantrag ergeben sich - bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Darlegungsgebot (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392) - keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Rechtssache.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 3 S 1860/90

    Baugenehmigung für Werbetafel: Streitwert

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - 5 S 785/01
    Beide Gesichtspunkte zusammen genommen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1990 - 3 S 1860/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2482/08

    Werbeanlage; "Mega-Light-Wechsler-Anlage"; Leitsatz

    Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2008 - 5 S 2481/08

    Streitwert bei Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für

    Der Streitwert einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer großflächigen, beleuchteten und programmgesteuerten Werbetafel mit getaktetem Bildwechsel für mindestens drei Bilddarstellungen (sog. Mega-Light-Wechsler-Anlage) beträgt mindestens 15.000,-- EUR (Fortführung des zum Streitwertkatalog 1996 ergangenen Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 - ).

    Beide Gesichtspunkte zusammen rechtfertigen es, den wirtschaftlichen Wert dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bewerten (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 19.07.2001 - 5 S 785/01 -, NVwZ-RR 2002, 470 in Bezug auf den Streitwertkatalog Fassung 1996; ebenso der 3. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2006 - 3 S 1257/06 - a.A. ohne nähere Begründung der 8. Senat des VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.2008 - 8 S 15/07 -).

  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 646/02

    Unzulässigkeit einer Himmelsstrahlanlage am Ortsrand.

    Dies rechtfertigt es, den wirtschaftlichen Wert der Werbewirkung dieser Werbeanlage mindestens mit dem Dreifachen des wirtschaftlichen Wertes einer gewöhnlichen - unbeleuchteten - großflächigen Werbeanlage zu bemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 5 S 785/01 -).
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