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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14   

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https://dejure.org/2017,14137
VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14 (https://dejure.org/2017,14137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2017 - 4 S 1175/14 (https://dejure.org/2017,14137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2017 - 4 S 1175/14 (https://dejure.org/2017,14137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes bei nicht ausgeräumten Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Entlassung eines freiwillig Polizeidienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FPolDG § 8
    Freiwilliger Polizeidienst; Entlassung; Gesundheitliche Anforderungen

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes bei nicht ausgeräumten Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit der Entlassung eines freiwillig Polizeidienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines freiwillig Polizeidienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, Juris).

    Ob hiernach Zweifel an der gesundheitlichen Eignung gerechtfertigt sind, lässt sich nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Juris).

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil aufgehoben, den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BVerwG, Beschluss vom 26.05.2014 - 2 B 69.12 -, Juris) und ausgeführt, der Senat hätte den Nachweis der Polizeidienstunfähigkeit des Klägers nicht in Anwendung der Beweisregel der § 125 Abs. 1 Satz 1, § 98 VwGO i.V.m. § 444 ZPO als erbracht ansehen dürfen.

    Insoweit gelten gemäß Art. 19 Abs. 4 GG die gleichen Maßstäbe wie für die Entlassung eines Beamten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 26.05.2014 - 2 B 69.12 -, Juris m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.1963 - VI C 178.61
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Unerheblich ist insoweit, ob diese Prognose sich im Einzelfall später möglicherweise erwartungswidrig als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.08.1963 - VI C 178.61 -, Juris).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Es kommt nicht allein und entscheidend auf die Art und das Ausmaß der einzelnen körperlichen Gebrechen usw., den objektiven ärztlichen Befund und dessen medizinische Qualifikation als solche an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, Juris).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Danach geht - jenseits der Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und nach Ausschöpfung aller ihm dazu möglichen Erkenntnismittel - die Unaufklärbarkeit einer bestimmten Tatsache zulasten des Beteiligten, der aus der fraglichen Tatsache (hier: uneingeschränkte Polizeidienstfähigkeit am 28.10.2008) eine für ihn günstige Rechtsfolge (hier: Rechtswidrigkeit der Entlassungsverfügung) ableitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 A 2.16 -, Juris).
  • RG, 27.04.1903 - I 120/03

    Gesellschaft m. b. H.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Die Aufstellungsbehörde muss gewährleisten - können -, dass diejenigen, die freiwillig als Teil des Polizeivollzugsdienstes der Bevölkerung gegenübertreten, den hiermit verbundenen gesundheitlichen Anforderungen auch gewachsen sind, weil sie nur so die qualifizierte Aufgabenwahrnehmung sicherstellen sowie die Risiken für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit minimieren kann (vgl. hierzu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 01.11.2004 - 120/03 -, Juris).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Mit Art. 33 Abs. 2 GG wird die Freiheit der Berufswahl für den Einzelnen im Bereich der öffentlichen Ämter durch den gleichen Zugang aller zu allen Ämter bei gleicher Eignung gewährleistet (BVerfGE 7, 398; 108, 282, 295).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe stellt daher eine Einschränkung einer durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Position dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und Beschluss vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe stellt daher eine Einschränkung einer durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Position dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und Beschluss vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht zu beurteilen (s. etwa BVerwG, Urteil vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 - und Beschluss vom 20.01.1999 - 8 B 232.98 -, Juris).
  • BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13

    Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des

  • BVerwG, 09.05.1990 - 2 B 48.90

    Pflicht zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit bei einem Beamten

  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

  • VG Freiburg, 14.11.2011 - 5 K 2009/11

    Ruhestandsbeamter; Weisung; Untersuchung

  • BVerwG, 22.02.1996 - 4 B 23.96

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 B 38.17

    § 8 Abs. 1 Satz 1 PolDG BW nicht revisibel

    Die gesundheitlichen Anforderungen, denen die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes gewachsen sein müssten, entsprächen denen, die an Polizeivollzugsbeamte gestellt werden (vgl. VBlBW 2018, 30 ff.).
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