Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22711
VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15 (https://dejure.org/2016,22711)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 (https://dejure.org/2016,22711)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15 (https://dejure.org/2016,22711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und Ruhestandseintritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall sowie Dienstunfähigkeit und Ruhestandseintritt eines verbeamteten Lehrers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 BeamtVG, § 35 BeamtVG, § 36 BeamtVG, § 37 BeamtVG, § 26 Abs 1 BeamtStG
    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und Ruhestandseintritt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallruhegehalt; Dienstunfall; Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Zurruhesetzung; Kausalität; Wesentliche (Teil-)Ursache; Versetzungsverfügung; Bestandskraft; Bindungswirkung; Amtsärztliche Feststellung

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 26 Abs. 1 ; LBeamtVG § 102 Abs. 4
    Voraussetzungen für das Bestehen eines Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall sowie Dienstunfähigkeit und Ruhestandseintritt eines verbeamteten Lehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Karlsruhe, 02.10.2013 - 5 K 3322/11

    Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen - Grad der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Hiergegen erhob der Kläger am 12.12.2011 Klage (5 K 3322/11) zunächst mit dem Antrag, den Beklagten unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide des Regierungspräsidiums zu verpflichten, ihm Unfallausgleich in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

    Mit Urteil vom 02.10.2013 - 5 K 3322/11 - hat das Verwaltungsgericht die Klage betreffend die Gewährung von Unfallausgleich abgewiesen.

    Er (der Kläger) habe im Verfahren 5 K 3322/11 auf Gewährung von Unfallausgleich geklagt.

    Die Verwertung des Gutachtens aus dem Verfahren 5 K 3322/11 sei zur Klärung der Frage der Wesentlichkeit daher nicht geeignet.

    Die Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichtes zeigten, dass es die Fragen der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" auf der einen Seite (Verfahren 5 K 3322/11) und der im vorliegenden Verfahren zu entscheidenden Frage der "Wesentlichkeit" des Dienstunfalls nicht hinreichend abgegrenzt habe.

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Hierbei genügt es, dass eine als Dienstunfallfolge anerkannte Erkrankung die wesentlich mitwirkende Teilursache für die Dienstunfähigkeit war; es ist nicht erforderlich, dass die Erkrankung der alleinige, unter Ausschluss jeglicher sonstiger Faktoren kausal gewordene Umstand gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).

    Für den Nachweis des insoweit geforderten Kausalzusammenhangs trägt der Beamte die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16).

    Die Ursächlichkeit des Dienstunfalls für die benannten Schädigungsfolgen ist nach der Bestandskraft eines solchen Bescheids nicht mehr in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 A 9.04 -, Schütz BeamtR ES/C II 3.5 Nr. 16; Senatsurteil vom 04.10.2012 - 4 S 704/10 -).

  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 -, und Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 -).

    Im Rahmen der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es daher insbesondere auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 - OVG Berlin-Brandeburg, Urteil vom 25.03.2014 - OVG 4 B 3.11 -, Juris, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Im Rahmen der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es daher insbesondere auf den bisherigen Beruf oder die bisherige Tätigkeit nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris, m.w.N.; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 - OVG Berlin-Brandeburg, Urteil vom 25.03.2014 - OVG 4 B 3.11 -, Juris, m.w.N.).

    Der Sachverständige hat auch insoweit eine mathematische Bemessung der vom Kläger erlittenen Schädigungen vorgenommen, die sich ersichtlich an den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)" - AHP - bzw. an der Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10.12.2008 (BGBl. I S. 2412), orientiert (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.06.2015 - 4 S 898/13 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2014 - OVG 4 B 3.11 -, Juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Dies wird dadurch sichergestellt, dass die Bindungswirkung der Versetzungsverfügung sich auch auf den Grund der Zurruhesetzung als unselbständigen Teil dieser Verfügung erstreckt (BVerwG, Urteile vom 30.04.2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653, und vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193; Senatsurteile vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 - und vom 10.09.2013 - 4 S 1042/12 -, Juris).
  • BVerwG, 30.04.2014 - 2 C 65.11

    Beamter; Ruhestand; Antrag; Auslegung; Zurruhesetzungsverfügung; Grund für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Dies wird dadurch sichergestellt, dass die Bindungswirkung der Versetzungsverfügung sich auch auf den Grund der Zurruhesetzung als unselbständigen Teil dieser Verfügung erstreckt (BVerwG, Urteile vom 30.04.2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653, und vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193; Senatsurteile vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 - und vom 10.09.2013 - 4 S 1042/12 -, Juris).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Maßstab dafür ist das funktionelle Amt im abstrakten Sinne bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 -, Buchholz 237.6 § 56 Nds LBG Nr. 1; Senatsurteil vom 04.10.2012 - 4 S 704/10 -).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99

    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 -, und Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 -).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Die Versorgungsbehörde muss die Versorgungsbezüge auf der Grundlage des durch die Versetzungsverfügung rechtsverbindlich bestimmten Grundes der vorzeitigen Zurruhesetzung festsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, BVerwGE 78, 133; Senatsurteil vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 1042/12

    Rechtsfolgen einer Zurruhesetzung mit Zustimmung des Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15
    Dies wird dadurch sichergestellt, dass die Bindungswirkung der Versetzungsverfügung sich auch auf den Grund der Zurruhesetzung als unselbständigen Teil dieser Verfügung erstreckt (BVerwG, Urteile vom 30.04.2014 - 2 C 65.11 -, NVwZ-RR 2014, 653, und vom 25.10.2007 - 2 C 22.06 -, NVwZ-RR 2008, 193; Senatsurteile vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 - und vom 10.09.2013 - 4 S 1042/12 -, Juris).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 4 S 215/10

    Zur Frage der Verknüpfung der besonderen Lebensgefahr im Sinne vom § 37 Abs 1

  • BVerwG, 11.02.1965 - II C 11.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.10.1972 - VI B 22.72

    Beweislast für den Nachweis des Vorliegens eines Dienstunfalls bei einer

  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist vielmehr das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - sowie Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 - beide Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 - 4 S 142/18

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzungsverfahren; Beteiligung der

    Maßstab ist das funktionelle Amt im abstrakten Sinne bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 -, Juris; Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2019 - 4 S 2803/18

    Zurruhesetzung eines Polizeibeamten wegen Dienstunfalls

    Dies sei - insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 61 ff., und vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 -), der eine weitergehende Bindungswirkung der Versetzungsverfügung entnommen werden könnte - klargestellt.

    Für den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Dienstunfall und Körperschaden (K 1) sowie zwischen Körperschaden und Dienstunfähigkeit (K 2) trägt, soweit die Kausalität nicht auch insoweit im Einzelfall bereits bestandskräftig festgestellt ist, der Beamte die volle materielle Beweislast (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 38).

    Insbesondere dann, wenn sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Bescheid selbst zur Begründung der Zurruhesetzung des Beamten nur bzw. im Wesentlichen auf die entsprechenden Feststellungen des zuvor eingeholten amtsärztlichen Gutachtens Bezug genommen wird, ist daraus zu schlussfolgern, dass der Dienstherr den Beamten gerade aufgrund der in der ärztlichen Stellungnahme genannten Gesundheitsschäden zur Ruhe setzt (Senatsurteile vom 24.03.2015 - 4 S 2562/13 -, und vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 45 ff.).

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 C 36.20

    Reichweite der Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung für die Gewährung

    Für die Gewährung von Unfallruhegehalt gilt nichts anderes (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 4 Rn. 8 ; ebenso: OVG Koblenz, Urteile vom 26. November 2013 - 2 A 10407/13 - juris Rn. 26 und vom 9. Dezember 2014 - 2 A 10395/13 - juris Rn. 30; VGH Mannheim, Urteile vom 21. Oktober 2014 - 4 S 884/14 - juris Rn. 16 und vom 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15 - juris Rn. 36; OVG Weimar, Urteil vom 23. August 2016 - 2 KO 653/15 - ThürVBl 2018, 286 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 9. Juni 2020 - 5 LB 282/10 - NdsRpfl 2020, 316 ; allgemein zu allen Unfallfürsorgeleistungen: VGH Mannheim, Urteil vom 10. Dezember 2019 - 4 S 473/19 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich aufgrund eines Dienstunfalls

    Für die Unfallfürsorge ist das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 2 C 51.11 -, Juris Rn. 8 m.w.N.; Senatsurteil vom 20.06.2017 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 16.17

    Höhe des versorgungsrechtlichen Besoldungseinbehalts; fiktives Unfallruhegehalt

    Dies wird durch die Bindungswirkung der Zurruhesetzungsverfügung im Versorgungsverfahren erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 22.06 - juris Rn. 12; OVG Münster, Urteil vom 16. September 2020 - 1 A 612/14 - juris Rn. 51; VGH Mannheim, Urteil vom 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15 - juris Rn. 62).

    Die Entscheidung mag im Einzelfall durch die bestandskräftige Feststellung der Verletzungsfolgen eines anerkannten Dienstunfalls und die Gründe des Zurruhesetzungsbescheides vorgezeichnet sein, wie dies auch in dem der bereits benannten Entscheidung des VGH Mannheim (Urteil vom 20. Juli 2016 - 4 S 2467/15 - juris) zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall war (vgl. a.a.O. Rn. 8, 10, 43 ff.), auf die sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung berufen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2019 - 4 S 3017/18

    Zurruhesetzung; Dienstunfall; Dienstfähigkeit; Unfallruhegehalt

    Wie beispielhaft im zitierten Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 - (Juris) gezeigt, steht es auch der Klägerin frei, ihren Versorgungsbescheid (gegen den jeweils zuständigen Beklagten) mit dem Vorbringen anzugreifen, ihr stünde ein erhöhtes Unfallruhegehalt zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2023 - 4 S 1605/22

    Ursächlicher Zusammenhang beim Anspruch auf Unfallruhegehalt

    Die Gewährung von Unfallruhegehalt nach § 36 Abs. 1 BeamtVG Fassung 01/1988 setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Dienstunfall, der Dienstunfähigkeit und der Zurruhesetzung voraus (vgl. nur Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 -, Juris Rn. 38).
  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698

    Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich

    Maßstab der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist somit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen; im Rahmen der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es daher insbesondere auf den bisherigen Beruf, die bisherige Tätigkeit oder die Dienstfähigkeit des Beamten nicht an (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57/12 - juris Rn. 9; U.v. 21.9.2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92; VGH BW, U.v. 20.7.2016 - 4 S 2467/15 - juris Rn. 59; BayVGH, U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.659 - juris Rn. 29; VG München, U.v. 15.12.2016 - M 12 K 16.2825 - juris Rn. 42; VG Augsburg, U.v. 28.10.2010 - Au 2 K 08.137 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694

    Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität

    Maßstab der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist somit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen; im Rahmen der Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt es daher insbesondere auf den bisherigen Beruf, die bisherige Tätigkeit oder die Dienstfähigkeit des Beamten nicht an (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2013 - 2 B 57/12 - juris Rn. 9; U.v. 21.9.2000 - 2 C 27/99 - BVerwGE 112, 92; VGH BW, U.v. 20.7.2016 - 4 S 2467/15 - juris Rn. 59; BayVGH, U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.659 - juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht