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VGH Baden-Württemberg, 22.05.1981 - 2 S 1/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.09.1979 - II 328/78
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.1981 - 2 S 1/80
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1986 - 12 A 2511/84
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Ausstellung einer Bescheinigung …
Ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 1981 - 2 S 1/80 -, BWNotZ 1982, 175; dazu kritisch Haiduk, BayVBl 1983, 76 ff.vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1980 - 1 C 46.77 -, Buchholz 401.8 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 1981, a.a.O..
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.03.1990 - 1 L 249/89
Erhebung einer Gebühr für die Erteilung eines Negativ-Attestes bei der Ausübung …
Der Umstand, daß der Gesetzgeber im Rahmen der grundsätzlichen Gesetzesvorbehalte in den §§ 24 ff. BauGB im öffentlichen Interesse das gemeindliche Vorkaufsrecht und die damit zusammenhängenden Beschränkungen für die Parteien eines Grundstückskaufvertrages eingeführt hat, ändert nichts daran, daß die dann in Anwendung dieser gesetzlichen Einschränkungen getroffene Entscheidung der Verwaltung hier die Erteilung des Negativ-Attestes, dem einzelnen Vorteile bringt, weil sie im konkreten Fäll gesetzliche Schranken beseitigt (…vgl. im einzelnen hierzu Bitterberg/Gosch, aaO § 5 Rdnr. 4 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urt. vom 22.5.1981 - 2 S 1/80 - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Fall des gemeindlichen Negativ-Attestes; ebenso Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, § 28 Rdnr.12).